Darf die Krankenkasse sich weigern Pflegegeld auszuzahlen?

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Mein Mann ist Pflegegrad 3. Bis 31.05.2018 hat er in einer WfbM gearbeitet. Seit 1.6. ist er ohne Arbeit allerdings bekommt er, da er amerikanischer Staatsbürger ist eine Berufsunfähigkeitsrente aus Amerika. Mit dieser Rente ist er auch krankenversichert. Nun hat die Krankenkasse ihm "bis zur Klärung der Verhältnisse" das Pflegegeld gestrichen, da die 107,00 Euro monatlich, die er als "freiwillig Versicherter" für die Rente aus Amerika zahlt, laut Aussage der Krankenkasse nicht ausreicht und neu berechnet werden muss. Meine Frage ist, ist das rechtens? Ich versteh es nicht so richtig, da er ja davon auch in die Pflegeversicherung einzahlt und die 2 Jahre Vorversicherungszeit mehr als erfüllt hat. Die Krankenversicherung ist komischerweise weiterhin abgedeckt.

Antworten

  • MyHandicap User
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    Hallo Doris,
    gehe ich richtig in der Annahme daß dein Mann vorher pflichtversichert war?
    Von 107,-€ kann er ja nicht Leben, er dürfte Anspruch auf Grundsicherung haben wenn du nicht gerade vermögend bist.
    Dann wäre dein Mann wieder pflichtversichert und das Pflegegeld läuft normal weiter.
    Ich fürchte die KK ist erst mal ein wenig überfordert mit der Situation, streichen dürfen sie eigentlich nicht ohne Aufhebungsbescheid mit Begründung.
    Dagegen hättest du die Möglichkeit des Widerspruchs, bis der geklärt ist muß das Pflegegeld auf jeden Fall weiter gezahlt werden (aufschiebende Wirkung)!
    Gruß
    Rudi
  • MyHandicap User
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    Rudi65 hat geschrieben:
    Hallo Doris,
    gehe ich richtig in der Annahme daß dein Mann vorher pflichtversichert war?
    Von 107,-€ kann er ja nicht Leben, er dürfte Anspruch auf Grundsicherung haben wenn du nicht gerade vermögend bist.
    Dann wäre dein Mann wieder pflichtversichert und das Pflegegeld läuft normal weiter.
    Ich fürchte die KK ist erst mal ein wenig überfordert mit der Situation, streichen dürfen sie eigentlich nicht ohne Aufhebungsbescheid mit Begründung.
    Dagegen hättest du die Möglichkeit des Widerspruchs, bis der geklärt ist muß das Pflegegeld auf jeden Fall weiter gezahlt werden (aufschiebende Wirkung)!
    Gruß
    Rudi


    Hallo Rudi,
    danke für die schnelle Antwort. Das war vielleicht etwas unverständlich erklärt, tut mir leid. Mein Mann bezieht aus Amerika eine Berufsunfähigkeitsrente, Disability, Das sind je nach $-Lage so um die 750 Euro. Davon bezahlt er seit etlichen Jahren 107 Euro Krankenkasse und Pflegeversicherung. Der Hauptverdiener bin ich. von 2012 bis 31.5.2018 hat er in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet und die haben für ihn zusätzlich Krankenkasse und Pflegeversicherung gezahlt. Nun hat die Krankenkasse das Pflegegeld nicht ausgezahlt, da die Verhältnisse geklärt werden müssen und der Beitrag neu berechnet werden muss. Ich versteh das überhaupt nicht, aber so wurde es mir erklärt. Ich hab die Formulare ausgefüllt und bei der DAK eingeworfen, damit wir schnellstmöglich wieder Pflegegeld bekommen, aber ich frag mich ob es rechtens ist, dass die einfach nicht auszahlen, weil die Sachlage erst geklärt werden muss. Also ganz komisch. Ich hoffe ja, die zahlen noch, und wenn erst wieder im August, dann rückwirkend für Juli auch noch.

