Pflegegeld anrechenbar bei Harz 4

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Ich bekomme seit diesem Monat Pflegegeld für mein Kind, 8 Jahre, Pflegestufe 1. Ist dieses Geld beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 anrechenbar?

Antworten

  • Hallo Olchen,
    Pflegegeld wird grundsätzlich nicht angerechnet!

    Heidi
  • Hallo Olchen.

    Pflegegeld darf nicht angerechnet werden. Du musst es aber auf alle Fälle deinem Sachbearbeiter mitteilen. Ebenfalls solltest du detailliert dokumentieren wofür das Geld benutzt wird und ggf. Belege behalten, da das JC von dir verlangen darf zu beweisen dass du das Geld auch wirklich für Pflege ausgibst.

    Hier etwas mehr Information mit Angaben zu dem genauen Abschnitt des Gesetzes.
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php
  • EinLeben hat geschrieben:
    Hallo Olchen.

    Du musst es aber auf alle Fälle deinem Sachbearbeiter mitteilen. Ebenfalls solltest du detailliert dokumentieren wofür das Geld benutzt wird und ggf. Belege behalten, da das JC von dir verlangen darf zu beweisen dass du das Geld auch wirklich für Pflege ausgibst.




    Bitteschön wer erzählt den solchen Unsinn?
    1. Das Pflegegeld bekommt der zu Pflegende, was der damit macht entscheidet dieser ganz alleine.
    2. Einen Nachweis zu erbringen in Form von Belegen ist noch größerer Unsinn.
    3 Niemand wird einen Nachweis fordern wofür das Geld verwendet wurde, niemand!
    4. Das Pflegegeld muß nicht angegeben werden!

    Bitte verunsichere Fragesteller nicht mit solchen Ammenmärchen!

    Heidi 👿
    Nachtrag:
    Wofür ist das Pflegegeld! (nicht zu verwechseln mit persl. Budget)

    Pflegegeld










    Da mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung zu geben.

    Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
    Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html

  • Hallo Heidi!

    Ich danke dir für deine Antwort! Für mich war es sehr wichtig, denn die Mitarbeiterin im JC hat mich sehr verunsichert was das angeht. Ich habe schon mit einer anderen gesprochen und die hat mir versichert, dass es 100% nicht angerechnet wird. Und Belegt muss auch nichts werden. Pflegegeld kann nur dann angerechnet werden, wenn die zu pflegende Person nicht verwandt mit mir ist. Denn dann heißt es Verdienst/Lohn.
    Ich danke dir nochmal!

    Liebe Grüße

    Olchen

  • Guten morgen Olchen,
    auch das ist nicht ganz richtig. Die Pflegeperson muß nicht verwandt sein mit der zu pflegenden Person um daß das Geld anrechnungsfrei ist, sie darf es nicht gewerblich machen. Das ist der Unterschied.
    Freunde, Nachbarn und so weiter, dürfen schon helfen, nur eben nicht gewerblich.

    Heidi


  • Bitteschön wer erzählt den solchen Unsinn?
    1. Das Pflegegeld bekommt der zu Pflegende, was der damit macht entscheidet dieser ganz alleine.
    2. Einen Nachweis zu erbringen in Form von Belegen ist noch größerer Unsinn.
    3 Niemand wird einen Nachweis fordern wofür das Geld verwendet wurde, niemand!
    4. Das Pflegegeld muß nicht angegeben werden!

    Bitte verunsichere Fragesteller nicht mit solchen Ammenmärchen!



    Menschlich, was ich geschrieben habe ist weder Unsinn noch ein Ammenmärchen. Es ist meine direkte Erfahrung mit dem Jobcenter, und wurde durch meine Anwältin bestätigt. Und beim Jobcenter muss sie sehr wohl angeben dass sie Pflegegeld erhält - EGAL aus welchem Grund. Man muss dem Jobcenter über alles an Geld dass man bekommt informieren, unabhängig davon ob es als Einkommen zählt oder nicht. Das Jobcenter hat sehr wohl das Recht Nachweise darüber dass das Pflegegeld tatsächlich für seinen eigentlichen Zweck benutzt wird zu verlangen, weshalb ich empfohlen habe möglichst Belege zu behalten. Natürlich darf das Pflegegeld, wie ich ja auch geschrieben habe, nicht angerechnet werden.

    Schwer zu glauben, aber andere hier wissen auch wovon sie reden (schreiben).
  • Hallo Ein Leben,
    deine Ausführunge sind rein rechtlich nicht belegbar!
    Zeig mir den Gesetzestext der genau das belegt was du ausführst.
    Meine Angaben beruhen darauf, 2 verschiedene dürfte es kaum geben!

