Ich 30 Grad behindert pflege die Mutter Pflgr. 3. Muss ich andere Arbeit von job cen.,vermittelt ann

Als Pflegepersonmeiner Mutter die Pflegegrad3 hat versucht mich das job center inArbeit zu vermitteln. Auf Grund einer 30 gradigen Behinderung wurde mir die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen in Aussicht gestellt. Muss ich Vermittlung annehmen. Vom MDK sind mir hur 7h Pflegezeit, 2016 zugesprochen worden. Seit 3Jahren erhalte ich männlich über 40 jahre alt Hilfe zum Lebensunterhalt [Hartz4]

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  • Mit solchen Antworten komme ich schon klar. Nur ist es nun mal so das ich die Pflege gerne übernehme. Im übrigen wurde meine Mutter im vorigen Jahr neu eingestuft. Mit den neuen Pflegegraden sieht die Sache schon ganz anders aus. Denn bei dieser neuen Beurteilungslage würde ihre schizophrene Psychose mit Eingang finden. Darum habe ich auch keine Zeit noch wo anders arbeiten zugehen. Mich interessiert nun mal die rechtliche Seite gegenüber dem job center, da mir die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen zugesagt ist. Einen mini job darf ich als Haushaltshilfe im Haushalt meiner Mutter auch nicht ausüben, da wir in der selben Wohnung wohnen. Weche Konsequenz würde es nach sich ziehen wenn ich im job center die Arbeitsvermittlung ablehne?
  • In der Tat hat Jenner recht, besonders bei deinem genannten Krankheitsbild erachte ich professionelles Pflegepersonal als notwendig.
    Die Konsequenz wenn du den Job ablehnst ist Geldsperre. Mit deinen 30% hat das alles nichts zu tun.
    Gruß Hugo

    Zitat:
    da mir die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen zugesagt ist.
    Zitat ende
    dir ist die Gleichstellung mit NICHT Behinderten zugesagt, nicht mit Behinderten.
  • Hallo Hugo, ein Pflegedienst kommt schon seit 3Jahren.Ein Betreungsdienst ebenfalls einmal im Monat. Es bleibt immer noch genug zu tun. Darauf will ich aber nicht weiter eingehen. Es steht aber für mich fest das ein wuerdevolles Leben auch für psychisch Kranke im Alter möglich sein sollte. Dann nehme ich auch Kuerzungen durch das Amt in Kauf.. Mfrdl. Gruessen
  • Ich kann dich gut verstehen, leider ist aber die Rechtslage so. Möglich du hast einen menschlichen Sachbearbeiter bei der Arge der das etwas abmildern kann. Eine ausführliche Begründung solltest du ihm schriftlich liefern.Viel Erfolg.
  • Ich denke, du solltest einmal deine "Problem in schriftlicher Form" an die ARGE bzw. Bundesagentur für Arbeit einreichen um eine solide & vernünftige Beratung zu bekommen.
    Ich kenne zwar nicht deine persönlichen Vorgeschichte und welche Möglichkeiten bisher beansprucht wurden aber eventuell
    ist auch diese Link der Bundesagentur für Arbeit ein Wink in eine alternative Möglichkeit?
    https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI745490

    In wie weit deine eigenen gesundheitlichen Einschränkungen deine Vermittlung auf den freien Arbeitsmarkt einschränken, kann von dieser Stelle ja nicht beurteilt werden, jedoch langfristig musst du wohl weiterhin min. 15h dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.

    Gruß 🥺
    rollispeedy
  • Hallo, rollispeedy, danke für die Info. Über die Website die du empfohlen hast bin ich auf die Pflegecharta des Ministeriums gestossen. Inwieweit diese nun mit der Praxis umsetsbar ist wird sich zeigen Kurz zu meiner Behinderung. Bis jetzt ausschliesslich psychischer Natur. Was es der ARGE sicherlich nicht einfacher macht eine Lösung zu finden. Die Zeit die ich bis jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen soll sind 20h in derWoche aber mit Einschränkungen. Die Einschränkungen beruhen auf die Einnahme eines Antidepressiva und der Angstzustaende ausserhalb gewohnter Umgebungen, wobei Lärm, auf Dauer viele Menschen und die Verfügbarkeit von Alkohol eine Rolle spielen. Darum hatte ich die Hoffnung durch den mini job im Haushalt diese Verfügbarkeit von 20h in der Woche reduzieren zu können. Ab diesen Monat ist jemand anderes im Job Center für mich zuständig und es bleibt wohl nur, wie es Hugo H schon geschrieben hat, zu hoffen, Menschen anzutreffen die Verständnis für solche Fälle haben. Danke für eure Meldungen. Mfrdl. Grüssen
  • Heute möchte ich einen Nachtrag einbringen.
    Erst einmal meinen Dank an HugoH für seine Worte an mich.


    Heute wurde ich auf Grund der Pflege Situation vom job center frei gestellt für erst einmal ein Jahr. Pflegegrad 3mit eingeschränkter Alltagskompetenz der Mutter und die eigene 30 gradige Behinderung, die durch ein amtsärztliches Gutachten der Arge bestätigt wurde[nur 4h arbeitsfähig am Tag] lassen es zu, den Klienten frei zu stellen. Natürlich musste ich ein Pflegeprotokoll erstellen und abgeben. Auch die Pflegezeit in der Woche floss in die Entscheidungsfindung mit ein. Die Nutzung des §10 SGB || ist hier möglich. Auch die neuen Definitionen der Pflegegrade lässt den Mitarbeitern /innen Spielraum in der Beurteilung der Situation des Leistungsempfängers.
    So hoffe ich nun für alle pflegenden Angehörigen das ihnen dieser Nachtrag weiter hilft.

    Mit frdl Grüßen
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