Österreichischen Behindertenpass in Deutschland anerkennen lassen

Hallo

Ich bin von Österreich nach Deutschland bezogen, bin deutsche Staatsangehörige. Habe einen österreichischen Behindertenpass mit einem GdB von 70% unbefristet. Hat jemand Erfahrung damit wie es wäre, wenn ich mir den beim deutschen Versorgungsamt anerkennen lassen würde und einen deutschen Schwerbehindertenausweis beantragen würde. Müsste das erneut geprüft werden, also Gutachten usw. alles nochmal neu?
Weiter überlege ich wegen der Bahnfahrten in Österreich kann ich durch die 70% automatisch günstiger Bahn fahren. In Deutschland brauche ich eine Wertmarke. Da müssen ja dann die Diagnosen bekannt sein, würde da dann ggf. ein Arztattest mit Diagnosen was bringen?
Ich möchte generell nicht wieder zu einem Gutachter und alles nochmal neu, da würde ich dann einfach lieber den Österreichischen Pass behalten, aber es wäre ja sinnvoll in Deutschland einen Deutschen zu haben.
Danke, wenn jemand da Erfahrung oder Ahnung generell hat

Gapa

Antworten

  • .....es besteht nur eine "bilateralisches Abkommen in und untereinander der EU-Mitgliedern" der gegenseitige Anerkennung des Schwerbeindertenstatus. Jedes EU-Land hat jedoch andere Bewertungsrichtlinien und Anforderungsmaßstäbe nach dem ein Behindertenstatus zuerkannt wird. Ebenso auch, die Regelungen was Nachteilsausgleiche betrifft.
    Jedes Mitgliedstaat in der EU ist in den Schwerbehindertenrichtlinien und deren Bewertung und Nachteilsausgleiche autonom!

    Wer eine "Behinderung nach dem deutschen System (§ 2 SGB IX)" anerkannt haben möchte, muss auch die Voraussetzung nach dem SGB IX ( + GdS-Tabelle) erfüllen. Eine EU-Richtlinie oder Gesetz dazu gibt es nicht.
    Seit 2008 hat Österreich das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und dazu eine eigene Arbeitsgruppe (Monitoringausschusses) im "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" eingerichtet, welches hier auf der Bundesebene (BRD) der Behindertenbeautragte der Bundesregierung in seinem Verantwortungsbereich erledigt.

    Die Kriterien der Anerkennung auf einen Behindertenstatus sind aber identisch.

    In Österreich gibt es mehrere Gesetze zum Behindertenrecht, was bei uns in einem Gesetz, dem SGB IX, überwiegend geregelt wurde:
    In Österreich gelten hier: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG); Bundesbehindertengesetz (BBG)

    Bei einer Antragsstellung kann ja angegeben werden, wo med. Unterlagen eingeholt werden können - unter anderem auch beim österreichischem Sozialministerium, die in Österreich ausführende Behörde. welche bei uns das "Versorgungsamt" ist.
    Hier werden die Behhinderungen nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" beurteilt.

    PdF Dateien:
    Österreichische Bewertungsgrundlage: "Anlage zur Einschätzungsverordnung"
    https://www.sozialministeriumservice.at/cms/site/attachments/6/0/7/CH0053/CMS1455820399101/anlage_zur_einschaetzungsverordnung1.pdf
    Deutsche Bewertungsgrundlage: "VERSORGUNGSMEDIZINVERORDNUNG"
    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

    also, einfach einen deutschen Antrag beim Versorgungsamt stellen, mit dem Hinweis wo Unterlagen der östereichischem Unterlagen eingeholt werden können (z.B. : .Sozialministeriumservice, Zentrale Poststelle, Gruberstraße 63, 4021 Linz)

    Gruß
    rollispeedy

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Diese Diskussion wurde geschlossen.