Kann Kindergeld an gesetzlichen Betreuer ausgezahlt werden?

Als ehrenamtliche gesetzliche Betreuerin eines 24-jährige geistig behinderten jungen Mannes stell ich mir die Frage, ob das den Eltern zustehende Kindergeld an mich ausgezahlt werden kann. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, die Mutter ist zwischenzeitlich gestorben. Bisher hat der LVR das Geld im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten. Nun bezieht mein Betreuter seine 1. eigene Wohnung. Bei einer Auszahlung an ihn, würde das die Auszahlung der Grundsicherung durch das Sozialamt mindern. Deshalb meine Frage: Kann das Kindergeld an mich ausgezahlt werden oder wer tritt bei dieser Konstellation anstatt der Eltern ein? Zur Erläuterung: mein Betreuter hat bei uns ein Zimmer und kommt regelmäßig am Wochenende zu Besuch und wir unternehmen viel miteinander. Bei einer zusätzlichen Auszahlung des Kindergeldes wäre dann auch mal ein Urlaub drin????
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Antworten

  • Hallo Tina,
    Kindergeld können Pflegeeltern, Vormunde (gesetzl. bestellte Betreuer) od. Kinder (unter best. Voraussetzungen) selber beantragen. Bekommt der Sohn Grundsicherung, ist jedes Einkommen zu berücksichtigen, darunter zählt auch das Kindergeld.
  • Das ist aber genau der Punkt. Das Kindergeld steht nicht den Kindern zu, sondern den Eltern bzw. Vormund etc.. Deshalb gilt es nur als Einkommen der Kinder, wenn es direkt an diese ausgezahlt wird.
  • Ich weiß nicht, ob es für die Fragestellung wichtig ist. Ich bin nicht verwandt mit meinem Betreuten.
  • Hallo Tina,
    irgendwie weiß ich nicht auf was du hinaus möchtest.
    Ich schrieb bereits daß du als gesetzl. Betreuerin Kindergeld für den Betreuten beantragen kannst.
    Als gesetzl. Betreuerin hast du natürlich auch Zugriff auf das Einkommen des Betreuten.
    Worum geht es also im einzelnen?
  • Hallo Idur65,
    sorry, dass ich mein Problem so schlecht in Worte fassen kann. Ich möchte vermeiden, dass das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird. Bisher hat das Kindergeld und die Waisenrente der LVR erhalten und mein Betreuter hatte nichts davon. Jetzt hat er eine eigene Wohnung und das Kindergeld (wenn er es ausgezahlt bekommt) und die Waisenrente würde von der Grundsicherung durch das Sozialamt abgezogen. Da hat er wieder nichts von. Er ist ID-Judoka. Das ist kostspielig. Das Startgeld zur Europameisterschaft kostet schlappe 130 €. Er hat ADHS und verliert häufig Sachen. Er hat nur Pflegegrad 1, aber ohne Hilfe würde er als Messi enden. Als ehrenamtliche Betreuerin werden meine Fahrtkosten vom Betreuungsgericht erstattet. Der Zeitaufwand wird nicht abgerechnet, ist ja ehrenamtlich. Das Kindergeld ist nur Einkommen meines Betreuten, wenn er es direkt ausgezahlt bekommt. Eigentlich ist es Einkommen der Eltern bzw. des Vormundes. Deshalb möchte ich das Kindergeld nicht für meinen Betreuten beantragen, sondern für mich. Ich möchte davon sein Hobby und seine sonstige Freizeitgestaltung und wenn es klappt, einen Urlaub finanzieren. Wie gesagt, er hat eine eigene Wohnung, ist aber bei uns häufig zu Besuch und übernachtet bei uns in seinem eigenen Zimmer. Wir sind weder verwandt noch verschwägert. Also meine ganz konkrete Frage: Was muss ich tun bzw. nachweisen, damit das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird?
    LG
    Tina66

  • Da dein Betreuter eine eigene Wohnung hat dürfte das sehr schwierig sein.
    Vielleicht versuchst du es einfach mal.
  • Hallo Idur65,
    ja, alles nicht so einfach. Schade, dass noch keiner in dieser Sache Erfahrungen gesammelt hat. Ist auch eine sehr spezielle Konstellation. Ich stelle jetzt mal den Antrag bei der Familienkasse für das Kindergeld an mich und dem Sozialamt melde ich nur die Waisenrente als zusätzliches Einkommen meines Betreuten. Ich werde dann (wahrscheinlich in einigen Monaten!?) berichten, wie das Projekt ausgegangen ist😀
    LG
    Tina66
  • Hallo Tina,
    ich drücke dir die Daumen, wäre schön wen du uns informierst was bei rausgekommen ist. Lass aber bitte nicht zu schnell locker und lass dir alles schriftlich begründen.
    Gruß
    idur
  • Tina66 hat geschrieben:
    Was muss ich tun bzw. nachweisen, damit das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird?


