KFZ Hilfe bei voller erwerbsminderungs Rente

Habe ein Problem. Weis nicht mehr wo ich Hilfe zum Erwerb eines Autos mit Umbau bekommen kann. Von Rentenversicherung zum Integrationsamt geschickt und von denen wieder zur Rentenversicherung. Von der Rentenversicherung am Freitag per Tel. bescheid bekommen ich kann Antrag stellen und würde Beihilfe bekommen. Und Heute ruft ein Reha Berater von denen zurück und erzählt mir das ich keine Hilfe bekomme da ich nicht mehr voll arbeiten kann sondern nur unter 15 Stunden in der Woche.
Komme ohne Auto zu keinen meiner Arztterminen mehr da ich gehbehindert bin und auch den Rolli ohne Hilfe nicht weit bewegen kann. Hat jemand einen Rat für mich.

Antworten

  • Ist eine immer wiederkehrende Frage. Dazu gibt es hier im Forum auch eine Informationsseite mit weiterführenden Links.
    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/kauf-finanzierung/auto-ohne-beruf/

    Gruß
    rollispeedy
  • Da ich die Erwerbsminderungsrente ja bekomme und nicht in Arbeit bin, währe ja dann die Rentenversicherung zuständig. Oder??? Weil die geben unterschiedliche Auskünfte. 😡
  • nein, die DRV ist für "Berufstätige" zuständig. Du hast nur eine Chance über die DRV etwas finanziert zu bekommen, wenn du mindestens ein "Mini-Job" nachgehst. Ansonsten ist es zu 98% zum Scheitern verurteilt.
    Nächste Anlaufstelle ist die Krankenkasse bzw. das Sozialamt. Hier läuft es dann um den Grundsatz "der Teilhabe am Gesellschaftsleben". Dazu gibt es auch ausreichende und wiedersprüchliche Informationen im www. "Abschließende Gerichtsurteile" gibt es leider dazu noch nicht, nur Zurückweisung an das örtliche Landgericht. (Da gab es mal einen Fall mit einer Frau, die im Ehrenamt war und aus diesen Grund die KFZ-Hilfe zur Teilhabe beanspruchte. Das Oberlandesgericht hatte ihr die Teilhabe-Berechtigung zugestanden und den Fall wieder an das Landesgericht zurück verwiesen.

    Mehr ist im www nicht zu lesen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Bin ja auf der Suche nach einen Mini Job, die meisten Vorstellungsgespräche werden aber beendet sobald ich mit Gehilfe oder Rolli vorbei komme. Aber ohne Auto, habe ich kaum noch die Möglichkeit hier irgendwas zu bekommen. Werde mein glück nochmals versuchen und den Antrag direkt einreichen. Danke für die Hilfestellung, alleine ist man meistens aufgeschmissen.
  • Hallo Udo Otto,

    fahrzeugbezogene Leistungen bei Erwachsenen (also Zuschuss bzw. Kredit für die Anschaffung eines Autos oder Umbauten) werden nur noch gewährt, wenn die Mobilität im Zusammenhang mit der Arbeit oder der Ausbildung (auch Studium) steht.

    Auch wenn dies theoretisch anders möglich ist, sieht die Praxis leider genau so aus.

    Tut mir leid, Dir keine positivere Antwort geben zu können...

    In unserem Info-Bereich findest Du aber ein paar Artikel, wie Du trotzdem mobil sein kannst:
    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html
    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf beantwortet. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,

    schau mal :

    4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )
    4. 1 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2016 - L 2 SO 4204/15

    Der Kläger begehrt im Rahmen der Eingliederungshilfe Kraftfahrzeughilfe zur Ersatzbeschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges (Kfz).

