Gelten die Kosten der Wohnungssuche auch als Wohnungsbeschaffungskosten bei Grundsicherung.

Optionen
Bei der Suche nach einer Rollstuhlgerechten Wohnung musste ich Fesstellen, dass man sich ohne den eigenen Rollstuhl sehr in Bezug auf Beweglichkeit in der Wohnung täuschen kann und nehme daher grundsätzlich meinen 160 kg schweren Rollstuhl zur Wohnungsbesichtigung mit. Habe die Fahrtkosten hierfür mit dem Behindertenfahrdienst eim Solzialamt eingereich. Darf das Sozialamt die anfallenden Kosten ablehnen?. Auch wenn ich die Wohnung genehmigt bekomme (Kostenübernahme) muss ich bis zum Umzug mit Sicherheit noch mehrfach dort hin, um Assistenzen für die Pflege und Betreuung einzustellen, habe PB., Anmeldung,

Antworten

  • MyHandicap User
    Optionen
    Hallo 19Sami58,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Das ist eine sehr interessante Frage.

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "beantwortet". 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • MyHandicap User
    Optionen
    grundsätzlich sind ja alle Beschaffungskosten einer Wohnung vom Amt bei Grundsicherung zu übernehmen. Hier liegt die Problematik noch darin, dass es sich bei dem Wohnungswechsel von einer normalen Wohnung in eine rollstuhlgerechte Wohnung in einem anderen Landkreis handelt. Aus gesundheitlichen Gründen wurden 80 qm genehmigt, solch eine Wohnung war trotz wirklich intensiver Suche nicht findbar, natürlich auch nicht drei Vergleichwohnungen wie zusätzlich gefordert. Jetzt habe ich eine Wohnanlage mit 6 noch freien rollstuhlgerechten Wohnungen im anschliessenden Landkreis aufgetan. Einfache Fahrt 79 km. So weit mir bekannt müssen Wohnungsbeschaffungskosten bei einem Landkreiswechsel beim alten Sozialamt eingereicht werden.Dies habe ich getan. Jetzt will man drei Vergleichsangebote, obwohl bekannt ist, dass es im gesamten Landkreis nur einen Anbieter für den Transport von E-Rollstühlen gibt.- Durch den Wohnortwechsel benötige ich ja ab dem ersten Tag in der neuen Wohnung neue Assistentz, diese müsste ich ja beim Persönlichen Budget in persönlichen Gesprächen am neuen Wohnort auswählen. Werlcher Bereich ist dann für die Fahrtkostenübernahme zuständig, das Sozialamt (altes oder neues) oder das PB? Wie sieht es mit der Beantragung der Fahrtkosten aus bei der Regelung und Organisation der Wohnraumverbesserungsmassnahmen? Die Pflegekasse die für die Wohnraumverbesserung Förderung zuständig ist oder das Sozialamt (alt oder neu)? Mit den Firmen müssten ja die Wohnraumverbesserungsmassnahmen Vorort abgesprochen werden - es werden ja auch drei Angebote benötigt. Wie ist dies bei Hilfsmittel die über die KK laufen aber von Firmen befestigt werden, wie Griffe, WC-Halterung, Handläufe usw. Auch dies müsste ja vor Ort abgesprochen, angepasst werden. Zahlt dann die KK oder das Sozialamt (und welches) die Fahrt(en). Bei wem muss ich die letzte Fahrt, von der Alten Wohnung in die Neue Wohnung einreichen, Sozialamt alter Wohnort? Wie sieht es mit der Kostenübernahme der Fahrt zur Wohnungsübergabe der alten Wohnung aus?
    Bin momentan bei 37 Anträg angelangt die gestellt werden müssen in Bezug auf den Wohnungswechsels in eine rollstuhlgerechte Wohnung - und es werden sicherlich noch mehr! Darf nicht an den Kraftakt denken der dafür trotz meiner schweren Behinderung nötig ist. Nicht zu vergessen ist, dass sicherlich 50% der Anträge erst abgelehnt werden und in den Widerspruch müssen. Also noch einmal Arbeit. Und da ist der Tatsächliche Umzug noch garnicht dabei !!!
  • Hallo,

    was die Vergleichskostenvoranschläge angeht und wenn vor Ort nur ein Anbieter ist, dann hab ich da eine mögliche Lösung.

    Du holst dir aus den drei Nachbarstädten/Kreisen einen Kostenvoranschlag ein. Meist geht das telefonisch. Der wird dann eh durch die lange Anfahrt so teuer sein, dass du dann den vor Ort nehmen kannst. So jedenfalls läuft es mit allen anderen Sachen auch, wo mehrere Vorschläge unterbreitet werden müssen.

    Ich hatte das Dilemma bei meinem Autoumrüster. Es gibt einen ums Eck und zwei, die ordentlich weit weg sind. Die beiden anderen hab ich kontaktiert, am Telefon geschiledert, was ich will und wunschgemäß waren beide teurer.

    Beim Aktivrollstuhl wollte die KK einen Vergleichskostenvoranschlag. Da ich keine Lust hatte noch mal in einem anderen Sanitätshaus aufzutauchen, hab ich das genommen, wo ich gerade in der Uniklinik vor Ort war. Auch 50km weiter weg. Hab denen dann per Fax den aktuellen Kostenvoranschlag geschickt. Da die Preise für Rollstühle aber von den Firmen und nicht den Sanitätshäusern gemacht werden, waren beide gleich und ich konnte brav zum gleichen Kurs bei meinem Sanitätshaus bleiben.

    Viel Erfolg beim Umzug in deine Freiheit und ein eigenes Leben...

    Jumanji
Diese Diskussion wurde geschlossen.