GdB 20 % Auswirkung auf Rentenberechnung mit 63 Jahren auf Abschläge bezogen?

Ich muss ab 1.09.2017 in Rente mit 63 und ca. 9 % Abschlägen, bin zur Zeit ALG2 Empfänger, schon seit einiger Zeit krank. Muss ich die Abschläge akzeptieren? Mir wurde ein Grad von 20 anerkannt, habe aber keinen Schwerbehindertenausweis

Antworten

  • Eine sogenannte "Zwangsverrentung ab den 63 Lebensjahr und mit dem Bezug von Alg II" ist erst einmal eine unfaire Sache -jedoch legetim. 🥺

    ALG-II-Bezieher sind verpflichtet, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen, die gegenüber dem ALG II Vorrang haben. Die Arbeitsagenturen können den ALG II Bezieher dazu auffordern, eine vorgezogene Rente mit Abschlägen zu beantragen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, dann kann das Amt den Rentenantrag selbst stellen, und zwar auch gegen den Willen des ALG-II-Beziehers (BSHG Urteile).

    Um hier eine andere Rentenart anzustreben, Rente für Schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX, muss eine Schwerbehinderung (GdB/GdS/MdE ab 50) zum Rentenbeginn vorliegen. Nur dadurch können Abzüge umgangen werden.

    Also, überlege dir, ob ein Verschlechterungsantrag bei dir Sinn hat oder nicht. Es müssen nachweisbare gesundheitliche Verschlechterungen, seit dem letzten Antrag durch Befundberichte, die nicht älter sind als ein Jahr, vorliegen.

    Ansonsten kommst du um die Abschläge nicht drum rum.

    Gruß
    rollispeedy
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