Eine behindertengerechte Wohnung beziehen, obwohl die Finanzierung durch Behörden noch nicht geklärt

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Der Fall:
Viktor (MS) wohnt mit seiner Frau in einer 50 qm² Wohnung (ca. 400 €), 2. EG ohne Fahrstuhl.
Das Einkommen ist so niedrig, dass schon jetzt das Wohnungsamt einen Mietzuschuss gewährt.
Da die Stufen immer beschwerlicher zu „erklimmen“ sind, ist ein Umzug unumgänglich.
Kontakt mit der Behörde:
Auf die Frage nach einer behindertengerechten Wohnung wurde ihm vom Amt mündlich mitgeteilt: bis zu 70 qm², Kosten nicht mehr als die jetzige Miete, sie hätten leider keine.
Viktor und seine Frau, die Deutsch nicht als Muttersprache in Deutschland erlernt haben, gehen enttäuscht nach Hausse.

Wir erkennen den Widerspruch, oder? Eine Wohnung, die 20 qm²größer ist, kann nicht den Preis der kleineren haben.

Nun werden vor Ort neue behindertengerechte Wohnungen gebaut, wobei die Stadt es immer noch versäumt diese zu bezuschussen, so dass Wohnungen für weniger verdienende Menschen zur Verfügung stehen.
Konsequenz: Die Miete wird wahrscheinlich doppelt so hoch wie die bisherige sein.
Mein Tipp an Viktor:
Zieht dort ein, dass Wohnungsamt wird in letzter Konsequenz die Miete übernehmen müssen.
Gründe:
-§ 22 SGB II sagt, dass für Behinderte Menschen andere Maßstäbe gelten
-im Jahr der Inklusion kann sich dass doch eigentlich niemand leisten, dass Menschen ihre Wohnung nicht mehr verlassen können
-es gibt keine behindertengerechte Obdachlosenheime

Meine Anfrage richtet sich NUR an diejenigen, die diesen Fall SELBER erlebt haben, ich benötige NUR deren Erfahrungen:
-Wer hat als nicht arbeitende /-r Rollstuhlfahrer /-in, mit finanzieller Unterstützung durchs Amt, eine höhere Miete, die übernommen wird?
-Wer hat schon mal einen entsprechenden Antrag gestellt?
-Hat schon jemand die UN-Konvention gelesen und etwas zum Thema Wohnung gefunden?
-Gerichtsurteile?

Würdet ihr Viktor auch diesen Tipp geben??

Antworten

  • MyHandicap User
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    monalisa72 hat geschrieben:

    Würdet ihr Viktor auch diesen Tipp geben??


    Auf keinen Fall!!

    mein Rat:
    Nirgendwo einziehen ohne rechtsgültigen verbindlichen Mietvertrag. Das grenzt ja fast an Hausbesetzung!

    Der Eigentümer bzw. Hausverwalter stellt in der Regel sowieso immer erst dann den Mietvertrag aus, wenn sämtliche Unterlagen und Bewilligungen (z. B. Wohnberechtigungsschein) vom Wohnungsamt etc. vorliegen. Einfach einziehen geht auf keinen Fall. Das gibt Ärger!

    PS: ich arbeite in einer Hausverwaltung


    Liebe Grüße
  • MyHandicap User
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    Guten Morgen Zornroeschen,
    klar, ohne Mietvertrag kein Einzug, das ist selbstredend, denn ohne Mietvertrag kein Haustürschlüssel.

    Mir ist auch klar, dass "eigentlich" die Wohnbehörde ihre Zustimmung geben muss. Nur was macht man, wenn diese das nicht tut? Keine Alternative anbietet ... Bestimungen (siehe Miethöhe) vorgibt, die mit der Realität von Mietkostennichts zu tun hat?

    Ich weiß, dass es so einige Rollifahrer gibt, die eine höhere Miete haben und das Amt diese bezahlt. Von einigen weiß ich, dass sie diese höhere Miete anfangs selber bezahlen konnten, weil sie noch in Lohn und Brot standen. Als dann die Erwerbsunfähigket kam, gab es nur wenig Diskussion wegen der Miethöhe.

    Nun ist es aber andersrum, die Erwerbsunfähigkeit ist schon lange da und eigentlich hat Viktor nur zwei Möglichkeiten:
    1. Die Behörde bezahlt lieber die ca 400 € mehr an Miete oder
    2. Viktor zieht in ein Pflegeheim

    Ich glaube diesbezüglich gibt es auch irgendwelche "Vorschriften", dass dieser Schritt der letzte sein soll.... denn schließlich kostet das Pflegeheim ein paar hundert €´s mehr.
    Dank dir trotzdem Zornroeschen

    LG
    Mona


  • Hallo Mona!

