Geburtsgebrechen bei Bruder?

Liebes Forum
Mein Bruder hatte eine schwierige Geburt: Er blieb im Geburtskanal stecken, und es zeigte sich darauf eine Blutstauung am Kopf. In seiner Kindheit hatte er schienbar sehr häufige Alpträume, konnte aber - trotz offenen Augen und Aufstehen - meist lange nicht aufwachen. Vieles anderes zeigte sich in Folge: Er war z.B. Bettnässer, erleichterte sich in der Ecke des Zimmers und hatte auch sonst Mühe, sich an Regeln (auch soziale) zu halten bzw. sie zu verstehen. Dies hat ständig zugenommen, später entwickelte sich ein gewisser Hang zum Stehlen, Alkoholmissbrauch und ständige Geldprobleme. Sein Verhalten war und ist unberechenbar. Leider war es ihm nicht möglich - trotz einigermassen betreuter Ausbildungsstätte - eine Ausbildung abzuschliessen. Seine Jobs hat er immer mal wieder wegen auffäligem Verhalten und mittlerweile auch wegen seinem Alter verloren.
Meine Eltern haben sich für sein Verhalten geschämt bzw. ihn bestraft oder ihm alles abgenommen, aber meines Wissen nie von einer Fachperson untersuchen lassen. Nun steht er allerdings kurz davor, in die Sozialhilfe abzurutschen, die Eltern sind nach wie vor hilflos und überfordert. So auch mein Bruder, der so natürlich ständig als Verlierer da steht, der nichts auf die Reihe kriegt.
Er lebt bei meinen Eltern, doch diese sind beide nicht mehr die Jüngsten, und die Frage steht im Raum, was in Zukunft mit ihm geschehen wird. Für mich ist klar, dass sein Verhalten etwas mit seiner Geburt zu tun hat. Doch da keine Diagnose vorliegt, ist meine Frage nun, wie ich ihm helfen kann. Er braucht jemanden, der ihn sozial, finanziell und allgemein im Alltag unterstützt. Ausserdem: Ist es möglich, die Diagnose so viele Jahre danach zu stellen und so auch Zugang zu geschützten Arbeitstätten etc zu erhalten?

Antworten

  • Hallo Minna
    Wenn Du mit geschützen Arbeitsplatz meinst einen Arbeitsplatz in einer Eingliderungswerckstatt. Dann musst du zuerst mal schauen das dein Bruder IV bekommt und am besten auch EL. Weil ich weiss ausser den Betreuer niemand wo nicht IV und EL hat.
    Auch wenn ich denke das es nicht so einfach wird sein deinen Bruder dazu zu bringen eine IV-Abklärung machen zu lassen.

    Was bei mir auch noch grad ist das dein Bruder für mich so ein fall ist, wie ich selber auch einer war. Wo selber vermutlich nie drauf kommen das sie ein anrecht auf IV haben und wenn sie drauf angesprochen werden, kommt so eine antwort:" Ich bin ein wenig anderst aber IV bekomme ich sichter nicht." Ich hab ja auch nur unter druck zugestimmt die IV-Abklärung zu machen aber ich bin jetzt froh das mir da druck gemacht wurde und ich jetzt IV habe.

    Hoffe das ich dir ein wenig helfen konnte.
    Lg Blitz

  • Blitz hat geschrieben:
    Hallo Minna
    Wenn Du mit geschützen Arbeitsplatz meinst einen Arbeitsplatz in einer Eingliderungswerckstatt. Dann musst du zuerst mal schauen das dein Bruder IV bekommt und am besten auch EL. Weil ich weiss ausser den Betreuer niemand wo nicht IV und EL hat.
    Auch wenn ich denke das es nicht so einfach wird sein deinen Bruder dazu zu bringen eine IV-Abklärung machen zu lassen.

    Was bei mir auch noch grad ist das dein Bruder für mich so ein fall ist, wie ich selber auch einer war. Wo selber vermutlich nie drauf kommen das sie ein anrecht auf IV haben und wenn sie drauf angesprochen werden, kommt so eine antwort:" Ich bin ein wenig anderst aber IV bekomme ich sichter nicht." Ich hab ja auch nur unter druck zugestimmt die IV-Abklärung zu machen aber ich bin jetzt froh das mir da druck gemacht wurde und ich jetzt IV habe.

