Integritätsschaden bei Depression?

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin bereits seit einigen Jahren wegen psychischen Problemen in Behandlung. Aufgrund der Schwere bin ich seit einiger Zeit zu 100% arbeitsunfähig. Trotz der schwere der Beeinträchtigung wurden bisher alle Anträge der IV abgelehnt (zu krank für berufliche Eingliederung, zu gesund für Rente.) Aufgrund dieser Situation bin ich trotz arbeitsunfähigkeit gezwungen, einer beruflichen Tätigkeit nach Möglichkeit nachzugehen, was meine Gesundheit noch weiter verschlechtert hat und trotz aller Bemühungen zu einer finanziellen Notlage geführt hat. Ohne finanzielle Hilfe von Familienangehörigen wäre die Situation nicht mehr tragbar.

Nun bin ich derzeit auch noch Militärdienstpflichtig, natürlich aber aufgrund der Erkrankung vom Dienst ausgeschlossen. Dies hat wie üblich zur Folge, dass ich zusätzlich zu meinen finanziellen Aufwendungen noch die Wehrpflichtersatzabgabe begleichen muss, was in meiner Situation natürlich katastrophal ist. Ein Antrag auf Befreiung wurde mit dem Argument abgelehnt, dass kein Integritätsschaden vorliegt und eine blosse Arbeitsunfähigkeit nicht ausreicht, jedoch wurde mir die Möglichkeit gegeben, innerhalb eines Monats ein entsprechendes Gutachten einzureichen.

Besteht bei einer Depression ein Integritätsschaden? Ist er hoch genug (80%), um von der Dienstpflicht befreit zu werden? An welche Stelle kann ich mich wenden, um schnellstmöglich ein solches Gutachten zu bekommen?

Auf Nachfrage bei meinem Arzt hiess es, dass er diese Tabelle nicht kenne und keine Auskunft geben könne, ich hoffe also, hier die nötigen Infos zu bekommen.

Besten Dank im Voraus.

Antworten

  • Lieber irgendöppis

    Vielen lieben Dank für deine ausführliche Beschreibung in unserem Forum.

    Für Dein Anliegen habe ich momentan leider keine passende Antwort.

    Gerne werde ich aber einen Fachexperten beiziehen, der Dir bestimmt bei deinem weiteren Vorgehen weiterhelfen kann.
    Sobald ich eine Antwort vom Experten erhalten habe, werde ich Dir die Antwort weiterleiten.

    Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft. Du hörst wieder von mir.

    Pascale
  • Hallo igendöppis,

    wie kommst du darauf, dass überhaupt ein Integritätsschaden vorliegen könnte?

    Dieser muss ja von einem Unfall herstammen und das ist nicht gegeben oder doch?

    Hast du denn eine anerkannte Behinderung aufgrund deiner jahrelangen psychischen Problemen,

    das wäre wesentlich hilfreicher um die Ersatzabgabe nicht leisten zu müssen.

    (Auszug: Wegen einer erheblichen Behinderung als dienstuntauglich gilt und keine Hilflosenentschädi- gung bezieht, aber dennoch eine der zwei mindestens erforderlichen Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung erfüllt (Art. 4 Abs. 1 Bst. ater WPEG).)

    Erhält du keine Hilflosenentschädigung, du schreibst ja, dass du doch arbeitest. Oder verstehe ich das falsch?
    Hilfreicher wäre eine unterstützende Maßnahme, so dass du in deinen Grenzen doch einer Arbeit nachgehen kannst und auch die Abgabe leisten kannst. Du brauchst ja dauerhaft Hilfe und Rente ist bei psychischen Problemen ja auch nicht die geeignetste Lösung.

    Alles Gute!

  • Ob ein Integritätsschaden vorliegt oder ob das nur bei Unfall so gehandhabt wird, ist ja gerade was ich wissen will.

