Pflegestufe und Arbeitsplatz

Hallo,

leider hat mich Dr. Google in der Frage völlig im Stich gelassen. Ich finde da nur Informationen für pflegebedürftige Angehörige und Arbeit, wann sie freigestellt werden, welche Ersatzleistungen es geben kann, Urlaub usw.

ABER: Ich habe nun zum wiederholten Mal einen Antrag auf Pflegestufe, jetzt eben auf Pflegegrad gestellt. Wenn ich tatsächlich einen Pflegegrad zugesprochen bekomme, muss ich dem Arbeitgeber die Tatsache der Pflegebedürftigkeit melden?

Beim Schwerbehindertenausweis ist man dazu ja nicht verpflichtet. Den darf man auch in der Schublade lassen und verzichtet damit halt bewusst auf Nachteilsausgleiche.

Jumanji

Antworten

  • Hallo Jumanji,

    Also auf die Antwort bin ich auch mal gespannt.
    Für mich würde es nur dann zusammen passen wenn man in einer Behinderten Werkstatt arbeitet.Ich kann mir schlecht vorstellen das du einen Pflegegrad bekommst wenn du arbeitest.
    Passt irgendwie nicht zusammen.Handicap und Arbeit...das ja.Aber Pflegegrad und Arbeit?

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo jumanji, Ralf hat Recht. Pflegebedürftig ist man erst wenn man keine Arbeit mehr bei einem Arbeitgeber verrichten kann und die Pflegekasse es durch den Mdk bestätigen lässt, oder man ist Rentner und hat Bedarf an Pflege. Die Pflegekasse ist keine zweite Krankenkasse. Hat zum Beispiel eine pflegebedürftige Person einen Unfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten wie bei anderen Versicherten auch. Kompliziert, bürokratisch aber so schützen die Kassen ihr System vor Betrug. Das bedeutt aber nicht das du keinen Bedarf an Hilfe anmelden darfst. Die Trägerschaft liegt hier woanders. Vielleicht kann sogar dein Arbeitgeber etwas erreichen wenn du ihm die Sachlage erklärst. Bis dann, mit fdl. Grüssen.
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  • Hallo,

    hm... so sind die Ansichten unterschiedlich...

    Natürlich schließen Pflegestufe und Arbeiten sich nicht aus.... Mal ehrlich, was interessiert es meinen PC auf der Arbeit, ob ich morgens Hilfe beim Duschen und Anziehen muss? Ich muss da nur meine Arbeit mit machen. Dafür reicht mein Bewegungsradius aus und da ich keine geistigen Einschränkungen habe, kann ich doch auch meiner Arbeit nachgehen!

    Es ist eben nur eine leichte Bürotätigkeit, die ich machen kann. Steinbruch oder Straßenbau sind jetzt nicht so die Arbeitsplätze, die ich noch erfüllen kann.

    Zudem wird es doch auch einige Tetraplegiker geben, die Autofahren, ihrer Arbeit nachgehen und 24 Stunden Assistenz um sich haben. Sprich auch jemand, der sie auf der Arbeit zum Klo begleitet. Soll denen dann eine Pflegestufe verwehrt werden?

    Jumanji
  • Stlmmt ja, deinen Pc interessiert es nicht So wie ich es durch die links verstanden habe kannst du arbeiten. Es bleibt nur noch die Prüfung durch dem MDK, der sehen will was für Pflege du zu Hause brauchst um ausgeruht auf Arbeit zu sein. Wie die neuen Prüfungskriterien seit diesem Jahr ablaufen kann ich dir nicht sagen. Hoffe für dich das es aber geling wenigsten einen Pflegegrad zu erreichen. Mfdl. GRÜSSEN
  • Hallo zusammen,

    Arbeit und Pflegestufe bzw. Pflegegrad (egal wie hoch) an sich schließen sich selbstverständlich nicht gegenseitig aus. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche und voneinander unabhängige Themenkomplexe.
  • Hallo,

    hmm.. nachdem auch hier mir meine Frage niemand so wirklich beantworten konnte, habe ich dann nach langem Telefonieren mit den verschiedensten Stellen am Infotelefon für Pflege vom Bundesministerium eine Dame am Telefon gehabt, die sich damit auskannte, weil sie eben auch Arbeitsrecht macht. Sie hat mir gesagt, dass der Pflegegrad dem Arbeitgeber NICHT mitgeteilt werden muss! Da ich aber in einer Behörde arbeite und dem Beamtenstatus unterliege, hatte ich damit nur die Antwort für Angestellte und musste immer noch weiter suchen. Nun hab ich vom Hauptschwerbehindertenvertreter die Information erhalten, dass auch für Beamte gilt, dass der Pflegegrad dem Dienstherrn NICHT mitzuteilen ist. Es geht ihn definitiv nichts an. Was natürlich melde- oder absprachepflichtig bleibt, ist die Tatsache, wie Pflege umgestzt werden kann, wenn Sie während der Arbeitszeit nötig ist. Ob und wie dann Arbeitsassistenz gestaltet werden muss, aber auch dies hat nichts mit dem Pflegegrad zu tun, sondern mit der "leidensgerechten Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes für einen Behinderten Mitarbeiter".

    Sprich.. Pflege und Arbeit haben nichts miteinander zu tun. Es gibt allerdings doch mehr Pflegebedürftige, die nicht arbeiten, als solche die arbeiten.

    Jumanji
  • Hallo Jumanji,

    vielen Dank, dass du die Ergebnisse deiner Recherche mit der Community teilst.