    Leitsatz ( Juris )

    Sofern andere Möglichkeiten als die Benutzung des im Rahmen der Kfz -Hilfe begehrten Kfz zum Erreichen der vom Betroffenen benannten Eingliederungsziele zur zumutbaren Nutzung zur Verfügung stehen, ist die Anschaffung eines Kfz nicht unentbehrlich.
    Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188950&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

    Rechtstipp: ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15

    Gefunden auf http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/

    Gruss,
    little
  • Es sollte bitte nicht unerwähnt bleiben daß es bis zu dieser Einzelfallentscheidung 8 Jahre gebraucht hat!
    Gruß Hugo 🥺
  • HugoH hat geschrieben:
    Es sollte bitte nicht unerwähnt bleiben daß es bis zu dieser Einzelfallentscheidung 8 Jahre gebraucht hat!
    Gruß Hugo 🥺


    Na und was heisst das jetzt automatisch? Dass JEDER, der auf Basis der Urteile seinen Fall beantragt, auch 8 Jahre warten muss?
    Es fängt immer EINER an, der besonders lange kämpfen muss, aber davon profitieren oftmals viele, die danach kommen!

    Ich finde die Urteile aufbauend.

    little
  • Ich bitte zu beachten daß es ein Einzelfallurteil ist und keine Grundsatzentscheidung!
    Jeder Fall ist anders gelagert.
    Aufbauend wäre eine Grundsatzentscheidung.
    Gruß Hugo
  • Hallo little,

    vielen Dank für deinen Hinweis. Wie bereits richtig angemerkt wurde, handelt es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung. Diese war außerdem - zumindest nach den bisher hier vorliegenden Informationen durch den Fragesteller - anders gelagert als bei der Anfrage hier.

    Es ist, wie bereits geschildert, natürlich grundsätzlich im Einzelfall auch möglich, ohne Arbeit ein Fahrzeug finanziert zu bekommen. Das ist aber immer ein sehr, sehr langer und aufwendiger Weg. Grundvoraussetzung ist eben nun mal für eine einfache Abwicklung die Notwendigkeit des Kfz zum Erreichen des Arbeitsplatzes. Das zeigen nun mal die Erfahrungen aus der Praxis.
  • Hallo Justin,

    ja, es sind Einzelfälle, da stimme ich dir zu, aber wäre es nicht mal zu überlegen, die jeweiligen Einzelentscheidungen in einer Datenbank hier zur Verfügung zu stellen, damit sich andere, die mit einem Antrag "liebäugeln" über generelle Rahmenbedingungen und die jeweiligen Argumententationen pro & contra auseiandersetzen können, und, im Idealfall, für sich verwenden können?

    Gerade erst war bei tacheles ein Thread, wo es um eine LSG-Sitzung zum Thema KFZ bei Grusi ohne Job, ja oder nein, geht (Aktenzeichen werde ich bei Bekanntgabe gerne posten 😀.

    Oder anders gefragt, hat MyHandicap mal überlegt, eine Datenbank für Urteile aufzubauen, um, analog zu euren sonstigen Bemühungen, die Eigeninitiative der Menschen zu fördern?

    Gruss,
    little
  • Hallo Justin,

    ich finde auch, dass Einzelfallentscheidungen nicht unerwähnt bleiben sollten... Selbstredend mit dem Hinweis, dass es vom Beginn des Antrags bis zur Entscheidung mit positivem ODER negativem Ausgang eben Jahre vergehen und man einen langen Atem braucht, ggf. viel Geld.

    Nur so wird es langfristig auch zu einem Grundsatzurteil und einer entsprechenden Gesetzesänderung kommen...

    Jumanji
  • Hallo little,

    little hat geschrieben:
    Oder anders gefragt, hat MyHandicap mal überlegt, eine Datenbank für Urteile aufzubauen, um, analog zu euren sonstigen Bemühungen, die Eigeninitiative der Menschen zu fördern?


    Das ist eine interessante Idee. Leite ich gerne mal an die Geschäftsführung weiter. Vielen Dank!

    Noch einen schönen Sonntagabend 😀
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