    Ist die MS bei Viktor anerkannt - Schwerbehindertenausweis?
    Ich kenne mich nicht genau aus, aber muß man das Handicap nicht bei der Behörde nachweisen, um entsprechende Hilfen zu bekommen?

    Gruß, Katrin
  • MyHandicap User
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    Hallo Katrin,
    die Behinderung ist anerkannt, er steht auch auf einer "Liste" als Härtefall, aber da ist ja nichts zu machen, denn die Stadt Schenefeld ist noch nicht mal in der Lage, zu sagen wie viele Wohnungen sie diesbezüglich hat, ob da noch Behinderte wohnen ... völlig planlos (leider nicht so gut organisiert wie HH)
    Ich will, dass die eine Einzelfallentscheidung treffen, so wie das bei anderen auch der Fall ist.
    Mal schauen, ob ich das hinkreige.

    Freue mich weiterhin über Ideen, Anregungen, positive Beispiele, eigene Erfahrungen und diesbezügliche Anträge ...
    LG
    Mona
  • MyHandicap User
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    hi als ich in eine behindertengerchte wohnung ziehen musste hatte ich ein schönes destater.

    ich bekam die zustimmund udn die notwendigkeit von der damaligen behörde sogar bescheinigt. auch dort gab es keien wohnungen. man musste auf eigene faust suchen. die preise waren enorm im grunde konnte man sich das gar nicht leisten zu den konditionen die einem das amt vorschriebt.

    jeden falls man fand dann eine in einem anderen zustänigkeitsbereich. aus der alten wohnung musste ich ausziehen. es sprach auch nichts dagegen.

    ich zog also in die neue wohnung. da genehmigt.

    als ich eingezogen war, gabs dann plötzlich probleme. man weigerte sich die miete ganz zu übernehmen. und selbst auf das geld zum leben musste ich mehr als 5 monate warten.

    zu dem zeitpunkt bekam ich noch keine eu rente und lebte von der so gennnaten grundsicherung.

    selsbt die war seltsam geregelt. es standen einem 220 euro zum leben zu und auch nur unter 300 euro miete. wohlgemerkt warmmiete!!!

    ich musste 5 moante lang von meienn eltern leben.

    es ging sogar soweit das man mir dohte mich ins örtliche altersheim zu stecken mit 23 jahren wohl gemerkt. nur weil es billiger wäre dort ein zimmer zu haben als eien wohnug mit dem lebensgefährten...

    ich wand mich dann an den behidnerten beaufragten der stadt.

    dann kamen alle bei mir zu ahsue zu einem einigugsgespräch wies wietergeht zusammen.

    rentenbund grundsicherung usw.

    das amt zeigte klar es werde nichts an der situation ändern. ebenso war dem amt wohl nicht ebkannt das rollstuhl fahrere mehr qm haben dürfen.

    die rente prüfte dann etwas schnellr meien eu rnetenanspruch.

    ich stand aber dazwischen immer im nichts keienr wollte zuständig sein keiner fühlte sich verantwortlich aber bedroen lassen ging.

    das zuständige amt verlangte das andre für mich aufkommen bis sie mal den antrag bearbeiteten. und die machen wie sie wollen nicht wie ander wollen.

    und mein handicap ist nicht deren problem ich hätte nicht dort hin ziehen udn leben müssen ich hätte bleiben können wo ich vorher war...

    und swas alles.

    später kam raus das alle schwer behinderten so behandlet wurden die in dem zuständigkeitsbereich lebten. mittleweile leben viele im altenheim aber nicht weil sie wollen...

    die konnten sich nicht wehren.

    der landkreis is eigenständig kann tun was er will keienen intressierts keiner tut was dagegen.

    man weigert sich bsi heute den leuten wohnraum zu ermöglichen und sogar geld zum leben ein kollege hatte fats 1 jahr auf sine grundsicherungsbewilligung warten müssen...

    auf eienn sb ausweis wartet man da locker 2 jahre.

    da eine person zuständig fr alle wnen die nicht da keien vertretung...

    was liegen gelassen oder unbeachtet ist da alltag...

    fazit. ich zog weg ich verlor die wohnung und hatte nur die wahl abhauen oder heim.

