Neue behindertengerechte Wohnung mit Familie

Optionen
Hallöchen, unser Problem ist wie folgt: Mein derzeitiger Freund lebt in einer behindertengerechten Wohnung (Rollifahrer), sie ist 75 m² groß, zwei Zimmer! Ich dagegen lebe in einer WG mit einer Freundin und meinem Kind. Wir waren heut beim JobCenter Berlin um uns nach einer größeren Wohnung zwecks Kostenübernahme zu erkundigen, Fehlanzeige, denn lt. JobCenter reicht seine Wohnung von der qm-Zahl für uns drei völlig aus! Diese Wohnung ist aber völlig blöd geschnitten und lässt kein normales Familienleben zu! Wie groß und wieviele Zimmer darf unsere evtl. neue Wohnung haben! Ich hoffe uns kann hier jemand helfen, man probiert sich ja selbst zu belesen, findet aber für unsere Situation keine passende Regelung! Viele liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

Antworten

  • Hallo Betty09,

    nach DIN 18025/1 ist bei drei Personen und einem Rollstuhlfahrer eine Wohnung mit 98qm angemessen. Wäre Dein Freund kein Rollstuhlfahrer wären 76qm als angemessen zu betrachten.
    (vgl. http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm )
  • Hallo Betty,

    also im Normalfall wird gerechnet 60 qm 2 Personen +15 qm für jede weitere Person hier Kind/er (falls noch etwas .. Dies ergibt 75 qm!
    So weit so gut - nun kommt aber dazu, dass Dein Freund/in Rollifahrer ist !
    damit habt ihr Anspruch auf 15 qm mehr sprich 90 qm!
    --------------------------------------------------------------------------------
    http://www.menschen-mit-behinderungen.info/hilfestellungen-f%C3%BCr-betroffene/rat-tat/2075-hilfe-im-haushalt-alleinstehend-zwei-kleinkinder/
    http://www.hartz4-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=6116
    ---------------------------------------------------------------------------------
    Ich fürchte das größere Problem wird sein eine entsprechende Wohnung zu finden!
    Allerdings müsst ihr das schon noch mit dem Jobcenter abklären nicht einfach Wohnung mieten....d.h. nach Möglichkeit beim nächsten Termin den ausgedruckten § präsentieren!
    Siehe letzten Link, SGB XII!
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/Aktuelles/2007/DW-EKD-Kosten_Unterkunft.pdf

    Also dann viel Erfolg
    Stephanus

    Wie das Jobcenter das Ganze sieht - wie dann die Hartz IV Rechnung aussieht wenn ihr zusammen wohnt da solltet ihr Euch VORHER schon einmal etwas genauer erkundigen. So z.B. beim VDK oder SoVD als Schwerbehinderte/r kann man ja auch bei Hartz IV noch etwas geltend machen!
  • Hi Justin, vielen Dank für die Antwort! Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, ich (Mutter), mein Sohn und mein Freund (Rollifahrer) wollen in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Ist es nicht auch relevant, in welchem Bundesland (Berlin) wir leben?
  • Betty09 schrieb:
    Habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt, ich (Mutter), mein Sohn und mein Freund (Rollifahrer) wollen in eine gemeinsame Wohnung ziehen.


    Hatte ich auch so verstanden und beantwortet. Drei Personen (davon ein Rollstuhlfahrer) in einer Wohnung. Dementsprechend die qm-Zahl.

    Auch in Berlin sollte man nicht allzu weit von den bundesweiten Durchschnittswerten abweichen müssen. Um das genauer zu recherchieren, müsste ich allerdings wissen, wo in Berlin Ihr wohnt.
  • Hab ichs falsch verstanden, also mein Zukünftiger lebt in Reinickendorf und auch dort würden wir uns eine neue Wohnung anmieten wollen! Gleich noch eine Frage hinterher: die Bearbeiterin sagte, dass es nur wichtig ist eine rolligerechte Wohnung zu haben und das ist bei uns ja gegeben - nur eben die Aufteilung ist irre! Übernehmen sie dann auch die höheren Kosten, müssen sie ja dann, denn eine Wohnung in dieser Größe finden wir auf jeden Fall hier!

    Stephanus dir auch noch vielen Dank!!!
  • Hallo Betty09,

    eine Regelung für Reinickendorf konnte ich auch noch nicht finden. Würde mich aber an die Durchschnittswerte (s.o.) halten.

    Beim Jobcenter kannst Du höchstens mit der Größe der Wohnung im Bezug auf den Rollstuhlfahrer argumentieren. Der Schnitt der Wohnung und das Familienleben dürften für die Sachbearbeiter wohl irrelevant sein. Das hat nichts mit Notwendigkeit zu tun, sondern lediglich mit Eurem Wohlgefühl. Und höhere Kosten werden nur bei Notwendigkeit des Umzugs übernommen.

    Solltest Du noch weitere Hilfe brauchen und keiner von den anderen Usern hat die nötigen Informationen für Dich, kann ich mich gerne am Donnerstag weiter darum kümmern. Bis dahin bin ich aber für die Arbeit unterwegs.
  • MyHandicap User
    Optionen
    Natürlich wurde unser Antrag gleich in der vergangenen Woche abgeschmettert!
    Jetzt sind wir dabei einen Widerspruch einzulegen, gleichzeitig mit dem Antrag, dass dieses tolle Amt (Jobcenter) eine Anfrage auf erhöhten Wohraumbedarf bei der Beratungsstelle für Behinderte stellt! Falls alles nicht fruchtet werden wir wohl vor Gericht ziehen müssen. Es geht uns ja nicht um die Größe der Wohnung sondern lediglich um diese Raumaufteilung. Naja einfach Daumen drücken, falls noch irgendjemand tolle Vorschläge hat, wie man an die ganze Sache rangehen soll, wären wir sehr dankbar.
  • anka schrieb:
    Wir haben uns gestern danach erkundigt .man hat uns sofort gesagt das wir eine größere wohnung benötigen.du mußt dich beim kreis meden,da sitz jemand der dafür zuständig ist .dann regeln die das für dich.

Diese Diskussion wurde geschlossen.