Höherer Grad der Behinderung...

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Seid gegrüßt, liebe Mitglieder!

Ich habe vor im Dezember/Januar einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dabei habe ich geltend gemacht:

- Depressionen
- Spondylodese Th8-L3 (Wirbelsäulenversteifung 8. Brust- 3. Lendenwirbel) wegen Skoliose mit Restkrümmung von 22° nach Copp
- Hyperkyphose
- Spondylolisthetis L5/S1 (Wirbelgleiten 5. Lenden-/1. Steißwirbel) Stufe 1 nach Meyerding

Die daraus hervorgehenden Beeinträchtigungen habe ich sorgfältig beschrieben.

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bekommen (normalerweise würde einem aber allein schon bei einer großstreckigen Wirbelsäulenversteifung - und 8 Wirbel ist wirklich keine kurze Versteifungsstrecke - 50-70 zustehen). Welchen Einzel-GdB ich auf welche Krankheit bekommen habe, weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich auf die Depressionen einen Einzel-GdB von 10 bekommen habe.

Ich würde gerne einen neuen Antrag stellen, in dem ich neben den oben genannten noch die folgenden Krankheiten angeben werde:

- Photophobie (wodurch die genau ausgelöst wird, muss ich allerdings noch abklären lassen, bevor ich den Antrag stelle)
- ggf. Knoblauchallergie
- ektodermale Dysplasie

Was meint ihr, welchen GdB würde ich dann bekommen? Und würde ich ein Merkzeichen bekommen? Durch die Rückenprobleme kann ich nämlich auch nicht lange stehen oder gehen (Gehbehinderung), normalerweise nicht länger als 30-45 Minuten gehen (zumindest nicht schmerzfrei), stehen kürzer.

Ich habe schon den Tipp erhalten mich an den VdK oder den Reichsbund zu wenden. Was findet ihr da besser? Und habt ihr sonst noch Tipps, wie ich einen höheren GdB bekomme?

Ich habe den Antrag beim Sozialamt gestellt. Wäre es sinnvoller den nächsten beim Versorgungsamt zu stellen?

Eure Freundin D.

Antworten

  • Guten Morgen,..

    Einen Antrag & Verschlimmerungsantrag zur GdS , GdB wird nicht beim zuständigen Sozialamt gestellt, sondern beim zuständigen VS = Versorgungsamt.

    Es wäre gut wenn dein behandelnder Arzt deine Erkrankung, Behinderung dir bescheinigt und den Behandlungsverlauf dazu. Schmerzen und die daraus resoltierenden Einschränkungen im Alltag. Nur so wirst du eine Anerkennung einer höheren GdS, GdB erreichen können.

    Hier ein Link zum besserem Verständnis dazu;

    http://www.myhandicap.de/antrag_schwerbehindertenausweis.html

    Solltest du etws nicht verstehen so melde dich bitte nochmals zur Thematik. Ich wünsche dir ruhige Osterfeiertage und gute Besserung, wenig Schmerzen, - Mfg Lyn 😉
  • Hi

    "also"
    die Knoblauchallergie würde ich nicht erwähnen, damit machts du dich nur lächerlich. Abgesehen davon gibt es darauf keinen GdB.

    Klaus
  • hallo klaus

    du hast natürlich recht, doch vielleicht gibt´s bei vampiren ne extraregelung? 😳


    hallo freundin d.

    bitte nicht böse sein, es soll nur ein scherz sein.

    ich wünsche dir viel erfolg 😉

    lg rosi




  • Sei gegrüßt, Lyn!

    Hier in Niedersachsen kann man so was auch beim Sozialamt beantragen. Haben wir - also meine Mutter und ich - ja gemacht.

    Deine Freundin D.

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    Sei gegrüßt, RosiHH!

    Keine Sorge, ich bin Dir nicht böse. Ich hab da schon ganz andere Sprüche gehört, vor allem, weil ich mich auch für Vampire interessiere 😉

    Deine Antwort erinnert mich irgendwie an diesen Cartoon: http://www.cartoonstock.com/newscartoons/cartoonists/mgd/lowres/mgdn297l.jpg

    (Für die, die nicht so gut Englisch sprechen: Er sagt, er sei sehr beeindruckt vom Blutdurst, aber man könne ihm nicht auf ewig Nachteilsausgleiche gewährleisten.)

