Hallo @ all. Mein Sohn hat eine linksseitige Hemiparese mit Sprachentwicklungsstörung. Nun nach 14 J

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Meinem Sohn mit linksseitiger Hemiparese wurde nach 14 Jahren der Behinderungsgrad von 50% auf 40% reduziert, da nach Annahme des Versorgungsamtes sich die Sprachentwicklung verbessert hat. Dagegen würde ich gern angehen und vielleicht hat jemand von euch gute Ratschläge für mich. gruß aju60

Antworten

  • Hallo aju,

    gegen solche amtliche Bescheide kann man Widerspruch einlegen!Fristen beachten!
    Allerdings solltest Du Dir da schon rechtlichen Rat suchen RA /VDK , SoVD udgl..
    jetzt habe ich nichts davon gelesen wie eine Therapeut /in dies sieht?
    Darum wäre ein Stellungsnahme der Therapeut/in auch sinnvoll!
    Dazu kommt die Frage wie alt Dein Sohn ist ..Status Schwerbehinderung was bringt der ..
    Ich hatte auch über Jahre das gleiche Problem als die Landratsämter die Sache übernommen haben!
    Es wird schon fast zur täglichen Sache (die Problembewältigung mit irgendwelchen Ämtern und Kostenträgern). So reduziert man Kosten.....
    Also suche Dir Hilfe wie oben schon gesagtdie können Dir dann eher sagen ..
    Es gibt da ein Recht auf Teilhabe SGB IX was bei Deinem Sohn etwas problematisch wenn die KK ..danach evtl. noch die Therapie einschränkt!

    Viele Grüße
    Stephanus

  • ok, vielen Dank Stephanus
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