Ehegatten- und Trennungsunterhalt bei Schwerbehinderung (GdB z.Z. 60%) und voller Erwerbsminderung

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Hallo,

vorab möchte ich die Situation zur besseren Deutlichkeit schildern:

Nach 8-monatigem Ehestress im Jahre 2012 trennte sich mein Mann (54) nach 27 Jahren Ehe und 34 Jahren Partnerschaft von mir (52). 7 Wochen später erlitt ich durch diesen Stress (eine andere medizinische Ursache ist bis dato nicht objektivierbar) einen Schlaganfall, unter dessen Folgen ich leide. Bis November 2013 hatte ich noch Zugang zum gemeinschaftlichen Ehekonto - seitdem zahlt mein Mann einen eigenmächtig festgelegten "Unterhalt" von seinem neu eingerichteten Konto auf das Gemeinschaftskonto, von welchem jedoch alle Verbindlichkeiten unseres gemeinsamen Eigenheimes abgehen. Dieser Unterhalt schwankt zudem von Monat zu Monat.

Wegen langer Ehedauer und wegen Erziehung und Pflege unseres gemeinsamen - nicht gesunden - Kindes habe ich bis zum Tage meines Schlaganfalls nur auf 400€-Basis gearbeitet und bekomme deshalb nur eine Erwerbsminderungsrente von 600€. Zusätzlich bin ich schwerbehindert mit einem GdB von 60% und den Merkzeichen "G" und "B" (Verschlechterungsantrag ist gestellt).

Ich lebe in einer sehr ländlichen Gegend, bin aber nicht mehr fahrtüchtig. Daher ist zum einen die Auswahl an Anwälten begrenzt, zum anderen kann ich mir einen Anwalt nicht leisten - Anträge auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe wurden nicht gestellt, da mein Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung abgelehnt wurde und ich im ehegemeinschaftlichen Eigenheim lebe (-> "Vermögen").

Zu meinen konkreten Fragen:

- Mich interessiert, ob mein Gesundheitszustand in Form der Schwerbehinderung und auch meine volle Erwerbsminderung in irgendeiner Form unterhaltsrechtlich gewürdigt werden oder ob ich einfach als "gesund und normal" behandelt werde, gerade weil mein Mann durch sein Verhalten diesen Schicksalsschlag verursacht hat und auch für dessen Verschlechterung mitverantwortlich ist (Druck durch seinen Anwalt).

- Mir soll ein Wohnwert für das gemeinsame Eigenheim angerechnet werden. Allerdings liegen am Haus und am Grundstück so viele Mängel vor, die eigentlich ab 2012 angegangen werden sollten (z.B. verdeckter Wasserschaden im Badezimmer). Aber dann war er ja weg... Ist dieser "Wohnwert" aufgrund diverser Mängel minderbar oder ganz zu streichen?

- Muss mein Mann sich nicht in irgendeiner Form an verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und an der Instandhaltung und Pflege der Immobilie beteiligen, da ich behinderungsbedingt diese Sachen nicht mehr leisten kann? Ein Verkauf des Hauses kommt aus mehreren Gründen, die hier den schon ausgedehnten Rahmen sprengen würden, nicht infrage.

Ich hoffe auf ein paar Tipps und Ratschläge.

Vielen Dank im voraus!



Antworten

  • Hallo,

    Du hast den Sachverhalt klar geschildert. Ich habe dennoch die Befürchtung, dass Dir hier niemand wirklich weiterhelfen kann, denn das sind sehr spezielle familienrechtliche Fragen. Zudem wirst Du, wenn Dein Mann einen Anwalt hat, Ansprüche, selbst, wenn Du sie hast, vermutlich nur schwer durchsetzen können, ohne, dass Du auch einen hast. Es gibt auch einige Details, die Du nicht geschildert hast, z. B. ob Ihr schon geschieden seid, ob Dein Mann noch in dem Haus wohnt, wem das Haus eigentlich gehört und künftig gehören soll etc.

    Zudem ist so etwas wie die Höhe des Unterhalts sehr einzelfallabhängig, da brauchst Du einfach jemand der/die aktuelle Rechtsprechung kennt. Dass Du nicht fahrtüchtig bist, sollte der Beauftragung eines Anwalts nicht entgegenstehen - heute lässt sich das ja auch komplett per Email und Telefon abwickeln. Bezüglich der Kosten würde ich raten, die Situation zu schildern und bei Anwaltskanzleien nach Kosten zu fragen - manchmal gibt es ja auch sozial eingstellte AnwältInnen, die sich zB auf eine Ratenzahlung für ein Honorar einlassen.

    Zu Deiner Frage, ob Dein Gesundheitszustand in Form der Schwerbehinderung und Deine volle Erwerbsminderung in irgendeiner Form unterhaltsrechtlich gewürdigt werden: Ja, Deine Erwerbsminderung ist insofern unterhaltsrechtilch relevant, als bei nicht erwerbsgemindeten ehemaligen Ehegatten nach der neuesten Reform des Unterhaltsrechts erwartet wird, dass sie einiges unternommen, um sich selbst zu finanzieren und dafür Arbeit annahmen; wenn sie das nciht tun, kann der Unterhalt gekürzt oder gestrichen werden. Das dürfte für Dich nicht im selben Maße gelten.

    Mehr weiß ich zu Deinen Fragen leider nicht.

    Beste Grüße, ananim
  • Hallo marina12,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie anamin schon schrieb, ist es in Deinem Fall sehr wichtig, dass Du vor Ort kompetente Unterstützung hast.
    Ratenzahlung wäre dabei eine mögliche Lösung. Auch solltest Du versuchen, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu erhalten. Wenn Du ihn nicht bekommst, ist das eine Sache. Aber zumindest erstmal beantragen. Bewohntes Eigentum wird auch anders angerechnet, als z.B. vermietetes.

    Tut mir leid, Dir hier im Internet nicht konkreter helfen zu können.
    Gern kannst Du an dieser Stelle aber berichten, wie es weiter geht.
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