nach erfolgloser Jobsuche nun ALG II

Hallo an alle.

ich möcht mich kurz vorstellen. ich bin 24 Jahre, bin sehbehindert und habe eine körperliche behinderung, allerdings kein Rolli. Ich habe Fachabi für wirtschaft und Verwaltung und eine normale betriebliche Ausbildung zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste.

Nach meiner Ausbildung bin ich für zwei Monate übernommen worten, danach habe ich ein jahr lang verzweifelt nach einen Joh gesucht und suche immernoch. Nun ist das ALGI ausgelaufen und ich muss ALGII beantragen, jedoch wohne ich mit meinen Partner zusammen, der allerdings auch nur 1500€ brutto verdient und gegenüber seiner noch-Ehefrau unterhaltspflichtig ist. .

Meine Frage ist A: ich bin wirklich am verzweifeln auf der suche nach einen Job in Hessen. kann mir vielleicht jemand helfen und sagen, ob es ausser kein-handicaap.de noch andere jobbörsen für Behinderte gibt. Ich war schon wirklich am überlegen ob ich nicht doch in eine behinderenwerkstatt gehe... aber das mit meiner Bildung?

Frage B ist: kann einen Behinderten der ALG II antrag komplett abgelehnt werden, wenn er mit einen Parner, der wie oben beschrieben nur das geld verdient? Ich habe die Merkzeichen G, H und RF.

Ich hoffe auf eine Antwort

Grüsse Knouddelchen

Antworten

  • Hallo Knuddelchen,

    ich habe mir noch nie in Jobbörsen für Behinterte einen Job gesucht. Du hast doch eine gute Qualifikation. Warum versuchst Du es nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt? Du weißt doch was Du kannst. Wenn Du hier darüber berichten kannst, warum nicht auch jedem potentiellen Arbeitgeber auch.

    Du kannst beim Arbeitsamt im Computer, in der Zeitung und im Internet nach Jobs suchen. Du kannst aber auch ganz gezielt Firmen anschreiben, die Deinem Profil entsprechen. Dabei ist es egal ob Du weißt ob dort eine Stelle frei ist oder nicht. Nicht jede freie Stelle wird dem Arbeitsamt gemeldet oder im Internet veröffentlicht. Wenn man Dir bei einer Bewerbung sagt, es sei momentan keine Stelle frei, solltest Du Dich ein halbes oder ein Jahr später wieder bewerben. Du kannst auch bitten auf die Warteliste zu kommen.

    Ist da draußen irgend ein Arbeitgeber der Interesse an Dir hat, spielt Deine Behinderung keine Rolle. Darüber kann man reden und Arbeitsplätze kann man anpassen.

    Versuch's noch mal! 😉

    Gruß Karin
  • Hallo Knuddelchen, man sollte die Hoffnunf nie aufgeben. Irgendwas findet sich immer.
    Zu Deiner Frage B. ALGII kann nicht abgelehnt werden, Du musst nur alle Einkommen Deines Partner sowie auch die Ausgaben angeben.
    Ferner hast Du Anspruch auf Behinderten-Zuschlag, sowie Freistellung für GEZ-Gebühren. Ich kann Dir das Buch von der Verbraucherzentrale NRW empfehlen, da stehen gute Tipps drin.
    Titel HartzIV Mein Recht auf ALGII kosten ca. 12,00€

    Alles Gute weiterhin, schreib mal wieder
    Gruss schatz
  • Hallo,

    eine Möglichkeit sind private Arbeitvermittler. Du kannst dazu bei der ARGE oder beim Sozialbürgerhaus einen so genannten Vermittlungsgutschein beantragen und davon Kopien machen. Diese schickst Du zusammen mit Deiner Bewerbung an private Arbeitsvermittler. Hier ein paar Links zu privaten Arbeitsvermittlern: www.arbeitsvermittler.ipavd.de, www.arbeitweg.de/index.php?option=com_wrapper&view=wrapper&Itemid=61

    Wenn Dich ein Arbeitgeber einstellt, können Zuschüsse in Anspruch genommen werden - von der ARGE und von der Berufsgenossenschaft bzw. dem Integrationsamt. Voraussetzung ist hierfür der Schwerbehindertenausweis.

    Zu Deiner anderen Frage:

    Leider sind auch eheähnliche Lebenspartnerschaften verpflichtet, im Notfall finanziell füreinander einzustehen. Um an Sozialleistungen zu kommen, muss man hierzulande - je nach Leistung - mehr oder weniger die eigenen finanziellen Reserven aufbrauchen.
    Da Dein Lebensgefährte auch noch Unterhalt zahlen muss und weniger übrig bleibt, könnte er ebenfalls ALG 2 in Anspruch nehmen - sozusagen als Aufstocker.
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