Kann trotz IV-Rentenbezug gearbeitet werden?

Kann ich arbeiten, obwohl ich eine IV-Rente beziehe?

Antworten

  • Grundsätzlich sollen versicherte Personen, nach Absprache mit dem behandelnden Arzt, soviel arbeiten, wie ihnen auch über längere Zeitdauer zumutbar ist. Wenn eine solche Stelle gefunden wird, sind die versicherten Personenen verpflichtet, die zuständige IV-Stelle über ein verändertes Erwerbseinkommen zu informieren. Im sogenannten Rentenrevisionsverfahren wird dann berechnet, wie hoch die Erwerbseinbusse im Vergleich zum Einkommen ist, welche als gesunde versicherte Person erzielt werden könnte. Nach der Bestimmung des neuen Invaliditätsgrades wird dann festgestellt, ob die Rente wie bis anhin weitergewährt, allenfalls herabgesetzt oder aufgehoben werden muss.

    Steigt durch die Erwerbsaufnahme oder die erhöhte Erwerbstätigkeit das Erwerbseinkommen um jährlich 1500 Franken oder weniger, wird dieses verbesserte Einkommen bei der Rentenrevision nicht angerechnet. Beträgt hingegen die jährliche Lohnverbesserung mehr als 1500 Franken, so werden vom Betrag, der 1500 Franken übersteigt, nur zwei Drittel für die Neufestsetzung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
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