Kann man bei einem Verschlimmerungsantrag auch das Merkzeichen und das "unbefristet" verlieren?

Ich würde gerne aufgrund von chronischer Hypoglykämie (Unterzuckerungen) einen Verschlimmerungsantrag und das Merkzeichen B beantragen, da ich gerne meinen Begleithund mitnehmen möchste, -u.a. in der Dt. Bahn. Derzeit besteht aufgrund eines alten Organleidens der unbefristete Ausweis mit Merkzeichen G . Kann ich u.U. beim Verschlimmerungsantrag auch nachteilig ausgehen, dass mir das G entzogen wird oder der Ausweis ins Befristete übergeht?

Antworten

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  • Danke, Jenner!
  • Sofern du keine "Neufeststellung" (Höher Bewertung) des GdBs beantragst, sondern nur ein neues Merkzeichen, so kannst du das im Antragsformular "extra" Ankreuzen.
    Einen entsprechenden Befundbericht sollte bei Antragsstellung beigefügt werden und ggf auch eine eigene Darstellung.

    Bei einer Neufeststellung des GdBs, weil ein höherer GdB begehrt wird, kann es so passieren, wie es der user "jenner" dargestellt hat. Hier wird alles dann nach der neuen GdB-Tabelle bewertet - also neu seit 2008.

    Die Formulare der Länder sind da verschieden, z.B.:
    http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm

    Gruß
    rollispeedy



  • Ich kann dir keine genaue Antwort geben, sondern nur wie es bei mir war.

    Ich hatte das G.
    Verschlimmerung und Merkzeichen aG und das B (für meinen Hund). Das G habe ich trotzdem, obwohl dem das aG ja höher steht..... ach ja und unbefristet ist es auch.

    Unbefristet heisst ja auch nicht, dass sie nach einigen jahren nicht prüfen, das machen sie nämlich trotzdem.
  • Starke Frau hat geschrieben:
    ".....
    Verschlimmerung und Merkzeichen aG und das B (für meinen Hund). Das G habe ich trotzdem, obwohl dem das aG ja höher steht..... ach ja und unbefristet ist es auch.

    Unbefristet heißt ja auch nicht, dass sie nach einigen Jahren nicht prüfen, das machen sie nämlich trotzdem...."



    Eine Überprüfung steht per Gesetz den Ämtern/Behörden/Gerichten und Körperschaften der Sozialkassen zu! Denn der Schwerbeindertenausweiß oder die Feststellung einer Behinderung hat ja die Folge, das im gesellschaftlichen Leben ein Nachteilausgleich gewährt wird.
    Bestehen die gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen nicht mehr, wozu sollte dann ein Nachteilausgleich gewährt werden, es ist kein erworbenes Dauerrecht gegenüber der Gesellschaft.
    Die Eigenschaft der Anerkennung einer Behinderung ist verbunden mit dem Vorliegen und Vorhandensein einer gesundheitlichen Einschränkung (Behinderung).

    Auszug aus dem SGB IX:
    SGB IX 2§ "... (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist...."

    Wer sein Recht als schwerbehinderter Mensch beanspruchen will, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX nachweisen können.

    Und der Überprüfungsauftrag der Ämter ergibt sich auch aus dem SGB IX 69§ ff: " ...Er wird eingezogen, sobald der gesetzliche Schutz schwerbehinderter Menschen erloschen ist..." ( ...daher dann " Überprüfung von Amtswegen")

    Zur Vereinfachung für Betroffene und Ämter & Co werden Bescheide auf Zeit ausgesprochen um Verwaltungsakte gering zu halten, hierzu gibt auch die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) weitere Verfahrensanweisungen.
    Ein "unbefristeter ausgesprochener Bescheid" dient ausschließlich dem Verwaltungsaufwand für betroffene Personen und Ämter & Co zu vereinfachen. Mehr nicht.

    Ich denke, das sind schon eindeutige Hinweise....

    Gruß
    rollispeedy


  • Kann ich u.U. beim Verschlimmerungsantrag auch nachteilig ausgehen, dass mir das G entzogen wird oder der Ausweis ins Befristete übergeht?

    Bei einem Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht kann auch der Grad der Behinderung geändert werden.
    Kann höher oder niedriger sein. Da weder Ihr Alter noch der Grad der Behinderung bekannt ist, müssen Sie selber entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen.
    Ich würde auf jeden Fall aussagekräftige ärztliche Berichte plus Ihrer Funktionsstörungen auf einem extra Blatt dem Antrag beifügen.
    Gruss
    berndf


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  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich werde den Antrag auf ein B stellen, es sei denn, die Deutsche Bahn äußert sich noch anders 😉. Noch warte ich das ab. Ich schrecke etwas vor dem Formular-Kopier-Krieg für die erneute Prüfung des Schwerbehindertenausweises zurück.
    LG und allen ein herzliches Danke!
    Feja
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