Mehrarbeit

Alle müssen immer mehr und mehr arbeiten - hab ich so das Gefühl. Können schwerbehinderte Menschen auch zu Mehrarbeit "gezwungen" werden?
Gruß von
Frankie

Antworten

  • Lieber Frankie,
    Laut § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf Verlagen von Mehrarbeit freizustellen. Das heißt, kein Mensch mit Schwerbehinderung kann zu Mehrarbeit gezwungen werden.
    Die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden kann auf zehn Stunden verlängert werden. Aber nur dann, wenn sie an anderen Tagen so ausgeglichen wird, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
    Diese Information habe ich der sehr hilfreichen Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) entnommen.
    Viele liebe Grüße
    Michaela

  • Zur Klarstellung: Mehrarbeit bedeutet nicht Überstunden, sondern die Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich, Samstag miteingerechnet. Wenn also an einem Tag mehr als 8 Stunden gearbeitet werden soll, kann der Schwerbehinderte ablehnen (aber auch nur, wenn er das rechtzeitig macht). Dies gilt auch für Teilzeitkräfte.

    Das bedeutet leider auch nicht, dass man Sonn- oder Feiertagsarbeit so wie Nachtarbeit pauschal ablehnen darf.
  • Hi,

    ich bin über eine Kommentierung (von Deinert und Neumann) gestolpert, die meine Ansicht über die Mehrarbeit geändert hat.

    Mehrarbeit bedeutet danach die Arbeit über die festgelegte regelmäßige individuelle Arbeitszeit hinaus. Der Schwerbehinderte kann jede Überstunde ablehnen. Wenn vertraglich vereinbart, dass der Schwerbehinderte am Tag 4 Stunden arbeitet, dann ist die 5. Stunde am Tag Mehrarbeit und kann abgelehnt werden.

    Der Schwerbehinderte kann sich von Mehrarbeit freistellen lassen. Will er in Zukunft keine Überstunden machen, so muss er frühzeitig gegenüber dem Arbeitgeber die Freistellung verlangen (am Besten schriftlich, wegen der Beweiskraft). Begründen braucht der Schwerbehinderte nicht und er braucht auch kein Einverständniserklärung vom Arbeitgeber.

    Gruß
    Thomas Worseck
  • Mit anderen Worten: Schwerbehinderte können zu Überstunden nicht gezwungen werden, wenn sie rechtzeitig sagen, dass sie nicht bereit sind, Überstunden zu machen.
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