Herzschwäche in Abklärung, betätigt. nicht Krankgeschrieben arbeitslos ab 1.8 I.V,?

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Krebsbehandlung 12.1999 bis 04.2003 mit Bestrahlung Chemo und Stammzellentherapie. jetzt Herzschaden an Herzkranzgefäss. Fühle mich nicht mehr in der Lage zu Arbeiten Arzt weigert sich mich krank zu schreiben wie muss ich vorgehen Wie gehe ich mit der I.V. um ?

Antworten

  • Hallo eglinson,
    wie wäre es denn z.B. mit "Hallo Leute" oder so und "Gruß eglinson"? 😉
    Gruß
    Rudi
  • hmm es hat geheissen kurz fassen. genau das habe ich gemacht. ich bin auf der suche nach Hilfe. freunde habe ich mehr als genug. Vermutlich habe ich das hier in meiner verzweiflung einfach falsch aufgefasst. wen das hier eine slbsthilfeforum ist bin ich hier falsch.

    trozdem noch ein hallo. ich wollte ja nicht unhöflich sein.
  • kurz fassen in der Überschrift (TITEL)
  • Hallo eglinson,
    die Dinge, die wir nicht wollen, passieren aber… warum wohl ;o) da würde ein Bisschen Selbsthilfe doch nicht schaden ;o)
    Und ja, mit dem Bauen und Wohnen (so heißt dieser Forumteil) hat das nur im übertragenen Sinn was zu tun. Sorry, aber ich wollte dir auch nicht zu nahe treten. ;o)

    Zu deiner Problematik, würde ich dir raten den Arzt zu wechseln – oder einfach diesen Arzt bitten, dir eine Überweisung zum Kardiologen zu geben.
    Wenn deine Krebserkrankung schon 15 Jahre zurück liegt, ist es verständlich, dass du anhand dieser Diagnose nicht mehr krankgeschrieben wirst, falls kein Rezidiv vorhanden.
    Der Kardiologe wird aus seiner Sicht entscheiden, ob diese Indikation einer Krankschreibung bedarf. Wenn nicht, dann solltest du weitere Ursachen suchen, warum du nicht in der Lage bist zu arbeiten (erweiterte Diagnostik).
    lg

  • Slowrider
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    Hallo eglinson,

    Also...wir haben folgendes Problem.Wir kennen deine Krankenakte nicht.Können also nicht beurteilen wie das Gesamtbild ist.
    Und was auch noch hinzu kommt ...du bist Schweizer.Wir können dir immer nur eine Antwort geben die auf unserer Erfahrung aus Deutschland beruhen.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Alles klar danke für die klaren Antworten.
    Ich bin auch da dran, klar ist das die Schädigung des Herzens durch die Bestrahlung entstanden ist. Das wurde durch eine Kardiologische untersuchung die letzte Woche festgestellt.

    Hoffe ich finde in der schweiz noch jemaden der mich begleiten kann in dem was nun vor mir liegt.

    LG
  • Hallo eglinson,
    ich fürchte für die IV spielt es überhaupt keine Rolle ob Deine Herzschwäche durch die Strahlentherapie oder eine Infektion oder einen Klappenfehler entstanden ist, wichtig ist Deine jetzige Leistungsfähigkeit.
    Ausserdem hast Du Dich ja mit der Strahlentherapie einverstanden erklärt und eine entsprechende Erklärung unterschrieben und manchmal lässt sich leider eine Mitbeteiligung anderer Organe nicht vermeiden. Zumal liess sich mit den Geräten vor 15 Jahren manches noch nicht so genau durchführen, aber es war eine Chance zu überleben ... und auch heute gibt es noch Nebenwirkungen, wenn der Tumor "blöd" liegt.
    Der Kardiologe kann Deine körperliche Leistungsfähigkeit mit seinen Untersuchungen (z.B. Belastungs-EKG u.a.) bei entsprechender Mitarbeit sehr genau und relativ objektiv feststellen. Du schreibst nicht welche Einbussen er gefunden hat oder ob er Dich krank geschrieben hat. Sprich mit dem Kardiologen darüber, welche Chancen er gegenüber der IV sieht. Meinen Erfahrungen nach müssen es schon recht deutliche körperlich nachweisbare Leistungsminderungen sein.
    Wenn Du noch andere Gründe für Deine Arbeitsunfähigkeit siehst, besprich es mit den entsprechenden Ärzten.
    Ansonsten musst Du einen Antrag bei der IV stellen (aus dem Internet herunterladen) ausfüllen - Deine viele Freunde oder auch andere Stellen können Dir sicher helfen. Die ärztlichen Berichte von den Ärzten, die Du darin angeben musst, fordert die IV selbst an. Bei Ablehnung kann man Widerspruch einlegen. Die Hürde eine IV-Rente zu bekommen ist sehr hoch und bei bestimmten Diagnosen, insbesondere aus dem psychischen Bereich fast unmöglich, auch wenn man sich subjektiv sehr elend fühlt. Das ganze kann ausserdem sehr lange dauern.
  • Hallo eglinson

