Hat jemand Erfahrungen mit Beantragung personenbezogener Behindertenparkplatz vorm Haus

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Hat jemand Erfahrungen mit Beantragung personenbezogener Behindertenparkplatz vorm Haus in Hessen, speziell Südhessen.

Weiß jemand, wie die Strassenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) die Vorgaben bezüglich Parkplatzdichte und Strassenbreite auslegt?
Behinderung 100% "aG"

Ich hab zum Beispiel 2 Nachbarn , die haben je 3 KFZ. Nachts stehen die in Ihrem Hof bzw. Garage. Morgens werden die auf der Strasse geparkt, stehen dort den ganzen Tag, und werden abends wieder in Hof,bzw Garage gefahren.

Wenn ich dann vom Arztbesuch oder Physio komme, muss ich etwas weiter (ca. 300m ) von meiner Wohnung entfernt parken.
Und kucken , dass Parkplatz so dimemsioniert ist, dass ich an Heckklappe meines Fahrzeug kommme, um Rolli auszuladen.



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  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher worauf du hinaus willst! Willst du wissen wer wann und wie parken darf, oder möchtest du wissen ob und wie du einen Personenbezogenen Behindertenparkplatz vor deinem Haus bekommen kannst?

    Um einen solchen zu bekommen, das ist jedenfalls bei uns so, mußt du erstmal im Besitz eines blauen Behindertenparkausweises sein. Besitzt du den, kannst du einen solchen Parkplatz beim zuständigen Amt beantragen. Die werden sich die Parkmöglichkeiten bei dir vor dem Haus ansehen und dir wenn es die Straße erlaubt einen einrichten. Das mußt du wirklich dort erfragen! Bei dem Ortstermin solltest du dabei sein und darauf hinweisen, das du hinter dem Auto noch Platz brauchst um den Rolli auszuladen, bei mir wurde der Parkplatz dann um einen Meter verlängert.

    Es gab bei mir freundliche Nachbarn, die trotzdem hinten immer dicht auffuhren beim parken, also ein Stück vom ausgewiesenen Parkplatz mitbenutzten. die habe ich erst freundlich darauf hingewiesen das sie das nicht dürften und als es häufiger vorkam die Polizei gerufen. Nach den ersten Knöllchen wurden die Nachbarn dann vernünftiger und haben eingesehen das sie die markierte Linie nicht überfahren dürfen. Steht wohl in in einem Gesetz, wusste ich vorher auch nicht.
    Der Parkplatz ist auch nicht übertragbar, er steht ausschließlich dir zur Verfügung.

    Mfg
    idefix
  • Hallo Idefix,
    danke für die hilfreiche Antwort.
    Das mit dem Ortstermin nach Beantragung wußte ich. Ich kenne auch die DIN Maße eines Behindertenparkplatz.

    Trotzdem danke.
  • idefix hat geschrieben:
    ...... Das mußt du wirklich dort erfragen! .......

    .... finde ich doch auch
  • Hat sich erledigt.
    Habe einen personenbezogenen Parkplatz vorm Haus bekommen.

    Da haben sich einige Nachbarn aber gefreut. 🙁
  • Othello hat geschrieben:
    Hat sich erledigt.
    Habe einen personenbezogenen Parkplatz vorm Haus bekommen.

    Da haben sich einige Nachbarn aber gefreut. 🙁


    Freut mich, dass es geklappt hat. Das mit den Nachbarn ist natürlich nicht optimal. Ist der Platz denn irgendwie markiert oder hast du sie schon darauf angesprochen? Hoffe doch, dass die davon nicht wussten... und nicht, dass sie's absichtlich machen 😳

    LG
  • Hallo MichaW86,

    der Parkplatz ist mit 4 weißen Linienmarkierungen auf der Strasse und einem Schild auf dem Bürgersteig markiert. Da hängt auch das Zusatzschild " Nur für Ausweisnummer "XX/XXXX " dran. Da darf also nur ich mit meinem Ausweis parken.

    Gruß
    Othello