    Und ja, eine Eingliederungsmassnahme wäre wohl sinnvoll, nur scheint es so zu sein, dass Sachbearbeiter bei den Sozialversicherungen da oftmals anderer Meinung sind. Selbst mein Arzt konnte nicht feststellen, aus welchem Grund die Anträge abgelehnt wurden.
  • Guten Morgen igendöppis,

    für einen Integritätsschaden muss deine Erkrankung auf einen Unfall zurückzuführen sein.
    Das scheidet dann wohl aus.

    Du arbeitest, weshalb also eine Eingliederungsmaßnahme? Entschuldige, aber ich hatte zuvor schon nachgefragt,

    aus deinem Text geht nicht alles verständlich hervor.


    Alles Gute!
  • Die Arbeitsleistung ist enorm schwankend und bewegt sich irgendwo zwischen 5% bis 20% maximal, also weit entfernt von der Norm. Massnahmen hätten darauf abzielen sollen, dies weiter zu steigern, wurden aber wie erwähnt aus mir unbekannten Gründen abgelehnt.
  • Hallo irgendöppis

    Wie versprochen leite ich Dir gerne die Antwort von einem unserer Fachexperten weiter:

    Zuständig für alle Fragen des Militärpflichtersatzes sind die kantonalen Behörden, nur sie können verbindlich zu Voraussetzungen und Vorgehensweisen Auskünfte erteilen. Dieses Vorgehen ist gut dokumentiert.

    https://www.ag.ch/de/dgs/militaerbevoelkerungsschutz/wehrpflichtersatz/ersatzbefreiung/ersatzbefreiung.jsp

    Unseres Wissens ist eine Befreiung von der Ersatzabgabe dann möglich, wenn der Ersatzpflichtige nur über ein bescheidenes Einkommen verfügt (das doppelte betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht übersteigend) oder wenn er wegen einer erheblichen Behinderung eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung erhält. Soweit wir wissen, gilt als Mindestwert für eine erhebliche Behinderung ein Ansatz von 40 Prozent. Ob eine Integritätsentschädigung auch eine allfällige Befreiung bewirken kann, ist uns nicht bekannt.

    Die Leistungen der Unfallversicherung sind auf Unfallfolgen ausgerichtet. Krankheiten sind, mit Ausnahme der Berufskrankheiten, nicht durch den Unfallversicherer versichert. Somit kommt im vorliegenden Fall von dieser Seite auch keine Integritätsentschädigung zur Ausrichtung.

    Liebste Grüsse,

    Pascale


  • Um ehrlich zu sein bin ich nun nicht schlauer als zuvor. Die entsprechenden Bestimmungen habe ich gelesen und auch vor Monaten einen entsprechenden Antrag gestellt. Meiner Meinung nach sind die Bedingungen mit meinem nahezu nicht vorhandenen Einkommen erfüllt, und dennoch wird ein ärztliches Zeugnis verlangt, dass über den Integritätsschaden Auskunft geben soll, obwohl dies nicht für eine Befreiung ausreichend ist?
  • igendöppis hat geschrieben:
    Um ehrlich zu sein bin ich nun nicht schlauer als zuvor. Die entsprechenden Bestimmungen habe ich gelesen und auch vor Monaten einen entsprechenden Antrag gestellt. Meiner Meinung nach sind die Bedingungen mit meinem nahezu nicht vorhandenen Einkommen erfüllt, und dennoch wird ein ärztliches Zeugnis verlangt, dass über den Integritätsschaden Auskunft geben soll, obwohl dies nicht für eine Befreiung ausreichend ist?


    Sieh mal hier, ein heißes Eisen?
    https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/gleichstellung/militaerpflichtersatz/
    http://www.focus.de/politik/ausland/schweiz-strafe-fuer-behinderte_aid_147336.html


    Eine Behinderung ist kein Integritätsschaden, wenn sie nicht Folge eines Unfalles ist! (hab ich dir schon mal geschrieben)
    Der Artikel 4 gilt nur für im Ausland lebende Schweizer.
    Du müsstest, besteht immer noch kein Grundsatzurteil pro Behinderte im obigen Sinne der Artikel in den Links), diesen Beweis jedes Jahr erneut führen!!!

