Lohnt es sich Widerspruch einzulegen, wenn man nur einen GdB von 20 hat?

Hallo.
Ich bin neu hier.
Ich kam mit einem Hauttumor am Fuß zur Welt und als der Fuß vor 2 Jahren so sehr befallen war mussten mir Teile vom Mittelfußknochen und der 2. und 3. Zeh entfernt werden.
Gestern habe ich einen Brief vom Versorgungsamt bekommen, dass ich einen GdB von 20 habe, aber ich möchte gerne 30 haben, weil 50 ist für mich unnötig. Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen und komme ich damit durch?
Wäre nett wenn ihr mir schnelle Antorten gibt.

Antworten

  • Hallo chakuzaLady und herzlichst willkommen 😃

    Ob sich der Widerspruch lohnt weiß man immer erst wenn er durchkommt.

    Da Dich der Widerspruch erstmal nichts kostet, leg ihn einfach ein, sollte er wieder abgelehnt werden, kann Du erneut dagegen angehen, dann wirst Du zu einem vom Versorgungsamt bestellten Gutachter geschickt, bis hierhin kostet es Dich definitiv kein Geld. Aber Du hast eine gewisse Chance.

    Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings nur warnen nicht ganz unvorbereitet zu einem Gutachtrer zu gehen, als ich sein Gutachten selber mal in den Händen hatte und es mir durchlas, war ich sehr überrascht, zu was er allem Stellung nahm, was mir während der Untersuchung nicht auffiel.

    Zuletzt kam dann der Satz dem Sinn nach, ich hatte den Eindruck das Hr. .... ehrlich und offen mir gegenüber war und sich keine Dinge erschleichen möchte.

    Probiere es und stell Dich niemanden gegnüber so fit wie Du nicht wirklich bist, denn der Termin ist nur kurz, Du mußt aber mit Deinem Handicap 24 Std am Tag leben.

    Ach und übrigens, lehne die 20% niemals ab, denn wenn Du später mal ein Unfall oder Arbeitsunfall erleiden solltest, werden die mit in die neue Berechnung übernommen, aber nur wenn Du sie nicht mal abgelehnt hast.

    lg Cross und viel Glück


  • Danke für deine Antwort, Crossover64.
    Ich werde höchstwahrscheinlich den Widerspruch machen, aber ich weiß nicht, ob mit oder ohne Anwalt.

  • Hallo chakuzaLady,

    Du hast Post und bitte antworte mir auch nur bei einem solchen Thema per Postmail.

    Ist nicht für alle Augen gedacht, kann ja sein, das Ämter und Gutachter auch hier mit lesen....?

    lg Cross
  • Crossover64 hat geschrieben:
    Hallo chakuzaLady,

    Du hast Post und bitte antworte mir auch nur bei einem solchen Thema per Postmail.

    Ist nicht für alle Augen gedacht, kann ja sein, das Ämter und Gutachter auch hier mit lesen....?

    lg Cross


    hi cross,

    wo ist das problem? 😎 verstehe ich nicht. auch wenn ämter mitlesen würden.
    hmmh. kannst du mir deine sicht dazu bitte näherbringen?😉
    lieben dank sagt der handschuh
  • Hallo Chakuza-Lady,

    Auf jeden Fall sollte man Widerspruch einlegen und auch die 20% nicht ablehnen, da man sonst Ansprüche für die Zukunft verwirken kann. Auch ist es leichter 10% hochgestuft zu werden, als es ad hoc zu kriegen. 30% wären wichtig für den Gleichstellunungsantrag mit Schwerbehinderten beim Versorgungungsamt.Also gib nicht auf!

    Gruß

    Surfer
  • @ Surfer:
    Danke für deine Antwort.
    Selbstverständlich gebe ich nicht auf.
  • @ Handschuh,


    da ich einige pers. Erfahrungen geschildert habe und wie man reagieren / nicht reagieren sollte, war mein Text eben eher ein 4 Augen Gespräch.

    Zudem traue ich in diesem unseren Staat, gewissen Behörden und Institutionen nicht mehr.

    Und man muß auch nicht alles veröffentlichen, oder?

    lg Cross
  • Hallo ChakuzaLady,

    es ist auf alle Fälle kein Fehler, Widerspruch einzulegen. Du kannst das formlos machen. Am besten du besprichst dich mit deinem behandelnden Arzt und eratbeitest mit ihm zusammen, welche Gründe man anführen muss, um eine Erhöhung des GDB zu erwirken.

    Bei weiteren Fragen melde dich gern.

    Viele Grüße, Iris
    Redaktion
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