Hallo, ich habe einen Sohn mit Down-Sydrom mit dem wertzeichen "B" und 70% auf dem Ausweis!

Nun zu meiner Frage können wir mit dem Zeichen "B" und den 70% auf seinem BehindertenAusweis kosten los von Tübingen nach Berlin reisen oder brauchen wir zusätzlich eine Wertmarkt?

Antworten

  • Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B hat, kann in der DB kostenfrei mitfahren. Dazu muss die Begleitperson persönlich geeignet sein, was bei dir zutrifft (Alt genug und nicht selbst mit Merkzeichen B behindert). Der Behinderte kann mit einer Wertmarke zum Behindertenausweis nur im Zügen des Nahverkehrs kostenfrei fahren. Im IC zahlt er wie jeder Nicht-Behinderte. Das heißt, dein Sohn kauft für den IC und ICE eine Fahrkarte. Dabei legt ihr den Behindertenausweis mit Merkzeichen B vor, sodass die Sitzplatzreservierung für Euch kostenfrei beide ist.
    Du kannst auch die Mobilitätszentrale der DB kontaktieren. Dort kennt man sich häufig besser als im Reisezentrum am Bahnhof aus. 48 Stunden vor Fahrtantritt muss der behindertengerechte Bedarf angemeldet werden. Wenn Barrierefreiheit gebraucht wird, ist das leider zwingend so. Fahrkartenkauf mit kostenloser Sitzplatzreservierung in der 2. Klasse gibt es nicht am Automaten. Gute Fahrt!
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