ist der behindertengerechte Umbau in der Eigentumswohnung eine vermögensverbesserne Maßnahme ?

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Ich und mein Mann müssen das Badezimmer in unserer wegen unseres behinderten Sohnes barrierefrei umbauen. Wir hatten den Antrag auf Beihilfe bei der Eingliederungshilfe gestellt, aber die lehnen dies ab, und bieten uns nur ein Darlehen an. Ist dies so rechtens, und kann dies die Eingliederungshilfe ablehnen?

Antworten

  • Hallo,

    ob das mit der Eingliederungshilfe rechtens ist, kann ich dir nicht beantworten. Wir haben aber ebenfalls eine Eigentumswohnung und mußten wegen mir Badezimmer und Toilette umbauen! Dazu bekommt ihr, Pflegegrad vorausgesetzt, von der Krankenkasse BIS zu 4000,- Euro als Zuschuß, wenn ihr nach Abschluß der Arbeiten eine Handwerker Rechnung bei der Krankenkasse einreichst aus der hervorgeht was gemacht wurde.
    Das hat in unserem Fall zwar bei weitem nicht gereicht, aber es ist auf jeden Fall besser als gar nichts. Das Geld ist ja auch nur für den Ausgleich/mehr Ausgaben für die zusätzlichen Maßnahmen der Behinderung gedacht. Der Rest gilt ja als normale Renovierung und den müst ihr, wie jeder andere auch aus eigener Tasche zahlen. War jedenfalls bei uns so, wichtig ist das es fachgerecht von einem Handwerker durchgeführt wird und das es nicht in jedem Fall 4000,- Euro sind, sondern bis zu 4000,- Euro, je nachdem was gemacht wurde.
    Vielleicht gibt es auch noch mehr Beihilfen, aber da müstet ihr auf andere Beiträge warten, wir haben dazu nicht mehr gefunden und in Anspruch genommen.

    Gruß Leser
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