    Es ist wie mit der GEZ in Deutschland, keiner will es, alle müssen zahlen.
    Und irgendwie finde ich die "Gleichberechtigung von Gesunden und Behinderten" schon wieder fast positiv, auch wenns Geld kostet. Nein, im Ernst, du wirst nicht umhinkommen und es gehört zur Schweiz wie die Bergkühe, nicht wegzudenken!
    Gruezi


  • renichur hat geschrieben:
    igendöppis hat geschrieben:
    Um ehrlich zu sein bin ich nun nicht schlauer als zuvor. Die entsprechenden Bestimmungen habe ich gelesen und auch vor Monaten einen entsprechenden Antrag gestellt. Meiner Meinung nach sind die Bedingungen mit meinem nahezu nicht vorhandenen Einkommen erfüllt, und dennoch wird ein ärztliches Zeugnis verlangt, dass über den Integritätsschaden Auskunft geben soll, obwohl dies nicht für eine Befreiung ausreichend ist?


    Sieh mal hier, ein heißes Eisen?
    https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/gleichstellung/militaerpflichtersatz/
    http://www.focus.de/politik/ausland/schweiz-strafe-fuer-behinderte_aid_147336.html


    Eine Behinderung ist kein Integritätsschaden, wenn sie nicht Folge eines Unfalles ist! (hab ich dir schon mal geschrieben)
    Der Artikel 4 gilt nur für im Ausland lebende Schweizer.
    Du müsstest, besteht immer noch kein Grundsatzurteil pro Behinderte im obigen Sinne der Artikel in den Links), diesen Beweis jedes Jahr erneut führen!!!

    Es ist wie mit der GEZ in Deutschland, keiner will es, alle müssen zahlen.
    Und irgendwie finde ich die "Gleichberechtigung von Gesunden und Behinderten" schon wieder fast positiv, auch wenns Geld kostet. Nein, im Ernst, du wirst nicht umhinkommen und es gehört zur Schweiz wie die Bergkühe, nicht wegzudenken!
    Gruezi




    Bei allem nötigen Respekt, hälst du deine Beiträge für angebracht? Ob eine Behinderung ein Integritätsschaden ist oder nicht ist nicht und war nie meine Frage.

    Als nächstes verlinkst du einen Artikel aus dem Jahre 1994, der im übrigen nichts beantwortet. Und überhaupt habe ich wie gesagt die Bestimmungen gelesen, ebenso bin ich mit dem Urteil Gloor vertraut, daher meine Frage.

    Bis hierher hätte ich jedoch noch ein Auge zudrücken können, und dann der Vergleich mit der GEZ. Die GEZ ist an eine Leistung gekoppelt, die Wehrpflichtersatzsteuer hingegen eine reine Strafmassnahme. Und nun soll ich über diese "Gleichberechtigung" auch noch erfreut sein. Hast du eine Ahnung, wie unglaublich zynisch so eine Antwort für jemanden in meiner Position ist? Seit nun drei Jahren versuche ich, einen Arzt zu finden, der mir überhaupt mal kompetent Auskunft erteilen kann, wie die rechtliche Situation z.B. bezüglich IV-Stellen aussieht, diese sind aber eher daran interessiert, mir ein Arsenal von Pillen zu verschreiben, wegen deren Nebenwirkungen ich schon 2 mal in der Notaufnahme gelandet bin. Als Folge versuche ich gezwungenermassen die Situation selbst in die Hand zu nehmen und erhalte, wenig überraschend, nirgends auch nur ansatzweise Hilfe. Ich denke es ist verständlich, dass ich auf so dummes Geschwätz gerade ziemlich entnervt reagiere.

