Darf Sozialamt direkt in mein Bankkonto einsehen? (Datenabgleich nach § 118 SGB XII)

Falls ja, wie lange zurück?
Behörde meint, ich würde über Lohneinkünfte verfügen und müsse entsprechende Unterlagen vorlegen, sagen aber nicht von wem und was. (habe auch keine Einkünfte)
Bitte um korreke Auskunft.
Gruß: Alexander

Antworten

  • Aufgrund der Regelung des § 528 BGB wird bei der dann durchzuführenden Prüfung des Sozialamtes auch geprüft, ob in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung Geld oder Gegenstände verschenkt wurden. Der Rückgewähranspruch des „verarmten Schenkers“ nach § 528 BGB gehört nämlich zum Vermögen .

    Anmerkung: Verbindliche Rechtsauskünfte dürfen wir nicht geben, um sicher zu gehen ist bei der Behörde nachzufragen
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