    Deine Freundin D.
  • MyHandicap User
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    DraculaTheUndead hat geschrieben:...Keine Sorge, ich bin Dir nicht böse. Ich hab da schon ganz andere Sprüche gehört, vor allem, weil ich mich auch für Vampire interessiere......

    hallo freundin d.

    ich hätte das ja nicht geschrieben, wenn ich nichts von deinem interesse gewusst hätte.
    😀

    lg rosi
  • MyHandicap User
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    Hallo Dracula

    Wenn dein Antrag erfolgreich sein sollte, wie hoch der GdB dann wird steht in den Sternen bzw deren Richtlinien, (wenn die ablehnen, verklag die) hast du beim Sozialamt einen Anspruch auf Mehrbedarf (17% auf den Regelsatz) ab Feststellung bzw. Bescheid... Ich bin mir nur nicht sicher ob das auch hier bei uns in Berlin so ist. In Niedersachsen wurde eine Klage und Revision abgeschmettert....

    Groetjes
    Anke
  • MyHandicap User
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    hallo freundin d.

    bei ablehnung, oder falls deiner meinung nach der GdB als zu niedrig "ausfallen" sollte, zunächst fristgerecht widerspruch einlegen!

    der klageweg bleibt dir u.u. immer noch.

    lg rosi
  • MyHandicap User
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    Sei gegrüßt, anki45!

    Ich habe ja schon zwei Anträge gestellt, und den zweiten haben sie einfach abgelehnt. Glaube mir, dafür könnte ich die echt umbringen (werde ich aber nicht tun)... die sollten diese Hölle mit den Beeinträchtigungen mal selbst durchmachen, und wenn es nur für einen Tag ist. Die haben doch keine Ahnung, wie schlimm so was sein kann!

    Deine Freundin D.

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    Sei gegrüßt, RosiHH!

    Nachdem Widerspruch einlegen nichts gebracht hat, habe ich nach dem ersten Antrag noch einen zweiten, den man allerdings abgelehnt hat, gestellt. Glaube mir, ich bin echt wütend auf den, der dafür verantwortlich ist. Die Gutachter kennen sich vielleicht mit den Gesundheitsstörungen aus, was das Fachwissen betrifft (sollten sie zumindest ein bisschen). Aber sie haben doch meistens keine Ahnung, wie es ist, wenn man diese Gesundheitsstörungen hat. Die meisten zumindest nicht. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn man nicht mehr laufen kann. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn man nichts mehr sieht oder hört, oder sogar beides. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn man ständig in Ohnmacht fällt. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn man chronische Rückenschmerzen hat. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn man tagsüber nur noch mit Schmerzen, die nicht einmal vollständig weg sind, wenn man eine Sonnenbrille mit Verdunklungsgrad 3 trägt, rausgehen kann. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn man den ganzen Tag nur noch heult. Und, und, und.

    Bevor ich inein paar Monaten den nächsten Antrag stellen werde, werde ich mich auf jeden Fall an den VdK oder den Reichsbund wenden. Und wenn dieser Antrag wieder abgelehnt wird, gehe ich vor Gericht, so viel ist sicher.

    Deine Freundin D.
  • surfer
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    Hallo Dracula undead,

    Auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen, dann einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Dort muß vom Facharzt dargelegt sein, inwieweit sich die Behinderung verschlechtert hat und was für Einschränkungen in Alltag und Job bestehen.

    LG

    Surfer
  • MyHandicap User
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    Hallo Dracula,

    dass Dein zweiter Antrag einfach abgelehnt wurde, lag wahrscheinlich schlicht daran, dass über den ersten noch nicht entschieden war. So zumindest habe ich es Deinen Ausführungen entnommen.

    Was den nun festgestellten GdB betrifft so solltest Du, unterstützt von Deinen behandelnden Ärzten, zunächst Widerspruch einlegen.
    Wenn das nichts bringt, nach einer Weile einen Verschlechterungsantrag stellen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • MyHandicap User
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    Sei gegrüßt, Justin_MyHandicap!

    Doch, über den ersten Antrag war da schon entschieden.

    Widerspruch hat nichts gebracht.

    Deine Freundin D.
  • MyHandicap User
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    Hallo Dracula,

    gut, dann hatte ich das falsch verstanden.

    Was den aktuellen Bescheid betrifft, wie beschrieben:
    Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Was den nun festgestellten GdB betrifft so solltest Du, unterstützt von Deinen behandelnden Ärzten, zunächst Widerspruch einlegen.
    Wenn das nichts bringt, nach einer Weile einen Verschlechterungsantrag stellen.


    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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