Meine Frage ich habe GbR 100 Zusatz B. darf ich kostenlos die Straßenbahn mit Begleitperson nutzen

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Ab und zu komme ich in eine 40 km entfernter Stadt. Dort stehen am Randbezirk kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Um in die Stadt zu kommen muss ich ein öffentliches Verkehrsnetz nutzen.
Meine Frage ich habe GbR 100 mit Zusatz B. darf ich kostenlos die Straßenbahn mit Begleitperson ohne eine Wertmarke nutzen. Ich komme nur sehr selten in die Stadt meistens zum Arztbesuch.

Antworten

  • Hey Anschi,

    Leider kannst du rechtlich gesehen nicht kostenlos mit der Bahn fahren. Du müsstest zunächst beim Versorgungsamt ein Beiblatt sowie eine Wertmarke beantragen. Dazu musst du einfach einen Antrag ausfüllen.

    Etwas ausführlicher kannst du dich über folgenden Link informieren:
    http://www.einfach-teilhaben.de/DE/LS/Schwerbehinderung/Ausweis/ausweis_inhalt.html

    Viele Grüße
  • PeSch01 hat geschrieben:
    Hey Anschi,

    Leider kannst du rechtlich gesehen nicht kostenlos mit der Bahn fahren. Du müsstest zunächst beim Versorgungsamt ein Beiblatt sowie eine Wertmarke beantragen. Dazu musst du einfach einen Antrag ausfüllen.

    Etwas ausführlicher kannst du dich über folgenden Link informieren:
    http://www.einfach-teilhaben.de/DE/LS/Schwerbehinderung/Ausweis/ausweis_inhalt.html

    Viele Grüße



    So hab ichs leider auch stets gehört...
  • einbein
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    Du brauchst einen Fahrschein. Ggf. kannst du die Wertmarke beantragen.
    Die Begleitperson fährt bei Markezeichen B unabhängig von deiner Fahrkarte kostenlos mit. Also auch in der 1. Kasse.
  • In der 1. Klasse nur wenn der Behinderte im Ausweis 1.Kl angekreuzt hat!
    Rudi
  • einbein
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    Rudi65 hat geschrieben:
    In der 1. Klasse nur wenn der Behinderte im Ausweis 1.Kl angekreuzt hat!
    Rudi


    Hallo!
    In die 1. Klasse darf jeder, der ein Ticket dafür hat. Auch Behinderte, und natürlich unabhängig vom Ausweis. Bei einem Markenzeichen „B“ fährt dann auch die Begleitperson in der 1.Klasse kostenfrei mit. Also nur die Begleitperson.
  • OK einbein,
    so ist es richtig, zuvor hätte es zu Irritationen geführt. Es ging ja um das Merkzeichen "B"
    Rudi
  • Hi du,

    natürlich darfst du als auch deine Begleitperson, diese ist beliebig wird also nirgendwo namentlich benannt oder sowas, weiter hast du diverse Vorteile wie Kino, Museum,Bäder und diverse andere kulturelle Dinge die die Begleitperson zumeist !!! kostenlos mitnutzen kann....

    Die Nutzung der Bahn ist auf S,RE, und IC im Nahverkehr begrenzt. weiter ist auch der öffentliche Stadtverkehr also Busse , S+ U- Bahn frei

    DIE WERTMARKE musst du allerdingsf beantragen (Versorgungsamt) wird dir dann jählich zugesandt

    lg
    Recie

  • Hallo Recie,
    der IC gehört nicht zum ÖPNV!


    Schwerbehinderte Reisende, die über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, dürfen die Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C - das heißt, S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE)) bundesweit kostenfrei in der 2. Klasse nutzen. Dies gilt auch für Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen und für den ÖPNV mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen.

    Für Fernverkehrszüge (IC/EC-, ICE- und D-Züge) gilt diese Regelung nicht! Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind (zum Beispiel in Störungsfällen).


    b) Beförderung einer Begleitperson/eines Hundes - Merkzeichen
    Es gelten die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Hundes nach dem SGB IX.

    Danach darf eine Begleitperson und/oder ein Hund kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).

    Die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen und/oder Hunden gilt in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr.
    Sie können die 1. Wagenklasse nutzen, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1.Kl." eingetragen ist. Dies gilt:
    Mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke In allen Zügen des Nahverkehrs (S, RB, RE, IRE)
    Mit einer Fahrkarte 2. Klasse in allen Zügen der DB, ausgenommen sind Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen.
    (Quelle: Bahn.de)
    Rudi
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