KfZ-Hilfe mit Mini Job?

Hallo Leute

Mich würde etwas interessieren:

Bekommt man KfZ-Hilfe, wenn man eine geringfügige Beschäftigung annimmt?

Danke für eure Antworten!

Antworten

  • hallo tinale,

    nun ist die frage was du unter einem minijob beurteilst. alles bis 15 stunden die woche zählt beim amt als minijob und über 15 stunden als reguläre arbeit.

    jedoch würde ich vermuten das bei unter 15 stunden die woche keine kfz-hilfe gleistet wird.

    lg ralle


  • Guten Morgen Martina,

    bei Leistungen kommt es immer auf den Träger an in der Zuständigkeit. Ich vermute mal ja. Nur hier zu müsste ich deine Situation besser kennen. Und wo soll der Antrag gestellt werden bei welchem Leistungsträger und der Grad der Behinderung ist wichtig.?! Da es um die Leistungsdurchsetzung geht, - Mfg Lyn 😉
  • Hallo

    hier noch ein paar Informationen:

    also ich habe GdB 100, Merkzeichen aG und habe den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Außerdem habe ich durch meine Gehbehinderung und meinem Rollator keine Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Von meiner Familie aus gibt es auch keine Möglichkeit irgendwohin z.B. zu einer Arbeit zu fahren, weil meine Mutter keinen Führerschein hat, mein Vater voriges Jahr verstorben ist und meine Geschwister selbst berufstätig sind.

    Meinen Führerschein habe ich bereits im März dieses Jahres erworben und meine Ausbildung im Juni erfolgreich beendet. Nun suche ich seitdem eine Arbeitstelle. Da diese Suche bis jetzt leider nicht sehr erfolgreich war, würde ich es auch erst mal mit einem Mini-Job, also einer geringfügigen Beschäftgung versuchen. Deshalb meine Frage ob man da auch KfZ-Hilfe bekommt.

    Danke für die Hilfe.
  • Guten Tag Tinale,

    danke für deine Ausführungen, die sehr hilfreich sind.

    Da du den Antrag beim AA = Agentur für Arbeit eingereicht hast gilt hier folgendes. Relevant ist das die Eingliederung auf Dauer im Vordergrund steht und die Selbstbestimmung der eigenen Lebensführung als Ziel im Ergebnis.

    Kraftfahrzeughilfe

    Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behindertengerechte Ausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis unter der Voraussetzung, dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits - oder Ausbildungsort zu erreichen.

    Sofern zur Berufsausübung ein Kraftfahrzeug notwendig ist, kann Kraftfahrzeughilfe geleistet werden, wenn nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.

    Die Leistungen werden als Zuschüsse und / oder als Darlehen erbracht.

    Ein Link für dich zu den Richtlinien im einzelnen:

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Teilhabe-am-Arbeitsleben-1-13-KfzHV.pdf

    Wünsche dir Erfolg in der Umsetzung der Ziele doch auch die Unterstützung durch den Träger, dir ein gutes WE, - Mfg Lyn 😉


  • Moin an alle,

    bei mir ist es etwas anders und zwar:

    Ich bin Erwerbsminderungsrentner und habe einen Anspruch beim Amt für Soziales mtl. eine Aufstockung zur Grundsicherung in Höhe von ca. 349 Euro.
    Auf die Aufstockung verzichte ich jedoch und gehe dafür einen Minijob nach,
    ich erspare dem Staat also jährlich über 4.100 Euro, den Job führeich jetzt schon über5jahre durch und werde ihn noch einige Jahre weiter machen!

    Da ich den Minijob überhaupt durchführen kann, bin ich auf ein Kfz angewiesen!

    Jetzt streiten sich die Rentenversicherung und das Amt für Soziales, wer denn für den Zuschuss aufkommen muss!

    In drei Wochen habe ich jetzt eine Untersuchung beim Gesundheitsamt auf drängen der Behörden,
    dem ich gern entgegen stehe, denn meine Behinderung ist REAL!

    Ich bin gespannt, ob ich einen Zuschuss erhalte!

    Gruß
    FreudeamLeben
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