Feinstaubplaketten in Augsburg

Hallo,
benötigen auch gehandicapte Autofahrer eine Feinstaubplakette in Augsburg?

Antworten

  • Servus Homer,

    wie in allen Umweltzonen, gilt auch in Augsburg:
    Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, sind von der Plakettenpflicht befreit.

    Ist auch auf der Internetseite der Stadt nachzulesen:
    http://www2.augsburg.de/index.php?id=13753#c95028
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