Grundsicherung verweigert trotz Arbeit in der Werkstatt

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Hallo zusammen,

Mir liegt seit geraumer Zeit auf dem Herzen. Und zwar geht es um meinen kleinen Bruder der seit über 10 Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen ist und nun das 18. Lebensjahr erreicht hat und in einer Werkstatt arbeitet. Er hat einen Grad von 100% mit wirklich allem drum und dran (leider). Er bekommt nicht viel Geld von der Werkstatt was ziemlich demotivierend ist. Aber zusätzlich erhält er auch keine Grundsicherung. Diese wurde nämlich vom Jobcenter einfach verwehrt, weil dieser der Meinung war, dass wir genug abgesichert sind. Nur weil wir in einem Haushalt zusammenleben? Wir sind insgesamt 6 Personen und mein Vater verdient nicht gerade so viel, dass er für alles nachkommen könnte. Mein Bruder hat ja auch Bedürfnisse..

Meine Frage an dieser Stelle wäre: Sollte ich an dieser Stelle zum Anwalt?

Vielen Dank im voraus!

Antworten

  • Sully-61 hat geschrieben:
    Nur weil wir in einem Haushalt zusammenleben? Wir sind insgesamt 6 Personen
    Hallo Sully-61,
    Anwalt kostet auch Geld. Überlege doch mal ganz ehrlich. Vielleicht bezieht sonst noch Jemand ein Einkommen. Vielleicht sogar du? Natürlich wird zusammengerechnet. Dein Bruder bezahlt wohl keine Miete und bekommt doch Geld in der Werkstatt. Oder glaubst du, dass dir auch noch ein Cent übrig bleibt von der Grundsicherung. So manche Angehörige ziehen lieber aus – aus dem gemeinsamen Haushalt - , weil ihnen das Geld mehr Wert ist, als die Liebe… dann haben sie aber beides verloren, das Geld und das Vertrauen. Alles Gute!

  • Slowrider
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    Hallo Sully

    Stimme Ave zu.Ein Anwalt kostet Geld.Der Erfolg ist nicht garantiert.
    Kleiner Anstoß.
    Ihr seit vom rechtlichen Standpunkt aus eine Bedarfsgemeinschaft.
    Im Internet gibt es Rechner mit den du selber errechnen kannst ob Ihr Geld bekommen würdet.
    Aber ehrlich alles eingeben.Alle Einkommen,alle Konten,alle Ausgaben.
    Geht schneller und kostet keine Geld für einen Anwalt.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • ave64 hat geschrieben:
    Sully-61 hat geschrieben:
    Nur weil wir in einem Haushalt zusammenleben? Wir sind insgesamt 6 Personen
    Hallo Sully-61,
    Anwalt kostet auch Geld. Überlege doch mal ganz ehrlich. Vielleicht bezieht sonst noch Jemand ein Einkommen. Vielleicht sogar du? Natürlich wird zusammengerechnet. Dein Bruder bezahlt wohl keine Miete und bekommt doch Geld in der Werkstatt. Oder glaubst du, dass dir auch noch ein Cent übrig bleibt von der Grundsicherung. So manche Angehörige ziehen lieber aus – aus dem gemeinsamen Haushalt - , weil ihnen das Geld mehr Wert ist, als die Liebe… dann haben sie aber beides verloren, das Geld und das Vertrauen. Alles Gute!



    Soll das eine Unterstellung werden? Ich habe nie ein Auge auf das Geld oder sonstiges von anderen geworfen. So etwas habe ich nicht nötig. Falls sie schlechte Erfahrungen im Leben gemacht haben muss dies nicht unbedingt bei anderen auch der Fall sein. Sie können auch auf die Frage ganz normal antworten oder es ganz sein lassen. Es geht hier um eine Rechtsfrage. Außerdem kennen sie unsere Situation gar nicht. Behalten sie also ihre Vorurteile und Unterstellungen für sich. Trotzdem danke für die Rest-Information..
  • Aber hallo, das sind keine Unterstellungen sondern Fakten.
    Erstens ist nicht das Jobcenter für Grundsicherung verantwortlich sondern das Sozialamt!
    Zweitens, wenn der Bruder zu Hause lebt und keine Miete zu zahlen hat gehört er zur Bedarfsgemeinschaft.
    Drittens, das Einkommen und Vermögen ALLER in der Bedarfsgemeinschaft wird zusammen gerechnet und danach ermittelt ob für den Bruder Bedarf besteht!
    Heisst, nicht auf das Gequatsche vom Jobcenter hören sondern einen schriftlichen Antrag beim Sozialamt stellen.

    Nebenbei bemerkt, wir geben Hilfestellungen in unserer Freizeit, Rechtsauskünfte dürfen wir nicht geben.
    Nicht gleich losposaunen wenn die Antwort nicht den Wünschen entspricht!
  • Sully-61 hat geschrieben:Soll das eine Unterstellung werden?
    hallo Sally,
    ich habe Niemanden was unterstellt, vielleicht habe ich einen wunden Punkt getroffen, weiss ich nicht.
    Es ist eben eine Künstler-Freiheit, "Du" Form zu benutzen, wenn man erreichen will, dass sich der Leser besser in die Situation hinein versetzen kann 🥺
    ...
    Und wenn im Gesetzt nicht schreibt: //Du sollst die Eva nicht töten//, würdest du mich trotzdem töten wollen?
    So habe ich jetzt deine Forderung verstanden 😆


  • Hallo Sully,
    gehe zur Arge (Hartz4) die sind für sowas zu ständig. Allerdings muss ich hier den Leute recht geben. Solange ihr alle zusammen wohnt und dies unter Bedarfsgemeinschaft zählt wird dein Bruder wohl eher kein weiteres Geld bekommen. Das gesamte Einkommen von allen Bewohner werden zusammen gerechnet und wenn das über den Wert "X" steht, wird nichts kommen. Habe es selber durch, hatte vor 3 1/2 Jahren einen schweren Unfall und wurde Amputiert (Knieex). Bekam erst Arbeitslosen Geld und als das auslief sollte ich zur Hartz4 stelle. Bekommen Geld von der BG (Unfallrente). Daher bekomme ich auch keine Hartz4 mehr, da es zuviel ist, mein Mann arbeitet auch und das wurde dann zusammen gerechnet.
    Mein Mann und ich sind 2008 zusammen gezogen, da hatte ich auch Hartz4 bekommen, da damals mein Mann auch gearbeitet hatte, bekam ich ganze 2 Euro von der Stelle. somit mussten wir dann mit 2 Personen mit ca 1600€ klar kommen, wenn alle Abzüge weg waren hatten wir noch gut 300 € für den Monat, das hatte nie gereicht, war dem Amt völlig egal.
    Einen Anwalt brauchst du auch nicht einschalten, der kostet nur Geld und die Aussicht auf einen Gewinn ist gleich null. Ich schreibe nur aus eigener Erfahrung mit den Ämtern, nicht falsch verstehen.
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