In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse die Fahrt ins KKH

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  • Hallo Geierwally,

    die gesetzliche Krankenkasse bezahlt grundsätzlich die Fahrt zum Krankenhaus und zurück, wenn du dort stationär oder teilstationär aufgenommen werden musst. Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein. Wenn du mit dem Bus oder der Bahn ins KKH fahren kannst, erwartet man das auch von dir.

    Die KK bezahlt allerdings nicht: die zusätzlichen Kosten für die Fahrt zu einem weiter entfernten Krankenhaus , wenn es zwei geeignete Krankenhäuser gibt, die näher liegen.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
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