Habe ich Aussichten, dass die AOK meine CPM- Schiene auch für eine fünfte und sechste Woche bezahlt?

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Ich wurde an der rechten Schulter operiert. Supraspinatus völlig ausgedünnt und zotal ruptuiert. Rekonstruktion mit Double Row Suture Bridge Verfahren. Wiederannaht der Bizepssehne. Entfernung des entzundenen Schleimbeutels. Plastische Korrekturen am Schultereckgelenk. Starke Arthrose. Sechs Wochen nir passive Beübung an der Schulterbewegungsschiene Artromot Stuhl. Jedoch AOK bewilligt Schiene nur vier Wochen. Ich solle selber aktiv KG machen mit erlenten Übungen???? Nach der vierten Woche!?

Antworten

  • Hallo,

    da Deine Anfrage sehr spezifisch ist kann es leider etwas dauern bis du eine genauere Antwort von anderen Mitgliedern erhältst. Bitte habe Geduld. Im Allgemeinen erscheint es mir so, dass Du noch nicht vollständig austherapiert bist und eine Physiotherapie vielleicht noch Erleichterung schaffen könnte. Aus der Ferne können wir das natürlich nicht beurteilen. Aber sprich doch am besten noch einmal mit deiner Versicherung und deinem Arzt, ob er Dir noch ein Rezept für die Schiene oder für die Physiotherapie ausstellt. Ich kann mir gut vorstellen, dass da etwas möglich ist.

    Viele Grüße
  • Die "CPM- Schiene" ist eine Leihgabe der Klinik oder vergleichbare Einrichtung für Hilfsmittelverleih, diese werden nicht durch die AOK oder einer anderen KK verliehen! Da musst du irgend etwas Missverstanden haben.

    Da du aber bereits eine verordnete Schiene hast - liegt denn eine Folge-Versorgungsbescheinigung vor???
    Und wer hat denn gesagt und geschrieben, das diese nur für fünf Wochen gewährt wird???
    Ich denke, im bisherigen Schriftverkehr heißt es nur sinngemäß: " Die Versorgung ist für 5 Wochen durch die AOK sichergestellt".
    Wird eine Folgeverordnung durch den behandelnden Arzt ausgestellt ... geht dieses nahtlos über.

    Dein behandelnder Arzt hat das letzte Wort.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Rollispeedy,

    diese Schiene gilt als Hilfsmittel und wird tatsächlich in der Regel leihweise verordnet. Ich selber hatte sie auch. Leider ziehen sich die Krankenkassen da zu Unrecht wie bekloppt und oftmals ist dann der Schaden in der Schulter schon langfristig eingetreten, bevor der Kampf darum beendet ist.

    Eine extrem gute Ergänzung zur Physiotherapie, die mir nach Implantation einer Hemiprothese VOLLES Bewegungsausmaß ermöglicht hat, inkl. der Tatsache, dass ich sogar hinten auf meinem Rücken auf "BH-Höhe" greifen kann. Dies ist selbst für Schultergesunde oftmals unmöglich.

    Jumanji
  • LOL ...Jumanji,

    .... ich weiß das auch, ansonsten könnte man es ja nicht verschreiben! 😃

    Und es wird auch nur Leihweise, wie alle Hilfsmittel, verordnet. In diesen Fall wird jedoch eine "Leihgebühr" entrichtet an den Besitzer (Hersteller, Klinik, Sanitätshaus etc.)
    Zur Gewährung der Schiene sind aber mittlerweile Gerichtsurteile ergangen. Eine Krankenkasse kann sich in keiner Weise verwehren diese Schiene zu bezahlen, sofern eine Verordnung vorliegt.
    Wenn eine Verordnung vorliegt, liegt es im ermessen der KK, wie diese dem Versicherungsnehmer zu Verfügung gestellt wird.
    In diesen Fall wird es als "Leihgabe auf Zeit" an den Versicherungsnehmer ausgegeben. Wie die vertraglichen Umstände sind, muss der VN nicht wissen. Am Ende zählt ja, das der VN das Hilfsmittel bekommt.

    Ist bei einem Rolli (Pflegebett usw.) nichts anderes, nur mit dem Unterschied - der Rolli gehört der Krankenkasse - bekomme ich einen Ersatzrolli, bekommt das Sanihaus eine für die Dauer der Leihzeit eine Entschädigung - sprich Leihgebühr (Hängt aber an den ausgehandelten Verträgen der KK mit den Sani-Häusern ab).
    Hilfsmittel der Kategorie Verbrauchsmaterialien werden Grundsätzlich aus hygienischen Gründen übereignet (Hygienehandschuhe, Matratze, Dekubitusauflagen, Sitzkissen vom Rolli - lol.. 🥺 ...wer will auch schon mein vollgepupstes Kissen haben 😆 usw.)

    Der reguläre Rolli kann aber von der KK übereignet werden. Daher erst einen eigenen verschrieben Rolli verkaufen, wenn eine Übereignung statt gefunden hat. Die KK kann ansonsten die entstandenen Kosten (Zeitwert) zurück verlangen.

    Zur Schiene, siehe Anhang die Hilfsmittel-Produktnummern

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Rollispeedy,

    aber ich glaube, du hast den Threadersteller missverstanden. Er bekommt die Schiene zwar von einem Verleih, aber seine KK scheint sich zu weigern selbige zu bezahlen, obwohl Verordnung vorliegt und dieses Verhalten von gesetzlichen Krankenkassen ist leider die Regel!!!

    Es geht also nicht darum, woher die Schiene kommt, sondern wer sie zahlen muss!

    Dank dieses Missverständnisses sind jetzt aber hoffentlich für den Threadersteller die Fragen auch beantwortet.

    Die Krankenkasse MUSS die Leihgebühr für die Schiene zahlen, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Punkt!

    Jumanji
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