    Hallo Tina,

    als rechtliche Betreuerin kannst du ja Kindergeld für deinen Betreuten beantragen und an dich überweisen lassen, wenn es die Eltern nicht tun (können / dürfen...). Wenn du dann das KG nachweislich zum Wohle / Nutzen des Betreuten (Hobby etc.) einsetzt, dürfte dein Vorhaben evtl. Erfolg haben.

    Die Frage ist nun: Bist du als Betreuerin den Eltern rechtlich gleich gestellt? Lies' bitte einmal hier (unter Kindergeld):

    https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/grundsicherung.php

    UND hier:

    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/gesundheitsrecht/rechtstipps/anrechnung-kindergeld/

    Vielleicht hilft es ja bei deiner möglichen Argumentation.
    Familienkasse / Sozialamt werden da ohne Druck wohl eher versuchen zu mauern.

    Lg, Frank


  • Hallo Frank,
    keine Ahnung. Das war ursprünglich meine Frage. Leider habe ich es nicht so richtig in Worte fassen können. Das Kindergeld steht rechtlich den Eltern zu - wenn diese es für das Kind ausgeben. In meinem Fall wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen. Mutter ist zwischenzeitlich verstorben. Der Erzeuger ( Vater wäre die falsche Bezeichnung, Mutter allerdings auch!!!) ist nicht als Beziehungsberechtigter geeignet. Vormund war bis zur Volljährigkeit das Jugendamt. Ab da wurde eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Also nochmal anders gefragt: wenn keine erziehungsberechtigten Eltern da sind, steht dann das Kindergeld dem Vormund bzw. gesetzlichen Betreuer zu? Ich will mir das Geld nicht einsacken, sondern nur für über die Grundsicherung hinausgehende Ausgaben verwenden, zB für sein kostspieliges Hobby. Vielleicht wurde das Problem jetzt besser erklärt!?
    LG
    Tina
  • Hallo tina,

    die Kostellation Kindergeld -> gesetzlicher Betreuer ist auch mir tatsächlich völlig neu, insofern kann ich ausser einem möglichen Hinweis auf einen erfolgsversprechenden Hinweis auf das Forum

    https://www.intakt.info/forum/ geben.

    Dort diskutieren zwar überwiegend Eltern behinderter Kinder, aber insbesondere das Kindergeld für behinderte Erwachsene ist dort sehr ausführlich diskutiert worden und womöglich kannst du dort Argumentationen und neuen Input herausziehen können?!

    Viel Erfolg!
  • Hallo Little,
    den Link kann ich leider nicht öffnen. Trotzdem danke! Ich stelle jetzt erstmal den Antrag bei der Familienkasse. Denen kann es ja egal sein, an wen das Kindergeld gezahlt wird. Dann setze ich mich mit dem Sozialamt auseinander. Ich finde es einfach nicht richtig, dass mein Betreuter jeden Tag arbeiten geht und trotzdem nur das Existenzminimum erhalten soll. Schließlich kann er für seine Situation nichts. Er wurde so geboren. Ich werde dann berichten, wie es weiterging. Evtl. kann der Eine oder Andere mit dieser Info etwas anfangen.
    LG
    Tina
  • Ich versuche mal den Link anders zu setzen:

    http://www.intakt.info/forum/

    Ansonsten markieren, dann rechte Maustaste und (je nach Angebot) "Link öffnen" oder "google-suche" anklicken.

    little
  • Vielen Dank little, jetzt hat es geklappt😀
  • Tina66 hat geschrieben:
    Ich stelle jetzt erstmal den Antrag bei der Familienkasse. Dann setze ich mich mit dem Sozialamt auseinander.

    Genau so hatte ich mir das gedacht - dem Sozialamt gegenüber würde ich dann (nachweislich schriftlich) argumentieren, dass ich als Betreuerin ja quasi die Eltern ersetze und das KG nachweislich zum Nutzen des Betreuten verwendet wird, Belege darüber würdest du regelmäßig vorlegen.
    Bei (wahrscheinlicher) Ablehnung erhälst du einen Bescheid, gegen den du dann weiter vorgehen kannst.

    Ich wünsche dir viel Erfolg, einfach wird das bestimmt nicht, anwaltlicher Rat würde spätestens beim Sozialgericht hilfreich sein können.

    Lg, Frank