Konsequenzen des Unterbruchs der Arbeitsunfähigkeit?

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Welche Konsequenzen kann ein Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit für den Versicherungsschutz haben?

Antworten

  • Ein Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit hat für den Versicherungsschutz unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen:
    Ist nämlich im Zeitpunkt des erneuten Beginns der Arbeitsunfähigkeit die betreffende Person nicht mehr versichert (z.B. weil das frühere Arbeitsverhältnis in der Zwischenzeit aufgelöst ist), so geht der Anspruch auf eine Invalidenrente gegenüber der Pensionskasse des früheren Arbeitgebers verloren.
    Es muss deshalb den behandelnden Ärzten empfohlen werden, unsichere Arbeitsaufnahmen als "Arbeitsversuche" zu bezeichnen!
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