Klage wg. Zuerkennung Merkzeichen G u. a.?

Hallo zusammen!

Am 23.10.2018 hatte ich Widerspruchsbescheid wg. meinem GdB/Merkzeichen erhalten. Ich sitze nun etwas auf Kohlen, weil die Frist wg. evtl. Klage bald abläuft. Den späten Zugang kann ich nicht beweisen (letzter Poststempel vom 18.10.) und gleichzeitig warte ich immer noch auf die angeforderten medizinischen Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde lagen. Ich hoffe, ihr könnt mir mit etwas Rat und euren Erfahrungen helfen...

Aber der Reihe nach (leider ein Roman):

Ich wollte schon einmal eine schmerzhafte Arthrose beider Knie neu feststellen lassen und beantragte zudem Merkzeichen G. Grund der Ablehnung war dann, die Knie seien bandstabil und ein Einzel-GdB von 10 nicht angezeigt.

Zum aktuellen Verfahren: Ich beantragte erneut die Neufeststellung der Kniearthrose sowie einer Arthrose im Fuß (Schmerzen beim Gehen). Damit verbunden die Zuerkennung von GdB 80 nebst Merkzeichen G.

Das zuständige Amt kontaktierte keinen meiner Ärzte. Mein Antrag wurde abgelehnt. Bzgl. Merkzeichen hieß es, ich sei zwar gehbehindert, aber eben nicht erheblich im Sinne des Gesetzes.

Für meinen Widerspruch besorgte ich ein Attest vom Orthopäden. Dieser attestierte eine Funktionsbehinderung der Halswirbelsäule (degeneratives HWS-Syndrom mit Schmerzen), des linken Kniegelenks (Arthrose Grad 3, ebenso rechts) und des linken Fußes (Sesamoiditis, schmerzbedingte Abrollstörung). Die Funktion sei erheblich beeinträchtigt. Zudem besteht eine Fußfehlstellung.

Meinem Widerspruch legte ich einerseits die Verschlimmerung bereits festgestellter Leiden, andererseits die Feststellung weiterer Leiden zugrunde. U. a.:

Hinsichtlich der bereits festgestellten Fußfehlformen bds. beantragte ich eine Erhöhung des Einzel-GdBs auf mind. 30. Die Ausprägung hat zugenommen und Folgeleiden (eben die schmerzhafte Arthrose im Fuß) nach sich gezogen. Die Erhöhung wurde ohne Begründung abgelehnt.

Bzgl. der Funktionsbehinderung der Wirbelsäule beantragte ich die Erhöhung des Einzel-GdBs von 10 auf mind. 20 wg. des HWS-Syndroms. Bisher wurde nur eine Verkrümmung der Wirbelsäule festgestellt – abgelehnt.

Als weitere Leiden führte ich die nicht näher zuordenbaren Gangunsicherheiten, Schwindel sowie die Kniebeschwerden an, die neu festzustellen seien (bzw. wg. Knieen stellte ich noch Überprüfungsantrag). Umgesetzt wurde dies nur durch Erhöhung des Einzel-GdBs für die Hörminderung von 10 auf 20 infolge Schwindel.

Wg. Merkzeichen G beschrieb ich u. a. die Gefahren gerade im Straßenverkehr. Durch Ausfall eines Auges und eines Ohres verfüge ich über kein räumliches Sehen und Hören. Eine Ausgleichsfunktion bei der Orientierung liegt nicht vor.

Merkzeichen G wurde abgelehnt, weil meine Hörbeeinträchtigung keine Störung der Orientierungsfähigkeit darstellt (ich kann aber meist nicht zuordnen, aus welcher Richtung Geräusche kommen). Meine Sehbehinderung (Einzel-GdB 40) beeinträchtigte die Orientierungsfähigkeit nicht ausreichend (ich kann nicht einschätzen, wie weit Autos noch entfernt sind; deshalb darf ich selbst kein Auto mehr fahren).

Endergebnis: Mein GdB wurde von 70 auf 90 erhöht.

Jetzt frage ich mich, ob ich beim Sozialgericht einfach mal zur Fristwahrung Klage erheben soll oder ob die eh keine Aussicht auf Erfolg hätte. Was die Arthrosen und die Schmerzen damit angeht, kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass man die einfach „unter den Tisch“ fallen lassen kann. Könnt ihr mir dazu was sagen?

Und wie sieht es mit dem Merkzeichen G aus? Gerade das hätte ich mir erhofft (Vergünstigung in öffentl. Verkehrsmitteln z. B.).

Würde mich sehr über eure Rückmeldungen und Tipps freuen!

Danke schonmal!


Antworten

  • Hallo

    Es geht Dir um das Merkzeichen "G" wenn ich das aus deinem Schreiben herausgelesen habe.

    Es gibt dazu ein, rechtliche festgelegte,Voraussetzung.Und die werden in deinen einzel GDB nicht erfüllt.In keiner.
    Und somit wird dir der das Merkzeichen verwährt.
    Was deine Frage auf Klage betrifft so ist es sicherlich besser wenn du einen Anwalt befragst ob es Sinn macht den Versuch zu unternehmen hier zu Klagen.
    Betrachte bitte folgendes.Es geht beim Merkzeichen "G" nicht um deine Hör und Sehleistung.Diese haben eigene Kennzeichen.
    Es geht einzig und alleine darum ob du Gehen kannst.Dies wird,unter anderem, gemessen in Laufleistung.Ortsübliche Wegstrecke,2 KmH in 30 Minuten.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Jabuba

    www.vdk.de

    Die helfen auch bei Rechtlichen Fragen.

    Gruss Heaven
  • Danke für eure Rückmeldungen.

    Ralf Rumpf hat geschrieben:
    Es geht Dir um das Merkzeichen "G" wenn ich das aus deinem Schreiben herausgelesen habe.


    Ja, es geht mir um Merkzeichen G und die Neufeststellung/Höherstufung wg. den Arthrosen.

    "Gehen" könnte ich die Strecke schon - aber unter Schmerzen. Und wie gesagt, in meiner Orientierungsfähigkeit etc. bin ich ziemlich eingeschränkt. Neulich z. B. stand ich an einer Ampel und wartete auf grün. Hinter mir redeten Leute (für mich eine Geräuschwand). Es wurde grün und ich ging los. Ich kam grade noch über die Straße, bevor ein Notarzt mit Sirene hinter mir vorbeischoss. Den konnte ich einfach nicht hören.


    Heaven hat geschrieben:
    www.vdk.de

    Die helfen auch bei Rechtlichen Fragen.


    Mit diesem Verein habe ich leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

    Wollte schonmal einen Widerspruchsbescheid prüfen lassen und dann evtl. klagen. Es hieß nur, man würde das die Rechtsabteilung weiterleiten. Die Abbuchung der Klagegebühr ging letztlich ganz flott. Aber von der Prüfung meines Bescheides hörte ich nichts mehr. Vor der Verhandlung blieb auch kaum Zeit, die Sache mit dem Vetreter des eigentlich angekündigten Referenten zu besprechen. Klage musste dann letztlich zurückgenommen werden.

    Nachdem ich noch ein paar Wochen beim vdk Mitglied bin, wollte ich dort schon einen Termin wg. der Bescheidprüfung ausmachen. Ich wurde "freundlich" darauf hingewiesen, dass der vdk auch nicht sagen kann, ob alle Beeinträchtigungen richtig bewertet wurden. Man sei ja kein Arzt.




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