    ich hatte damals wder eine pfgestuhe noch assiszent oder sonst was. ich war einfach nur im rolli und fats blind. konnte aber viel allein.

    mittlerweile ist es dort so schlimm geworden das mehr unter 30 jährige im heim leben als alte menschen...

    alles nur aus kostengründen...

    auch da baut man neue wohnugn aber die sind preislich nicht für menschen gedacht die finanziell kurz gebunden sind.

    p.s. selbst ein wohnberechtignschein nutzt nix da behidnerte dort kaum bevorzugt eine geeigente wohnung auch bekommen.

    bevor ich die fand um die es heir ging. besichtigte ich eien ander diese war preislich im rahmen der behörden und sie war geeignet.

    wer bekam sie?

    kein behidnerter 2 gesunde mobile menshcen mit finanzieller absicherung...

    dabei war es klar eine sozialwohnung.

    zuvor lebte eine blinde frau mit ihrem mann darin...

    als ich zum besichten eingeladen war waren diese noch dort.

    als konkurenz am besichtigungstag hatte ich einen jugen allein stehenden mann mit krücken. hätte er sie bekommen wäre es auch nicht schlimm gewesen.

    aber wie gesagt keienr bekam sie keienr von den benachteiligten...

    soviel kann ich dazu sagen.

    badne württenebrg oder teiel davon ist sehr komisch mit sieenn eigenen regelungen usw...

    viel glück ich drück die daumen das viktor bald angenehemr leben kann...
    und gerechtigkeit bekommt.

    ich musste jahre warten und kämpfen.

    und so wie ich jetzt leben darf geht auch nur weil ich die eu rente habe und mein mann der areit hat. wir haben wzar zu zweit auch nicht so dolle viel geld aber wir kommen klar. und können heir gut leben. nette baugenossenschaft und unbefristes wohnverhältnis. alles barriräefrei und preislich im rahmen. 3 zimmer 2 balkone alles rolli egrecht das ganze haus. auch druassen. 83qm 530euro warm... heir leben im haus 5 rolli faherer und was man brauhct gibts vor der tür für ales andere gibts die innenstadt die ist 10 min. von hier.

  • Hallo ,

    hier ist meine Ansichtsweise.
    Als Rollstuhlfahrer steht dir definitiv mehr Miete zu. Solltet ihr 2 Personen sein, steht dir vom Amt eine Wohnung als 3 Personen zu. Sollte Viktor alleine sein stehen ihm mit Rollstuhl 2 Personenmiete zu. Ich selbst bin auch Rollstuhlfahrer und arbeitsunfähig. Er muss als Rollstuhlfahrer das aG haben in seinem Schwerbehindertenausweis. Sollte er nur ein G haben ist das alles nichtig. Dann wird er nur als 1 Person gezählt.
    Sollte er wie jedoch das aG haben steht ihm als 1 Person die Miethöhe zu und der Rollstuhl wird auch als 1 Person anerkannt. Er muss es jedoch mit seinem Schwerbehindertenausweis auch wiederlegen können.
    Wir leben mit 2 Personen in einer Whg die für 3 Personen zählt als Miethöhe.
    Jedoch in jeder Stadt (Dorf) ist die Miethöhe anderst geregelt, da müsste man dann schauen was ihm zusteht.
    Hoffe damit geholfen zu haben...

    L.G.
    Petra 😃
  • Hallo Petra,
    herzlichen Dank für deine Antwort.

    Einziehen würde Viktor+ Frau, aG ist vorhanden.
    Ist das irgendwo schriftlich zu lesen: 2 Personen + Rollstuhl = 3 Personenmiete ??

    Wenn ich daran denke, dass hier gerade neue Wohnungen gebaut wurde, 50 qm² = 740 € Warmmiete.

    Das kann ich mir auch nicht leisten, obwohl ich arbeite (oder weil ich arbeite?

    KKlar ist der Mietenspiegel wichtig, aber da er gerade eine Sozialwohnung hat, 50 qm² für etwas unter 500 €, da ist der Preis ja dementsprechend und wenn die angedahte Wohnung 800 € kostet, ist es ja voll im Rahmen.

    Aber ich benötige Urteile, Anträge, die schon jemand erfolgreich eingereicht hat. Ich finde es immer doof, wenn jeder Berg neu erfunden werden muss...
    Hast du da was?

    Lieben Dank und Gruß
    Mona
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