    Viele Grüße
    Doris
  • Helmut60
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    Hallo Doris,

    da Beschäftigte einer WfB über diese meist Krankenversichert sind, ..... was stand auf der Lohnabrechnung ?.... kann ich mir vorstellen das die Pflegekasse nun ein Problem hat, die Situation zu begreifen. Da kann es nur darum gehen, welche Kasse ab jetzt zahlt.....das sollte sich schnell klären. WEnn auf der Lohnarechnung kkbeiträge abgeführt wurden, stehen die da jetzt Kopf... 😉

    😀 Helmut
  • MyHandicap User
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    Ok, jetzt ist es Klarer.
    Hast du einen Aufhebungsbescheid für das Pflegegeld?
    Wenn ja Widerspruch einlegen.
    Das neufestsetzen des Krankenkassenbeitrags hat nichts mit der Zahlung des Pflegegelds zu tun.
    Scheinbar haben sie mal wieder ein Opfer gefunden.
    Das Pflegegeld bleibt so oder so unverändert.
    Versuch den <Gruppenleiter der DAK zu erwischen und setz ihm eine Frist.
    Gruß
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Ok, jetzt ist es Klarer.
    Hast du einen Aufhebungsbescheid für das Pflegegeld?
    Wenn ja Widerspruch einlegen.
    Das neufestsetzen des Krankenkassenbeitrags hat nichts mit der Zahlung des Pflegegelds zu tun.
    Scheinbar haben sie mal wieder ein Opfer gefunden.
    Das Pflegegeld bleibt so oder so unverändert.
    Versuch den <Gruppenleiter der DAK zu erwischen und setz ihm eine Frist.
    Gruß
    Rudi


    So jetzt habe ich gerade mit der DAK gechattet und den Chat natürlich gespeichert. So wie es aussieht sind die 107 euro mit einer Betriebsrente gleichgesetzt, obwohl da ja auch Pflegeversicherung mit drin ist, ist das noch lange kein Anspruch Leistungen daraus zu beziehen und da er zuviel aus Amerika bekommt kann er nicht mit Familienversichert werden, das geht nur bis 450,00 Euro.... deshalb müsste er sich freiwillig versichern und das wären dann 183 Euro, incl. Pflegeversicherung. Das Pflegegeld wird sobald dies geschehen ist rückwirkend ausgeschüttet. Macht irgendwie für mich keinen Sinn, zuvor ging's ja auch, aber naja, dann ist das halt so. Oder soll ich mir einen Anwalt nehmen?
  • Verstehe ich nicht, ich dachte, so wie du schriebst, waren die 107,-€ und sind es immer noch, der Krankenkassenbeitrag von seiner Rente aus Amerika.?
    Gruß
    Rudi

    Zitat Doris:
    Das sind je nach $-Lage so um die 750 Euro. Davon bezahlt er seit etlichen Jahren 107 Euro Krankenkasse und Pflegeversicherung.
    Zitat ende
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Verstehe ich nicht, ich dachte, so wie du schriebst, waren die 107,-€ und sind es immer noch, der Krankenkassenbeitrag von seiner Rente aus Amerika.?
    Gruß
    Rudi

    Zitat Doris:
    Das sind je nach $-Lage so um die 750 Euro. Davon bezahlt er seit etlichen Jahren 107 Euro Krankenkasse und Pflegeversicherung.
    Zitat ende


    richtig, das ist ja genau das, was ich nicht verstehe... aus der Rente zahlen wir der DAK monatlich 107 Euro. Laut DAK wird das allerdings nur als "Betriebsrente" gerechnet und er muss sich freiwillig versichert. Hier ist der relevante Teil des Chats....

