Darf ich zu hause arbeiten, wenn ich krank geschrieben bin

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Wie ist das. Seit kurzem hab ich wieder einen Job. Nun war ich krank, Grippe. Da ich viele Sachen auch von zuhause aus machen kann, und ich meinen job nicht verlieren will, hab ich mich halt daheim an den pc gesetzt und gearbeitet. mein chef hat sich gefreut. jetzt wollt ich mal wissen, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist und wie das mit der vergütung ist. hab ich einen anspruch darauf, dass mir die arbeitszeit trotz kranmeldung bezahlt wird. danke euch.

philo, der soff ;)

Antworten

  • Hallo Philosoph,

    toll, dass du dich so für deinen Job einsetzt und sogar während deinem Krankenstand arbeitest. Soviel Einsatz ist sicher gut, aber achte dabei auch auf dich und deine Gesundheit. Dein Arzt schreibt dich krank, damit du dich erholen kannst und bald wieder gesund wirst und mit vollem Einsatz arbeiten kannst.

    Ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet. Sie werden dir über die rechtliche Lage Bescheid geben. Bitte hab etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela


  • surfer
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    Hallo Philosoph,

    Eigentlich ist es so, daß man wenn man krankgeschrieben ist nicht arbeiten darf. Das gilt besonders für Tätigkeiten, wo es mit der Versicherung nicht so problemlos ist.
    Es gibt jedoch Ausnahmen wenn Arzt und KK zustimmen, weil es sowohl von der Tätigkeit als auch von der Erkrankung her geht.
    Trotzdem ist es nicht ratsam, daß Arzt und KK das erfahren, sonst kann es Schwierigkeiten mit der nächsten Krankschreibung geben.
    Man kann entweder das Krankengeld beziehen, falls das Gehalt tariflich nicht sowieso die vorgeschriebene Zeit im Krankheitsfall weiterläuft, oder das Gehalt, aber nicht beides.

    LG

    Surfer
  • MyHandicap User
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    Hallo

    Mein Arbeitgeber hat zu mir mal gesagt was sie zuhause machen ist ihre Privatangelegenheit. Daher wenn du irgendwelche Berichte usw. zuhause machst und nach deinem Krankenstand in die Firma bringst, interessiert es niemanden wann du die gemacht hast. Das Gehalt läuft ja erstmal weiter.
    Was auf gar keinen Fall geht, wenn du mit abgegebener Krankmeldung in der Firma arbeitest. Das ist nicht nur versicherungsrechtlich, sondern auch gesetzlich verboten. Dein Arbeitgeber stände mindestens mit einem Fuß in Gefängsnis. Er darf dich auch gar nicht beschäftigen selbst wenn du hundertmal sagst es ist kein Porblem. Nicht zuletzt bei einer (Virus)Grippe würdest du ja die halbe Belegschaft anstecken.

    Je nach Arbeit bzw. Krankheit ist ein arbeiten oftmals doch möglich. Ich hatte mir vor Jahren das Handgelenk gebrochen, aber am PC konnte ich ohne weiteres arbeiten. Der Doc wollte mich 4 Wochen krankschreiben - wir haben uns dann auf vier Tage ge-einigt. Letztendlich kein Arzt darf dich ohne deine Zustimmung krankschreiben, seuchernrechtliche Dinge laß ich mal außen vor.

    Klaus
  • Sehr geehrtes MyHandicap- Mitglied,

    ich nehme Bezug auf ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu der von Ihnen gestellten Frage wie folgt Stellung nehmen:

    Gemäß § 3 EFZG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn er unverschuldet infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung gehindert ist.
    Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben.
    Dementsprechend wird die Vergütung für die Dauer der Krankheit bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber weiterhin entrichtet. So verhält es sich auch in ihrem Fall, da Sie bedingt durch die Grippe arbeitsunfähig waren.

    Das Arbeiten von zu Hause aus trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte zudem versicherungsrechtlich problematisch sein. Es gilt der Grundsatz, dass man die auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgeschriebene Erholungsphase nutzen sollte. Sinn und Zweck ist es dabei, sich soweit auszukurieren, dass man seiner Arbeit wieder problemlos nachgehen kann.

    Grundsätzlich können mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen getroffen werden, welche eine Heimarbeit beinhalten. Dies betrifft aber eher die klassischen Fälle: Jemand hat sich ein Bein gebrochen, kann aber gewisse Bürotätigkeiten vom Computer daheim ausführen.

    Dies ist nur eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Wir können Ihnen leider aufgrund der recht geringen Angaben nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Florian Teßmer, Rechtsanwalt
  • MyHandicap User
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    Achso, das ist ja sehr interessant. Seit kurzem habe ich einen Nebenjob und zwar auf selbstständiger Basis. Also im Prinzip ein Nebengewerbe - so wie ich das verstanden habe. Angenommen ich bin nun krank und sage meinem Arbeitgeber, dass ich nicht zur Arbeit erscheinen kann, wie ist das dann mit meinem Job von Zuhause aus? Was würde passieren, wenn er mir nachweisen kann, dass ich für mein Unternehmen gearbeitet habe? Wie sieht es mit der KK aus?
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