    Nochmals der Hinweis, nicht mit dem persönlichen Budget verwechseln, da trifft das zu was du ausführst.

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:
    Hallo Ein Leben,
    deine Ausführunge sind rein rechtlich nicht belegbar!
    Zeig mir den Gesetzestext der genau das belegt was du ausführst.
    Meine Angaben beruhen darauf, 2 verschiedene dürfte es kaum geben!

    Nochmals der Hinweis, nicht mit dem persönlichen Budget verwechseln, da trifft das zu was du ausführst.

    Heidi


    Ich kenne tatsächlich den unterschied zwischen AlgII und dem Persönlichem Budget. Wie ich ja bereits sagte: Ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich sagte nicht dass sie es nachweisen MUSS sondern dass es ratsam ist Belege zu sammeln, da das Jobcenter nachfragen DARF.


    "...Um Ihren Antrag prüfen und darüber entscheiden zu können,
    ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Sie müssen alle Tatsachen
    angeben, die für die Leistung bedeutsam sind und die deshalb
    im Antragsbogen abgefragt werden. Sind Auskünfte dritter
    Personen erforderlich, müssen Sie Auskünften durch diese
    Personen zustimmen. Werden Beweismittel (z. B. Urkunden,
    Nachweise) benötigt, so müssen Sie diese benennen oder
    selbst vorlegen.
    Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert
    alle Änderungen mitzuteilen, die sich später
    zu Ihren Angaben ergeben.
    Nur so kann die Leistung in
    korrekter Höhe festgestellt und vermieden werden, dass
    zu wenig oder zu viel gezahlt wird. Dies gilt auch, wenn
    Änderungen eintreten, die sich rückwirkend auf die Leistung
    auswirken können, zum Beispiel die rückwirkende
    Bewilligung einer Rente..."

    Bitte sehr:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG001601308

    Pamphlet von der Arbeitsagentur (ab Seite 66) https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397319.pdf

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/mitwirkungspflicht-und-mitteilungspflicht

    http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-alg-ii-mitwirkungspflicht-mitteilungspflicht.html

    https://www.berlin.de/jobcenter/tempelhof-schoeneberg/leistungsservice/mitwirkungspflicht.html
  • Du kannst mir 100 Links schicken von wegen Mitwirkungspflicht!
    Das Thema lautet:" Ist Pflegegeld anrechenbar auf Hartz IV"? Die Antwort lautet ohne wenn und aber " NEIN".
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Grundsätzlich dürfen zweckbestimmte Einnahmen, wie z. B. Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht als Einnahme berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für den zu pflegenden als auch, wenn das Pflegegeld an einen Angehörigen zum Zweck der Pflege weitergegeben wird, für den Angehörigen.



    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam der AOK
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/kein-einkommen.html
    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/100662-darf-die-arge-bei-hartz-4-leistungen-die-einkuenfte-aus-der-pflege-der-mutter-einberechnen

    Gerne lasse ich dir auch eine persönliche Auskunft von Frau Nahles (Arbeitsministerin) zukommen.
    Hier ist eindeutig belegt daß Pflegegeld nichts mit der Mitwirkungspflicht zu tun hat, die gibt es schon länger als es Pflegegeld gibt!
    Ich war übrigens selber betroffen und habe das alles durch!

    Heidi
    🥺
  • Ich habe doch nie behauptet dass Pflegegeld angerechnet wird. Ich habe explizit gesagt dass es nicht angerechnet wird. Du wolltest die rechtliche Grundlage für meine Aussagen. Die hast du bekommen. Was fährst du eigentlich für Filme? Kein Wunder dass dieses Forum so gut wie tot ist. Ich habe fertig. So ein Stuss!
  • EinLeben hat geschrieben:
    Hallo Olchen.

    Pflegegeld darf nicht angerechnet werden. Du musst es aber auf alle Fälle deinem Sachbearbeiter mitteilen. Ebenfalls solltest du detailliert dokumentieren wofür das Geld benutzt wird und ggf. Belege behalten, da das JC von dir verlangen darf zu beweisen dass du das Geld auch wirklich für Pflege ausgibst.




    Hallo Ein Leben,
    ich habe zitiert was du behauptet hast, beides ist falsch!

