Haushaltshilfe bei Depressionen und Panikattacken

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Guten Tag
Ich leide seit 12 Jahren an heftigen Depressionen mit Panikattacken und einer Borderlinestörung.Ich bin seit 2 Jahren verheiratet.In der Ehe läuft es trotz Erkrankung sehr gut.Er ist Berufstätig.Obwohl er mir im Haushalt hilft,kriege ich ihn nicht wirklich auf die Reihe(entweder klappt es gar nicht oder ich mache alles auf einmal,mit allem drum und dran).Habe danach aber sehr heftige Panickattacken(mit Notaufnahme).Meine Frage wäre nun,ob ich unter diesen Vorraussetzeungen eine Putzhilfe von irgendeiner Stelle bezahlt bekomme?Kinder sind keine vorrhanden.Vielen DANK im vorraus.Melle

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  • Hallo,

    die Regelung zur Übernahme einer Haushaltshilfe findest Du im § 38 des SGB V.

    Da kein Kind und noch ein Ehemann sich in Deinem Haushalt befindet, wird die Krankenkasse Dir eine Haushaltshilfe nicht genehmigen.

    Ich füge die Regelung hier mal ein:

    § 38 [1] Haushaltshilfe

    (1) 1Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. 2Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
    (2) 1Die Satzung soll bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. 2Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
    (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
    (4) 1Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. 2Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
    (5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.



  • MyHandicap User
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    Hallo Melle77,

    Du hast aus der Community schon einen kompetenten Hinweis erhalten (vielen Dank dafür 😀 ).

    Tut mir leid, dass Du hier keine positivere Antwort erhalten hast.

    Vielleicht besteht ja die Möglichkeit einer therapeutischen Unterstützung bei der Haushaltsführung. Du solltest dieses Thema einmal bei Deinem behandelnden Arzt ansprechen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Ich werde diesen Thread in unser Forum zum Thema "Psychische Erkrankungen" verschieben, da die Kollegen dort versierter sind.