Grundsicherung zwingt zur Sozialhilfe

Hallo,
darf die Grundsicherung zur Beantragung der Sozialhilfe zwingen? Behinderungsgrad 70%. Alterstechnisch nicht mehr erwerbsfähig. Grundsicherung ist bewilligt und besteht bereits seit längerer Zeit.
Danke schon mal.

Antworten

  • Hallo,
    werde aus deiner Schilderung nicht schlau, es kann doch kein Problem sein das ganze etwas genauer zu beschreiben!

    Alterstechnisch nicht mehr erwerbsfähig???
    Bekommst du eine Rente (EU oder Altersrente) oder sonstiges Zuwendungen?
    Eine Grundsicherung wird ja, so wie ich es verstehe zur Aufstockung von nicht Ausreichenden Bezügen gewährt!

    Falls das so ist, wieso dann zusätzlich noch Sozialhilfe?
    Bitte nicht falsch verstehen, aber nach meinem Verständnis bekommst du für einen Behinderten Grad kein extra Geld. Du hast Steuer- und Andere Vorteile. je nachdem wie hoch dein Behinderten Grad ist, aber mehr geht meines Wissens nicht. Solltest du doch eine Quelle gefunden haben, lass uns Bitte alle daran teilhaben, denn das dürfte für viele hier interessant sein.

    Gruß Leser

  • wollte meinen Beitrag übersichtlich halten und habe deswegen aus meiner Sicht nur die wesentlichen Dinge beschrieben. Wenn natürlich diese Informationen nicht ausreichen, schreibe ich gern ausführlicher.

    Es geht nicht um mich selbst. Die Person ist schon im Rentenalter nach Deutschland gekommen und bekam dann seit Jahren Leistungen der Grundsicherung. Diejenige ist jetzt 76 Jahre alt, deswegen altersbedingt nicht mehr erwerbsfähig. Nach jährlicher Überprüfung der Voraussetzungen, wurden die Leistungen der Grundsicherung weiterhin bewilligt. Jetzt möchte jedoch die Grundsicherung die alte Dame an die Sozialhilfe verweisen und bittet um Antragsstellung dort. Die Dame hat deutsche Staatsbürgerschaft, bekommt keine Rente, keine weiteren Leistungen (anderer Ämter) und hat kein Vermögen.

    Die Dame ist weder an Steuervorteilen noch an anderen Mehrleistungen interessiert und würde am liebsten alles beim Alten lassen. Ist das Amt berechtigt einen Wechsel des Leistungsträgers zu verlangen?
  • Es war nicht böse gemeint, aber so wie du es jetzt formuliert hast, verstehe ich wenigstens worum es geht!

    Ich habe selbst keine Erfahrung mit der Grundsicherung, da du es jetzt aber genauer beschrieben hast, habe ich mal eine Suchmaschine bemüht und einige Sachen darüber quer gelesen.

    Daraus ergibt sich für mich, das die Grundsicherung genau von dem Amt bewilligt wird, bei dem die Dame jetzt die Sozialhilfe beantragen soll. Alleine das ist für mich schon ein Widerspruch, aber wahrscheinlich auch wieder nur so ein Versuch jemand in eine andere Leistungs Kategorie zu bringen. Den so wie ich das verstehe steht die Grundsicherung der Dame per Gesetz zu, sie erfüllt jedenfalls die Voraussetzungen. Ich an deiner Stelle würde mich mit dem VDK in Verbindung setzen, die helfen auch bei solchen Sachen. Am besten du liest dir erst mal durch was die dazu schreiben und läst dich dann Professionell von denen beraten, in solchen Sachen sollte man zumindest gut vorbereitet sein.

    https://www.vdk.de/deutschland/pages/soziale_sicherung/70594/rund_um_die_grundsicherung_im_alter

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und finde toll das Du der alten Dame hilfst.

    Gruß Leser
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