Muss ich Rufbereitschaftsdienst mitmachen?

bin 60% Schwerbehindert , bei uns in der Firma gibt es einen Bereitschaftsdienst, eine Woche am Stück von Freitag Früh bis zum nächsten Freitag früh immer von Arbeitsende bis Arbeitsbeginn am nächsten Tag.Im Arbeitsvertrag ist es als Pflicht angegeben.
Meine Frage: Muß ich an der Bereitschaft Teilnehmen oder kann ich aussteigen?
Ich arbeite in der Technik einer großen Firma.

Antworten

  • Bei deiner Frage muss man unterscheiden zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Beim Bereitschaftsdienst schreibt dir der Arbeitgeber deinen Aufenthaltsort vor. z. Bsp. Bereitschaftszimmer in der Feuerwache/Krankenhaus. Hier kannst du zwar lesen, dösen oder TV schauen, arbeitest also genau genommmen nicht. Trotzdem gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Sollte dadurch die 11(?) Stunden pro Tag maximale Arbeitszeit überschritten werden, kannst du dich von der Mehrarbeit freistellen lassen.

    So wie du schreibst - von Fr bis Fr jeweils abends und nachts - handelt es sich sicherlich nur um eine Rufbereitschaft. Diese zählt nicht als Arbeitszeit. Entscheidend ist also, ob du dich an einem vorgegebene Ort aufhalten musst oder lediglich erreichbar sein musst.
  • Viele Fragen lassen sich auch bei www.arbeitsrecht.io klären! Haben mir schon geholfen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.