innerhalb eines Isolvenzverfahrens als Schwerbehinderter zustimmen

Aufgrund des Kündigungsschutzes gemäß SGB IX §§ 85 ff st eine Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses erforderlich.
Meine Firma hat einen Antrag diesbezüglich gestellt. Sollte man dieser Kündigung zustimmen?
Was kann passieren, wenn man nicht zustimmt?

Antworten

  • Die Firma kann eine Kündigung nur aussprechen, wenn das Integrationsamt ihr zugestimmt hat. In einem Insolvenzverfahren wird das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen, wenn es keine Alternativen für eine Weiterbeschäftigung gefunden werden kann. Dafür braucht das Integrationsamt nicht die Zustimmung des Schwerbehinderten.

    Wenn der Schwerbehinderte dem Arbeitgeber zustimmt, dann hört sich das für mich eher nach einem Aufhebungsvertrag an. Und hierfür braucht das Integrationsamt nicht gefragt zu werden. Also entfällt hier die Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes. Aber Achtung bei einem Aufhebungsvertrag: hier kann die Arbeitsagentur eine Sperrfrist für die Auszahlung des Arbeitslosengeld verhängen. Im schlimmsten Falle bekommt man dann in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.
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