    • 09:24:06Berater
    Die ausländische Rente alleine begründet kein Versicherungsschutz. Bekommt Ihr Mann noch Leistungen vom Arbeitsamt?
    • 09:24:07James Allen Rochelle
    also müsste mein Mann auch Pflegegeld bekommen. Desweiteren wäre er, selbst ohne diese Rente bei mir Pflichtversichert und somit würde er trotzdem Pflegegeld bekommen.
    • 09:24:10James Allen Rochelle
    nein
    • 09:24:17James Allen Rochelle
    er bekommt nichts
    • 09:24:34James Allen Rochelle
    Aber wir sind verpflichtet diese 107 Euro monatlich an die DAK zu zahlen
    • 09:24:47James Allen Rochelle
    also warum bekommt er kein Pflegegeld, zumal er in die Versicherung einzahlt
    • 09:25:16Berater
    Ok, dann müsste Ihr Mann sich freiwillig krankenversichern. Ja das ist richtig, die ausländische Rente ist gleichgesetzt mit der Betriebsrente. Aber eine alleiniger Bezug begründet keine Klärung des Versicherungsschutzes.
    • 09:25:40James Allen Rochelle
    Und wenn er bei mir in der Familienversicherung ist?
    • 09:25:49James Allen Rochelle
    Also sprich wenn er sich nicht freiwillig versichert
    • 09:26:35Berater
    Für die Familienversicherung erhält er zu viel von der ausländischen Rente. Die kostenfreie Familienversicherung ist möglich, wenn die Einkünfte nicht mehr als 450,00€ übersteigen.
    • 09:27:11James Allen Rochelle
    Was würde eine freiwillige Versicherung kosten?
    • 09:29:49Berater
    Der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 157,33€ und in der Pflegeversicherung 25,88€. Dieser Beitrag wird aus der Mindesteinnahmegrenze in Höhe von 1015,00€ errechnet.
    • 09:30:42James Allen Rochelle
    zusätzlich zu den 107 euro, die er jetzt schon zahlt?
    • 09:31:25Berater
    Nein, die 107 € zahlt er nicht mehr. Denn die ausländische Rente wird als sein Einkommen gewertet. In der Freiwilligen Versicherung werden nur alle Einkünfte berücksichtigt, die er auch erhält.
    • 09:31:24James Allen Rochelle
    und das Pflegegeld wird dann sofort wieder ausgeschüttet oder besteht dann eine Wartezeit?
    • 09:31:45Berater
    Nein sobald die Versicherung geklärt ist, wird das Pflegegeld rückwirkend ausgezahlt.
    • 09:32:17James Allen Rochelle

  • Hallo Doris,
    wenn du es dir leisten kannst such einen Anwalt auf für Versicherungsrecht und lass dich wenigstens beraten.
    Ansonsten setz der DAK eine 14 Tagesfrist das Pflegegeld zu zahlen sonst folgt Klage.
    Der Berater ist eine Null!.
    Gruß
    Rudi
  • Danke Rudi für deine Hilfe. Ich warte jetzt erstmal bis sich die DAK rührt. Ich hab alles eingereicht und da sie rückwirkend zahlt wart ich ab. Mal sehen, was sie sagen...
  • Hallo Doris,
    wünsche dir viel Erfolg und es wäre nett wenn du uns dann mitteilst ob es geklappt hat.
    Gruß
    Rudi
  • Rudi65 hat geschrieben:
    Hallo Doris,
    wünsche dir viel Erfolg und es wäre nett wenn du uns dann mitteilst ob es geklappt hat.
    Gruß
    Rudi


    Hallo Rudi,

    also das ging schneller als gedacht. die haben den Beitrag nur um 17 Euro erhöht.... ab dem 1.6. Das geht. Ich hab gedacht, das wär schlimmer. Jetzt bin ich gespannt, wann das Pflegegeld kommt.

    Viele Grüße
    Doris
  • Hallo Doris,
    danke für die Rückmeldung, das freut mich.
    Denke das Pflegegeld kommt die nächsten Tage.
    Gruß
    Rudi
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