    Wenn du also nichts zur Lösung beitragen kannst, dann verzichte ich gerne auf die Expertise.
  • Blitz
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    Hallo Igendöppis
    Nach meiner Erfahrung direckt mit der IV und EL bin ich froh das in dem Moment wo ich bei meiner damaliegen Therapeutin das Ansprach wie etwas zahlen sollte wo mir gesagt worden ist das dass die EL überniemt und ich von dennen nur ein Formular bekommen habe. Die mich beim nächsten Treffen grad mit jemanden von Einer Behinderten Organisation bekannt gemacht hat wo den schwerpunkt auf Psychischbehinderte hat.
    Hab da zwar zuerst noch jemand bekommen wo in Ausbildung ist und immer wieder bei jemanden Nachfragen musste aber jetzt hab ich nur das gefühl da sagen zu müssen das ein Brief von der IV oder EL gekommen ist und dann wird einen Termin abgemacht und dann wird das von dennen geklärt. Ich muss da nicht mehr selber hinterher rennen. Und tausend mal nachfragen was ich da machen muss.
    Insgesamt geht es mir Gesundheitlich auch einiges besser seit dem.
    Lg Blitz
  • MyHandicap User
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    Was irgendöppis mit der IV erlebt ist genau das gleiche wie die mit mir umgehen.
    Das einzige das ich raten kann darf ich wegen der Nettiquette nicht schreiben
  • Hallo irgendöppis

    Ich weiss nicht, wie gross Deine Notlage noch ist.
    Falls Du finanziell noch in Nöten bist, empfehle ich Dir dringend, Sozialhilfe zu beantragen.
    Eventuell würde das Sozialamt die Militärersatzabgabe übernehmen.
    Auf jeden Fall muss es Deine Krankheitskosten übernehmen.
    Auch sollte Dir der Sozialdienst der Armee, in der Rodtmattstrasse 110, in Bern . Auskunft geben können.
    Tel: 0800 855 844 Weiss nicht, ob die Nummer noch aktuell ist.

    Ich selber scheute sehr lange den Gang zum Sozialamt. Musste deshalb auch viele Anfeindungen ertragen.
    Doch letzten Endes war es die einzige Möglichkeit, finanziell über die Runden zu kommen und mich nicht zu verschulden.
    Das Sozialamt unterstützte mich auch darin eine Invalidenrente zu erhalten.
    Auch ich kämpfe schon seit meiner Jugend mit schweren Depressionen.
    Der Gang zum Sozialamt ist immer eine große Belastung . Doch hat er mir letzten Endes die nötige Entlastung gebracht, um wenigstens wieder teilzeit-erwerbstätig zu sein. Und das Wichtigste für mich: Ich musste mich nicht verschulden.

    Ich hoffe, meine Informationen helfen Dir weiter.
    Liebe Grüsse
    Sastrugi

  • Hallo,
    entschuldige, du hast meinen Beitrag völlig falsch aufgefasst, tut mir leid. Der Vergleich mit der GEZ in Deutschland sollte deine Situation nicht abmildernd darstellen, es tut mir leid, wenn du das so empfunden hast.

    Deine Frage war sehr wohl, ob bei Depression ein Integritätsschaden vorliegt und ich habe dir darauf geantwortet.

    Die Ersatzabgabe ist keine Strafmassnahme sondern ist als Ausgleich zu verstehen,denn eine Nation ist zugleich eine

    Solidargemeinschaft. Wenn du die Leistung nicht erbringen kannst, musst du zahlen-that's it.


    Deine weiteren Darstellungen lesen sich weitestgehend so(bzw. können so gedeutet werden), dass du einfach nicht

    möchtest, denn die Schweiz bietet ebenso wie D genug Möglichkeiten Hilfe zu bekommen usw. Die anderen User haben dich

    auch mehrfach darauf hingewiesen.

    Alles Gute.


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