EMR beantragen nach Gutachten vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes

Hallo Zusammen,

Ich bin ganz neu hier und hoffe, Ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkel bringen.
Ich bin 48 und habe nach über 20 Jahren meinen Beruf in der Telekommunikation aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen.
Es besteht seit seit 2006 ein GdB von 80 mit dem Merkzeichen G. Seit 2015 erhalte ich bereits eine Teilerwerbsminderungsrente.
Nun gestaltet es sich so. Das Arbeitsamt hat Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen (Fibromyalgie, chronisches Schmerzsyndrom, starker Migräne, BSV an der HWS und HWS sowie LWS Syndrom und Colitis Ulcerosa) ein Gutachten erstellen lassen. Raus kam, dass ich ich nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann (Ich habe zum Schluss in meinem Beruf nur noch 16,5 Std die Woche gearbeitet). Das Gutachten stützt sich auch auf die Berichte meiner Neurologin / Psychologin.
Mir wurde seitens des Arbeitsamtes geraten die volle EMR zu beantragen. Da ich bereits damals meine teilweise EMR über eine freie Rentenberaterin beantragen lassen, habe ich die volle EMR jetzt auch wieder über Sie beantragt (ist jetzt ca. ne Woche her)
Hat Jemand Erfahrung, was jetzt alles auf mich zu kommt?
Eine Reha wurde bereits damals beim Antrag der Teil EMR abgelehnt mit der Begründung, dass es keine Aussicht auf eine Besserung gäbe.
Ich scheue mich nicht vor Gutachtern, habe nichts zu verbergen. Das Einzige was mich an Gutachtern stört, dass sie einen nicht kennen und sich innerhalb von Minuten ein Bild und Urteil erlauben. Es wäre für mich ein Segen, wenn das mit der vollen EMR klappen würde. Ich würde mich wirklich freuen von euren Erfahrungen zu lesen. 😉

Antworten

  • Hallo Avalon,
    eine persönliche Begutachtung ist wahrscheinlich, auch eine Reha ist nicht ausgeschlossen.
    Lass es auf dich zukommen, im Moment kannst du eh nichts ändern.
    Melde dich wenn du Bescheid hast.
    Rudi
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