    Stell dir vor ich bekomme neben meiner EU-Rente und Grundsicherung 728,-€ Pflegegeld und mußte es nicht dokumentieren, sie wissen aber davon! Auch hat nie jemand Belege verlangt wofür eIgentlich, für meine Pflegetätigkeit?, welch ein Blödsinn!
    Du solltest dein Unvermögen nicht mit Unverschämtheiten mir gegenüber versuchen auszugleichen.
    Ich denke du verstehst was ich meine. Siehe auch die Nettiquette.

    Heidi
  • Speziell für EinLeben

    von wegen Belege sammeln!

    Wo für ist das Pflegegeld

    Da mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung zu geben.

    Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
    Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:
    EinLeben hat geschrieben:
    Hallo Olchen.

    Pflegegeld darf nicht angerechnet werden. Du musst es aber auf alle Fälle deinem Sachbearbeiter mitteilen. Ebenfalls solltest du detailliert dokumentieren wofür das Geld benutzt wird und ggf. Belege behalten, da das JC von dir verlangen darf zu beweisen dass du das Geld auch wirklich für Pflege ausgibst.




    Hallo Ein Leben,
    ich habe zitiert was du behauptet hast, beides ist falsch!

    Stell dir vor ich bekomme neben meiner EU-Rente und Grundsicherung 728,-€ Pflegegeld und mußte es nicht dokumentieren, sie wissen aber davon! Auch hat nie jemand Belege verlangt wofür eIgentlich, für meine Pflegetätigkeit?, welch ein Blödsinn!
    Du solltest dein Unvermögen nicht mit Unverschämtheiten mir gegenüber versuchen auszugleichen.
    Ich denke du verstehst was ich meine. Siehe auch die Nettiquette.

    Heidi



    😡 Tief Luft holen! Das gilt für dich und für mich. Das hast dich eben so wie ich von der Nettiquette entfernt. Das passiert schon mal. Ich denke nicht dass bei einer von uns böse Absicht dahinter steckt, sondern der Frust des aneinander Vorbeireden. 😎

    Ich versuche ein letzes mal zu erklären:
    :
    EU-Rente und Arbeitslosengeld II unterliegen jeweils ganz anderen Gesetzesvorgaben.

    Die Fragestellerin wird das Geld für ihr minderjähriges Kind bekommen, also das Kind ist Pflegebedürftig.

    Pflegegeld darf nicht angerechnet werden.

    Da ein minderjähriges Kind nicht über das Geld verwalten darf, wird die Fragestellerin selbst das Geld auf ihr Konto bekommen.

    Da sie, die Mutter, Alg II bekommt, muss sie sehr wohl dem Jobcenter mitteilen dass dieses Geld jetzt auf ihrem Konto auftauchen wird. Das fällt unter die Mitteilungspflicht.

    Da das Geld auf ihrem Konto auftauchen wird KANN und DARF das Jobcenter durchaus verlangen dass sie Belege über die Verwendung des Geldes führt.

    Auch wenn es nicht als Einkommen angerechnet werden darf, darf das Jobcenter das da sie ja nicht die Pflegebedürftige Person ist. Sie ist quasi, weil ja die Mutter, die Verwalterin des Pflegegeldes und gleichzeitig die Pflegeperson.

    Es, also das Jobcenter, muss das alles nicht, aber es kann. Daher meine Empfehlung akribisch zu dokumentieren. Das spart viel Leid und Ärger.

    Gegenüber der Kranken bzw. Pflegekasse muss man in der Tat keine Rechenschaft über die Verwendung des Geldes Leisten.

    Der Sinn und Zweck des Pflegegeldes ist in der Tat Pflege über die man mit mehr Freiheit entscheiden können soll.

    Das Persönliche Budget ist ein separates Thema für sich.

    So! Ich hoffe dass damit alles klar ist. Gute Nacht.
  • EinLeben hat geschrieben:


    Da das Geld auf ihrem Konto auftauchen wird KANN und DARF das Jobcenter durchaus verlangen dass sie Belege über die Verwendung des Geldes führt.



    Der Sinn und Zweck des Pflegegeldes ist in der Tat Pflege über die man mit mehr Freiheit entscheiden können soll.



    Die Arge kann, darf aber keine Belege verlangen! Wofür denn Belege? Für das Kleid was ich mir von dem Geld gekauft habe? Das geht niemanden etwas an oder gibst du an was du mit deinem Gehalt machst?
    Zitat:
    Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html
    das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.

    Belege für die Anerkennung, ich glaubs nicht! Wenn das keine Logik ist, da werd ich 63 und lerne noch immer dazu. 😃

    Heidi