Bewerbung mit Behinderung

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Hallo Liebe Leute!

Folgendes interessiert mich: Durch einen Unfall anfang des Jahres muss ich mich leider bleibend mit einer Behinderung zufrieden geben (Verlust mehrerer Finger an der rechten Hand; GdB 30). Das ist auch erstmal nicht weiter schlimm, im Großen und Ganzen lebe ich damit nicht anders als vorher. Ich kann meinen alten Hobbies nachgehen und fühle mich auch sonst nicht weiter benachteiligt. Mein derzeitiges Studium konnte ich auch ohne Probleme fortsetzen.

Nun muss ich mich aber im Zuge dieses Studiums der Computersystemtechnik um eine Diplomandenstelle bemühen (Abschluss wäre dann Dipl.Ing.(FH)). Somit werden also andere Leute darauf aufmerksam, die das vielleicht nicht ganz so locker sehen wie ich und natürlich berechtigt Zweifel äußern könnten. Daher meine Frage: Wie gehe ich in der Bewerbungsphase mit der Sache um? Gebe ich das von vorneherein alles an? Oder erst im persönlichen Gespräch darauf eingehen?

Man liest dazu unendliche viele verschiedene Meinungen, daher wollte ich für meinen konkreten Fall mal irgendwo nachfragen und bin auf das Forum hier gestoßen.

Grüße!

Antworten

  • Hallo Mahagon
    30% GdB sind nicht erwähnenswert da es damit noch keinen Schwerbehindertenausweis gibt.
    Solltest du nicht direkt danach gefragt werden, per Fragebogen oder im Gespräch, mußt du es nicht erwähnen.
    LG
    rednaxela
  • Hallo Mahagon,
    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wie du schon geschrieben hast, gibt es zu diesem Thema bereits viele Informationen und Meinungen.
    Die Meinung unserer Fachexperten findest du hier: http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html

    Wie rednaxela geschrieben hat, bekommt man den Schwerbehindertenausweis erst ab 50%. Für dich kann jedoch der Feststellungsbescheid (später) interessant sein.
    Wir werden zu diesem Thema sicherlich bald einen Informationsartikel schreiben.

    Wenn du noch Fragen hast, stehen wir dir gerne zur Verfügung.
  • Steffen_MyHandicap hat geschrieben:

    Wie rednaxela geschrieben hat, bekommt man den Schwerbehindertenausweis erst ab 50%. Für dich kann jedoch der Feststellungsbescheid (später) interessant sein.
    Wir werden zu diesem Thema sicherlich bald einen Informationsartikel schreiben.




    Danke erstmal.

    Meinst du damit den Bescheid vom Gesundheitsamt, wo der GdB drinne steht? Den hab ich schon.

    Und die Expertenseite hatte ich schon durchgelesen, bevor ich hier gepostet habe 😉
    Wenn mich das wunschlos glücklich gestimmt hätte, hätte ich das Forum nicht mit meiner Frage belästigt 😃


    Grüße
  • surfer
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    Hallo Mahagon,

    Das ist nicht ganz richtig, denn ab einem GdB von 30% kann man einen Antrag stellen, um sich einem Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen.
    Man hat dann z.B. einen erweiterten Kündigungschutz, der Arbeitgeber kann Zuschüsse zur Eingliederung ins Arbeitsleben kriegen, Du selbst hast Steuervorteile, aber Du hast mit 30% nicht den Zustzurlaub für Behinderte, dazu bräuchte man 50%.

    Ob man das angibt oder nicht,ist immer ein zweischneidiges Schwert.
    Wenn die Behinderung per Gutachten oder Ausweis vorliegt u n d wenn man konkret danach gefragt wird, dann muß man es angeben.
    Verschweigt man das ist das ein Kündigungsgrund wegen Vertrauensbruch, zu Unrecht gezahlter Ausgleichsabgabe pro nicht besetztem Schwerbehindertenpflichtplatz, entgangener Eingliederungszuschüsse und aus Sicherheitsgründen, wenn die Behinderung eine Gefahr für den Job darstellt.

    Wenn allerdings die Behinderung nicht offen angefragt wird und auch nichts darüber vorliegt, muß man sie nicht angeben, es sei denn es wäre eine Gefahr im Job damit verbunden.
    Ich verstehe schon,daß es oft günstiger ist das nicht zu sagen, weil man doch oft wegen der Behinderung und der damit verbundenen Vorurteile nicht genommen wird.

    LG

    Surfer


  • Hallo,
    ich würde die Beeinträchtigung in den Bewerbungsunterlagen nicht angeben, da die fehlenden Finger Deine Arbeit nicht beeinträchtigen. beim Bewerbungsgespräch fällt bei der Begrüßung auf, dass Dir Finger fehlen, darum würde ich dies im laufe des gespräches zum Thema machen. Spricht der Arbeitgeber die Besonderheit nicht an, würde ich es von allein am ende tun. Etwa so: Ihnen ist sicher aufgefallen, dass mir einige Finger fehlen. Nach meiner Erfahrung ist das für andere Menschen im ersten Moment etwas, was unsicherheit auslöst. Da ich aber einen offenen Umgang mit meinem Verlust pflege, löst sich die Unsicherheit schnell auf. Meine Arbeit wird durch die fehlenden finger nicht beeinträchtigt wie die Erfahrung zeigt."

    Eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten könntest Du beim Versorgungsamt beantragen. Bekommst Du diese Gleichstellung musst Du sie auf Anfrage dem Arbeitgeber benennen. Ich würde an Deiner Stelle eine Gleichstellung (Schwerbehindertenstatus) erst dann beantragen, wenn ich eine feste Anstellung gefunden habe, die Probezeit um ist und ich gerne bei diesem Arbeitgeber bleiben möchte.
    Die Vorteile eines Behindertenausweises (Antrag beim Versorgungsamt des Wohnortes) ist meiner Meinung nach erst dann ein möglicher Vorteil, nicht bereits während eines Studiums bzw. vor der ersten bedeutsamen Berufserfahrung.

    Ein Arbeitgeber wird dich vermutlich fragen, ob Du einen Ausweis hast oder beabsichtigst einen zu beantragen. Vor dem Bewerbungsgespärch würde ich mich deshalb genau über den Schwerbehindertenausweis informieren. icht nur, weil es die Möglichekit der Gleichstellung für dich gibt, sondern auch, um nicht den Eindruck zu erwecken, du würdest deine Behinderung leugnen oder hättest Hemmungen darüber zu sprechen. Behinderung verunsichert Nicht-Behinderte häufig. Deshalb wird sich ein Arbeitgeber auch für deinen Umgang mit der Behinderung interessierten.

    Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) gibt es dazu ein kostenloses Buch (Ratgeber von 2011 mit Beilage über Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik).
    Einzelfallbezogene Infos gibt es beim Versorgungsamt /Landesamt für Soziales am gemeldeten Wohnort.Die Auffassungen dazu, ob man hier die Wahrheit sagen muss, sind unterschiedlich. Die Absicht einen Antrag auf einen Ausweis zu beantragen würde ich in jedem Fall verneinen. ("Ach, nein.Ich habe mit einer Einschränkung von 30% keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und fühle mich auch gar nicht schwerbehhindert.").Das Recht seine Meinung zu ändern, kann dir niemand absprechen.
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