herabsetzen des Gdb's

Hallo zusammen,
mir wurde 2015 ein unbefristeter Gdb von 50 per Sozial Gericht (rückwirkend zu 2011) zugesprochen.
Aktuell (festgestellt Anfang 2018) habe ich 2 neue Krankheiten, COPD Gr.1/2 und 2 Herzinfarkte.
Gern würde ich einen Neufestellungsantrag stellen für einen höheren GdB und das MZ G beantragen, da ich seitdem noch mehr tägliche Beeinträchtigungen habe.
Habe allerdings Angst, dass mir mein jetziger Gdb von 50 weggenommen wird.
Ich hoffe, ihr könnt mir meine Angst nehmen.
Danke im Voraus für eure Antworten.

Antworten

  • Hallo,

    das Versorgungsamt, oder besser dessen Ärztlicher Dienst, wird bei der Neubewertung von dem bisherigen GdB, welcher vom Amt selbst festgestellt wurde ausgehen, sodass unter Umständen zwar die neuen Krankheiten berücksichtigt werden, jedoch kein höherer GdB als 50 festgestellt wird.
    Eine Herabsetzung sollte keine Rolle spielen, es sei denn die bisher festgestellten Leiden haben sich gravierend gebessert.

    Ob deine Neuerkrankungen allerdings für eine Feststellung des Merkzeichens G ausreichen ist fraglich.

    LG
    DerSchwbProfi