    Hoffe das ich dir ein wenig helfen konnte.
    Lg Blitz



    Hallo Blitz

    Wie lange hat es denn gedauert das sie IV bekommen haben? es gibt eine Wartezeit von einem Jahr.
    Und man muss auch gewisse Vorrausetzungen erfüllen um IV zubekommen.
    Der Herr soll auf seine Gemeinde gehen entweder zur RAV oder zum Sozialamt, die IV wird genau dazu raten.
    Ohne Diagnose gibt es von der IV nichts, es ist auch egal wie lange es her ist, es zählt die aktuelle Diagnose. Und ich bezweifele das ein Arzt rückwirkend etwas diagnostiziert.

    Mit freundlichen Grüßen Carola
  • Guten Tag Minna312

    Zuerst einmal herzlich willkommen in unserer Community/Forum und schön, dass du deinem Bruder helfen willst.

    Dein Bruder sollte einen Arzt konsultieren und dieser wird ihn darüber informieren, welche Möglichkeiten er hat, falls die Beeinträchtigung von Dauer ist.
    Bei der IV anmelden könnte er sich ohne weiteres selbst, doch solltet ihr versuchen, gleicher Meinung mit dem Arzt zu sein.
    Bevor man überhaupt Leistungen beziehen kann, muss man sich bei der IV als Fall anmelden, denn dies geschieht nicht automatisch, meist jedoch auf Anraten des Arztes.
    Siehe auch Link MyHandicap - https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/invalidenversicherung/

    Es besteht auch die Möglichkeit sich direkt an eine kantonale IV-Stelle zu wenden:
    https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/IV-Stellen

    Du könntest dich auch bei Pro Infirmis über eine Beratung und Unterstützung informieren - https://www.proinfirmis.ch/betroffene-angehoerige.html

    Hoffe dir hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche Euch für die Zukunft alles Gute.

    Beste Grüsse
    Claudia

  • Carola123 hat geschrieben:
    Blitz hat geschrieben:
    Hallo Minna
    Wenn Du mit geschützen Arbeitsplatz meinst einen Arbeitsplatz in einer Eingliderungswerckstatt. Dann musst du zuerst mal schauen das dein Bruder IV bekommt und am besten auch EL. Weil ich weiss ausser den Betreuer niemand wo nicht IV und EL hat.
    Auch wenn ich denke das es nicht so einfach wird sein deinen Bruder dazu zu bringen eine IV-Abklärung machen zu lassen.

    Was bei mir auch noch grad ist das dein Bruder für mich so ein fall ist, wie ich selber auch einer war. Wo selber vermutlich nie drauf kommen das sie ein anrecht auf IV haben und wenn sie drauf angesprochen werden, kommt so eine antwort:" Ich bin ein wenig anderst aber IV bekomme ich sichter nicht." Ich hab ja auch nur unter druck zugestimmt die IV-Abklärung zu machen aber ich bin jetzt froh das mir da druck gemacht wurde und ich jetzt IV habe.

    Hoffe das ich dir ein wenig helfen konnte.
    Lg Blitz



    Hallo Blitz

    Wie lange hat es denn gedauert das sie IV bekommen haben? es gibt eine Wartezeit von einem Jahr.
    Und man muss auch gewisse Vorrausetzungen erfüllen um IV zubekommen.
    Der Herr soll auf seine Gemeinde gehen entweder zur RAV oder zum Sozialamt, die IV wird genau dazu raten.
    Ohne Diagnose gibt es von der IV nichts, es ist auch egal wie lange es her ist, es zählt die aktuelle Diagnose. Und ich bezweifele das ein Arzt rückwirkend etwas diagnostiziert.

    Mit freundlichen Grüßen Carola

    Hallo Carola
    Wie lange es gedauert hat, weiss ich nicht mehr. Nur das bei mir der Chef damals gesagt hat das ich mich entweder ende Saison gehen soll und an einem andern Ort nach Arbeit suchen soll oder IV-Abklärung und dafür da weiter Arbeiten können.
    Das er dann auch den Antrag bei der IV gestellt hat und ich mit Hilfe der Chefin mehrer Formulare ausfühlen musste. Und dann noch bei einem Arzt und einem Psychologen gehen.
    Und dann war es das schon. Ich weiss nur das alle wo das mitbekommen habe sagten das es bei mir sehr schnell gegangen ist.
  • Liebe alle
    Vielen herzlichen Dank für Eure wertvollen Informationen und Tipps!!! Damit werde ich sicherlich etwas weiterkommen.
    Ich hoffe, es geht Euch gut und wünsche Euch nun einen sehr angenehmen Tag. Liebe Grüsse!

  • Das sehe ich auch so!
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