Nach Antrag der Rente f. Schwerb. wird GdB geringer als 50! Was nun?

Antragstellung erfolgte, aber vor Bestätigung durch den Rententräger wurde vom Amt der GdB < 50 herabgesetzt! Was nun?

Antworten

  • Hast du auch Merkzeichen?
    Auf was berufst du dich bei deinem Rentenantrag?
    Alleine die GdB werden nicht reichen für eine EM Rente.
  • Hallo,

    die Alters­rente für Menschen mit Schwerbehin­derung kommt nur dann in Betracht, wenn zum Zeit­punkt des Renten­antrags mindestens ein Grad der Behin­derung von 50 vorliegt und man auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommt.

    Nach deiner Schilderung war zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung der GdB noch mit wenigstens 50 festgesetzt, sodass der Rentenantrag dennoch bewilligt wird.

    Darüber hinaus entfällt der Schwerbehindertenstatus nicht von einem Tag auf den anderen, denn hier gibt es nach § 199 Neuntes Sozialgesetzbuch noch eine sogenannte Schutzfrist von drei Monaten nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
    Bei einem Widerspruch hätte das ganze sogar eine aufschiebende Wirkung, sodass für die Dauer des Verfahrens auch weiterhin der GdB von wenigstens 50 zusteht.

    LG
    DerSchwbProfi
  • Hallo Festus,

    ich leite die Frage an unseren Fachanwalt weiter.

    Freundliche Grüße

    Denis, MyHandicap
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