muss ich zusatzlich zum blauen ausweis hinter der frontscheibe auch noch einen aufkleber anbringen?

einen aufkleber mit rollstuhl hinten am auto.. und kann mir jemand sagen wie die vorschrift zum parkieren auf öffentlichen parkplätzen in aarau ist.. bzw kt. aargau ?

Antworten

  • hi, in D musst du das nicht. wie es in der CH ist weiß ich nicht glaube es aber kaum.
  • munchfan hat geschrieben:
    einen aufkleber mit rollstuhl hinten am auto.. und kann mir jemand sagen wie die vorschrift zum parkieren auf öffentlichen parkplätzen in aarau ist.. bzw kt. aargau ?


    Warum fragst du nicht bei der Gemeinde aarau ? Kein Bock?
  • munchfan hat geschrieben:
    einen aufkleber mit rollstuhl hinten am auto.. und kann mir jemand sagen wie die vorschrift zum parkieren auf öffentlichen parkplätzen in aarau ist.. bzw kt. aargau ?


    Hallo munchfan

    die Rollstuhlvignette ist lediglich der Hinweis das der/die Lenker,-in gehbehindert ist und alleine nicht gültig. Die sogenannte Parkerleichterungskarte, die hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar angebracht wird erlaubt dir die Parkzeit zu überziehen und ist gesamtschweizerich gültig. (...War vor Jahren noch Schwarz/Weiss?!?)

    Wie idur dir riet lass dir auf der Gemeinde Auskunft geben.

    Kohlrabi




  • idur65 hat geschrieben:
    munchfan hat geschrieben:
    einen aufkleber mit rollstuhl hinten am auto.. und kann mir jemand sagen wie die vorschrift zum parkieren auf öffentlichen parkplätzen in aarau ist.. bzw kt. aargau ?


    Warum fragst du nicht bei der Gemeinde aarau ? Kein Bock?


    hallo idur 😀

    das hat nix mit bock haben zu tun.. bin einfach nicht auf die idee gekommen 😆
  • Kohlrabi hat geschrieben:
    munchfan hat geschrieben:
    einen aufkleber mit rollstuhl hinten am auto.. und kann mir jemand sagen wie die vorschrift zum parkieren auf öffentlichen parkplätzen in aarau ist.. bzw kt. aargau ?


    Hallo munchfan

    die Rollstuhlvignette ist lediglich der Hinweis das der/die Lenker,-in gehbehindert ist und alleine nicht gültig. Die sogenannte Parkerleichterungskarte, die hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar angebracht wird erlaubt dir die Parkzeit zu überziehen und ist gesamtschweizerich gültig. (...War vor Jahren noch Schwarz/Weiss?!?)

    Wie idur dir riet lass dir auf der Gemeinde Auskunft geben.

    Kohlrabi






    hallo kohlrabi 😀

    ich danke dir für deine auskunft 😀 ja eben auf die idee mit der geminde bin ich gar nicht gekommen... stattdessen hab ich mich dann an die stapo aarau gewandt... und dort ausführlich und sehr freundlich auskunft erhalten.

    einen schönen tag wünsche ich dir 😀
  • Wäre es nicht nett wenn du die nette ausführliche Auskunft an die Forummitglieder weiter gibst oder soll es dein Geheimnis bleiben weil du selber tätig werden mußtest? 😉
  • idur65 hat geschrieben:
    Wäre es nicht nett wenn du die nette ausführliche Auskunft an die Forummitglieder weiter gibst oder soll es dein Geheimnis bleiben weil du selber tätig werden mußtest? 😉


    hallo idur...

    vielleicht bin ich ja nicht nett?? 😀

    im ernst. also auf öffentlichen parkplätzen mit parkuhr... gilt... max. parkzeit bezahlen.. danach kann man bis zu 24 std auf diesem parkplatz parken. zur sicherheit sollte man auch eine blaue parkkarte neben den ausweis legen, um die ankommenszeit festzuhalten.

    wie das allerdings in parkhäusern funzt.. keine ahnung.

    äh.. und dann ist noch was in parkverbotszonen.. sofern man niemandem in die quere kommt und so parkt, dass man kein verkehrshindernis darstellt, darf man bis zu 3 std. parken.

    im halteverbot... sollte man nicht parken. es gibt glaube ich ausnahmen.. aber das konnte ich mir nicht alles merken. ausserdem... kann man unter diesem link >>> https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/parkierungserleichterung-fuer-gehbehinderte-personen/ <<< das merkblatt für parkerleichterungen als pdf downloaden 😀

    ich hoffe ich konnte dir mit diesen angaben weiterhelfen........ sonst musst dir halt das merkblatt durchlesen 😉

    schönen tag allerseits !
  • Danke,
    es ging nicht um mich ,Austausch von Wissen ist der Sinn dieses Forum, sicher interessiert es einige. 😉
  • Zum blauen Ausweis habe ich ein Merkblatt mit allen Rechten im Zusammenhang der Parkerei erhalten.
    Diese Gesetzessammlung sollte doch jeder erhalten haben.
Diese Diskussion wurde geschlossen.