jobcenter läßt mich nicht in eine Behindertengerechte Wohnung umziehen verweigert Umzugsgenehmigung

kommt mit immer neuen Ablehnungsgründen-Lageso soll Umzug begründen , trotz WBS für Schwerbeschädigte.Sowas gab es noch nie , Lageso ist den Jobcenter keine Rechenschaft schuldig.

Antworten

  • Hallo

    Grundsätzlich mal eins.Kein Amt kann Dir einen Umzug verweigern.Das verstößt gegen deine Grundrechte als Bürger.
    Du bist frei in der Bestimmung deines Aufenthalts und Wohnortes.
    Solange du Deutscher Staatsbürger oder Europäischer Staatsbürger bist und nicht unter Betreuung stehst.
    Was das Amt verweigern kann ist eine Finanzbeihilfe zum Umzug.
    Und wenn du nachweisen kannst das die Wohnung deinen Bedürfnissen als Behinderter entgegenkommt,besser geeignet ist als deine jetzige können dir schon einmal garnix.
    Das einzige was sie können....die Miete nicht zahlen wenn die Wohnung nicht in den Bemessungsrahmen für Behinderte passt.
    Dann kannst du zwar umziehen...die Kosten für die Wohnung bleiben aber bei dir hängen(alles was über den Grundsatz für Miete liegt).
    Sollte aber alles passen..Miete,Größe ect.können die garnix.
    Bleibt nur ein Weg dann
    Klagen beim Sozialgericht.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo 😀
    Sorry, aber diese Antwort könnte auch falsch verstanden werden, gerade weil dann auch noch das Sozialgericht genannt wird.
    Jürgen hat das aber sicher deshalb geschrieben, weil es um die Finanzierung geht. Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt werden. Da reicht nicht nur die Diagnose und überhaupt: Wenn alles rechtens ist, soll sich Jobcenter bei Lageso doch erkundigen. Jürgen will ja Geld von Jobcenter, da hat dieser das Recht nachzuprüfen ob ihm das Geld dafür auch wirklich zusteht. Man kann auf verschiedenen Wege zu was kommen, und wenn wir nichts zu verstecken haben, brauchen wir uns nicht zu ärgern, wenn die Kontrolle erfolgt.
    Ist dein WBS überhaupt für die Dringlichkeitsstuffe I erteilt worden?
    So ist das.
    Wenn ein Geldgeber sagt, dass es ihm gleich ist, wofür er das Geld verbraucht wird, dann muss nicht geprüft werden. Ansonsten geht aber Deutschland morgen Pleite. Aber hallo!
    Gesetze hin oder her. Alleine solche Fragen sind schon sehr verdächtig…

  • Hallo Ave64

    Irgendwo muss man bei der dünnen Informationslage ja Anfangen 😀

    Hast recht.Auch deine Variante muss beachtet werden.
    Warten wir mal ab ob noch eine Antwort kommt

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Ja, man braucht nur das Wesentliche auszulassen.
    Ich kannte eine Frau, die zu Ihrer Situation zwei vollkommen verschiedene Ausreden (Geschichten) erzählen konnte. Wenn man da eine davon gehört hat, musste man glauben (alle Argumente passten jeweils zusammen) - jetzt weiss ich, dass keine stimmte 😆
    Wir werden sehen, oder auch nicht.
    lg