mehrbedarf an wohnraum

wieviel wohnraum steht einem menschen mit behinderung von 50% und G zu verheiratet und partner mit behinderung von 50%

Antworten

  • Hallo guenterpc,

    Herzlich Willkommen im Forum. Es wäre wichtig zu wissen, ob jemand von Euch beiden im Rollstuhl sitzt. Wenn ja, gibts mehr qm, als bei den Fußgängern. Ich denke mal, die Experten hier, werden sich alle noch melden.
  • Lieber guenterpc,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!

    Grundsätzlich: Die Handhabung der Ämter zu diesem Thema unterscheidet sich von Region zu Region, da die Regelungen nicht bundeseinheitlich sind. Mehr zum Wohnflächenbedarf hier ein Link: http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm

    Euch würden also erstmal rund 60 m² zustehen. Was Ihr versuchen könnt: Einen Mehrbedarf an Wohnraum auf Grundlage Eures GdB's und Eurer beiden Merkzeichen "G" durchzusetzen, eventuell mit einer ärztlichen Bescheinigung, die diese Notwendigkeit unterstreicht.

    In dem obigen Link ist unter "Weiterer Raumbedarf:" zu lesen:
    Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von 15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden (Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001 (BGBl.I S. 2404).

    Vorraussetzung:
    Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes mit GdB 30% oder 40%

    Ich hoffe, ich konnte helfen. Falls Du weitere Fragen hast, stelle sie einfach hier. Wir bemühen uns dann, Dir behilflich zu sein.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap

  • Hallo

    Jede Person darf maximal 40m² haben.

    Alles Gute



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