Hat jede Person Anspruch auf IV-Taggelder?
IV: Wer hat keinen Anspruch auf Taggelder während der Eingliederungsmassnahmen?
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Antworten
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Versicherte Personen, die vor Eintritt des Gesundheitsschadens
nicht erwerbstätig waren, haben keinen Anspruch auf ein Taggeld
Hingegen erhalten sie eine Entschädigung, wenn ihnen
Eingliederungsmassnahmen an mindestens zwei aufeinander folgenden
Tagen zugesprochen wurden und ihnen nachweisbar zusätzliche Kosten
entstehen für die Betreuung der im gleichen Haushalt lebenden
• unter 16-jährigen Kinder,
• unter 16-jährigen Pflegekinder,
• Verwandten in auf- oder absteigender Linie und
• Geschwister, welche Anspruch haben auf eine Hilflosenentschädigung
der AHV oder IV für mindestens mittlere Hilflosigkeit.
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