    Ich kann mich dem Beitrag von tündi nur anschliessen. Ob eine Leistungsminderung vorliegt, müssen Ärzte entscheiden. Bezüglich IV-Anmeldung, haben wir hier:
    https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/invalidenversicherung/
    viele wichtige Infos aufgeschaltet.

    Liebe Grüsse, Simon

  • MyHandicap User
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    Hallo eglinson,

    du hattest eine Krebserkrankung was schlimm genug für den Betroffenen ist. Und war.
    Die bist der Meinung das die Sache mit dem Herz ein Folgeschaden ist.
    Das ist natürlich gut möglich, aber Ärzte werden das immer versuchen zu leugnen.
    Weil auch jemand ohne solche Behandlungen Herzprobleme durch andere Ursachen kriegen kann.......
    Versteife dich nicht auf das " wodurch "
    sondern stelle einen Antrag auf Rente.
    Wer Herzschwäche hat über längere Zeit, ist ziemlich leistungsgemindert.
    Außerdem werden dann viele Vorbefunde gesichtet, auch Krankheiten von früher.

    Viel Glück für den Antrag,
    gruß wessi
  • tündi
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    Wessi, dass die Herzschwäche durch die Strahlentherapie entstanden ist, wird und braucht auch kein Arzt in irgendeiner Form zu leugnen oder von sich zu weisen, weil es eine bekannte und nachweisbare Nebenwirkung einer Strahlentherapie ist.
    Und wenn die Herzschwäche so gravierend ist, dass sie zur Arbeitsunfähigkeit führt, wird sie von der IV auch berücksichtigt. Aber dabei spielt es keine Rolle, weshalb sie entstanden ist.
    Denn eine effektive Strahlentherapie, oder überhaupt eine Strahlentherapie ist je nachdem wo der Tumor liegt oft nicht möglich ohne das Risiko das ein anderes Organ darunter geschädigt werden kann, weil sie im Strahlengang liegt. Wie stark das sein wird, kann man - glaube ich - so genau nicht voraussagen.
    Der Patient wird über die Risiken aufgeklärt und kann auch die Strahlentherapie ablehnen. Da aber meist das Risiko am Krebs zu sterben höher ist ... und keiner die Nebenwirkungen an anderen Organen genau voraussagen kann, oft treten sie erst nach vielen Jahren auf, entscheiden sich die Patienten verständlicherweise für die Strahlentherapie. Im Moment der Krebsdiagnose können einem die Risiken oft mündlich und schriftlich noch so genau gesagt werden, Du bist einverstanden, weil oft genug Dein Leben bedroht ist.
    Bin gerade in Reha und meine Ergebnisse der Lungenfunktion sind nicht ganz top - kann auch von der Strahlentherapie bei Brustkrebs kommen, aber das sind einfach Nebenwirkungen der Therapie in die ich eingewilligt habe ... mit sehr gutem Grund. Und kein Arzt ist schuld. Sondern ich bin froh, dass es so eine effektive Therapie gibt.
    Natürlich soll Eglinson einen Antrag bei der IV stellen, der aber - wahrscheinlich mehr als in DE - von den objektiven Untersuchungsergebnissen des Kardiologen abhängig ist. Wenn noch andere aktuelle somatische Erkrankungen vorliegen sind die Chancen besser.
    Ich habe keine Ahnung ob bei einer Rentenbewilligung in DE es massgeblich ist, dass es die Folge einer früheren Strahlentherapie ist.
    Wessi, was glaubst Du, wie oft ich schon ungläubig und entsetzt über das schweizer Sozialsystem war - komme aus DE. Oft weniger über die IV, obwohl diese sehr rigoros geworden ist, erlebe ich dort in bestimmten Bereichen auch viel positives, (trotz colores einseitigen Extremansichten), als die Krankentagesgeldversicherungen, da die oft völlig unverständliche Entscheidungen treffen und die scheinen oft Rechtsanwälte zu haben ... da fällt einem nichts mehr ein.
    Im Übrigen ist es schon gut, dass Dein Kardiologe festgestellt hat, dass es eine Nebenwirkung der Strahlentherapie war, denn je nach Ursache wird eine Herzschwäche natürlich auch unterschiedlich behandelt.
    Gruss Tündi
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