berufliche reha depression

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Guten Tag! Ich hoffe, dass man mir hier helfen kann. Ich heiße Mathias und bin 32 Jahre alt. Von Beruf bin ich Mediengestalter.

Ich habe gerade (bzw. bald) eine schwere Depression hinter mir und würde gerne bald wieder in meinen Job zurück. Aber an mir nagt die Angst eines Rückfalls, daher möchte ich nichts überstürzen und mich mit Menschen, die dasselbe durchgemacht hatten, austauschen.

Ich möchte allgemeine Infos, interessiere mich aber auch insbesondere für praktische Tipps für eine schonende Rückkehr in den Beruf. Wie sieht eine berufliche Reha nach einer Depression aus? Inwieweit wurde bei euch die Arbeitszeit nach und nach angepasst? Wie war der Umgang eurer Kollegen / Chefs mit euch? Zeigten sie Verständnis?

Es wäre schön, wenn man mir ein wenig Angst wegnehmen und ich mich austauschen könnte. Freue mich schon auf Antworten.

Freundliche Grüße, Mat

Antworten

  • Hallo Mathias,

    gib mal bei google „nach Krankheit zurück in den Job“ ein. Da findest Du einiges an Ideen.

    Schön, dass es Dir wieder besser geht. Es ist völlig normal, dass Du Angst vor einem Rückfall hast.

    Wie reagiert Dein Chef?

    Ich war selbst mal in einer solchen Situation; allerdings habe ich nur einen 400-Euro-Job.

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen

  • Hallo Mat

    Erstmal herzlich willkommen in unserem Forum!

    Deine Frage habe ich gleich an unsere Fachexperten weitergeleitet. Sicher bekommst du bald eine Antwort.

    Liebe Grüsse
    Maggie

  • Hallo Mat,

    die Rückkehr in den Beruf nach einer schweren Erkrankung ist immer eine Herausforderung und birgt natürlich auch Gefahren. Trotzdem möchte ich dir Mut machen, den nächsten Schritt zu gehen. Ich kenne natürlich die Hintergründe deiner Erkrankung nicht, dennoch bieten sich auch dir verschiedene Möglichkeiten für eine „sanften“ Einstieg. Zunächst solltest du mit deinem behandelnden Fach-/Hausarzt über deine Wünsche und Pläne sprechen. Abhängig davon, ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht, kommen verschiedene Modelle in Betracht (z.B. Hamburger Modell). Diese Modelle bieten einen stufenweisen Wiedereinstieg an, um sich langsam wieder an die Anforderungen zu gewöhnen und zu prüfen, ob du den Anforderungen schon gewachsen bist.

    Ich wünsche dir viel Erfolg.

    Grüße

    Manfred

  • Hallo. Vielen Dank für eure Antworten, auch an den Experten Manfred Semja!

    Ich hatte den totalen Burnout, arbeitete aber dennoch weiter, weil ich dachte, das sei nur eine Phase, die vorüber gehe und ich einfach weitermachen solle. Plötzlich konnte ich nicht mal den Wecker ausschalten, ich war zu nichts mehr fähig. Dies war der Anfang meiner Depression...

    Mit meinem Chef und einem Kollegen habe ich sporadisch telefonischen Kontakt. Sie rufen an und interessieren sich für mein Wohlbefinden. An sich schon nett, aber ich verspüre da auch schon einen Druck, dass sie mich dringend brauchen. Deshalb habe ich mich hier angemeldet. Es ist für mich schwierig, das Thema bei ihnen anzusprechen und zu sagen: Hey Jungs, ich weiß, ihr braucht mich, aber ich kann am Anfang nicht gleich Gas geben wie damals. Denn in dieser Branche ist man relativ ersetzbar, auch wenn ich weiß, dass ich gute Arbeit liefere (wissen sie auch).

    Der Tipp, das erstmal mit meinem Therapeuten anzugehen, finde ich gut. Könnten Sie, Herr Semja, vielleicht mehr über das Hamburger Modell erzählen? Habe ich da Gestaltungsfreiheit? So quasi: Ich arbeite erstmal 2-3 Monate lang 10 Stunden die Woche und schaue dann weiter. Oder gibt es da einen "fixen" Plan? Zornroeschen, wie hast Du das damals eigentlich gemacht? Bist du sofort wieder in denselben Job eingestiegen wie vorhin, zu gleichen Bedingungen?

    Freue mich schon auf Antworten! Mat
  • Hallo Mat,

    es gibt in Deutschland Beratungsstellen, die erkrankte und behinderte Menschen im Arbeitsleben beraten. Die Adresse findet man im Internet, wenn man Integrationsfachdienst und die Stadt bzw. den Kreis eingibt, an dem sich der Arbeitsplatz befindet.

    Viel Erfolg!

    ConnyMi
  • Hallo mat!

    Das Hamburger Modell ist sehr flexibel. Die Arbeitszeiten besprichst du mit deinem Arzt/Therapeuten. -- Wichtig, während der Zeit "Hamburger Modell" bist du noch krank geschrieben! Also ist der Vereinbarte Plan nicht so starr wie, wenn du wieder in der Firma bist und z.B. an einer BEM-Maßnahme teilnimmst (betriebliches Eingliederungs-management).
    Je nach deinem persönlichen Umfeld (aber auch vorher mit Therapeuiten/Arzt besprechen), könnte dir BEM besser gefallen -- hat eure Firma da eine Betriebsvereinbarung dazu?
    Dies auch vorher klären und, falls BEM, mit BR (Betriebsrat) und/oder SBV (Schwerbehindertenvertretung) eurer Firma besprechen. Auf BEM hast du rechtlichen Anspruch (SGB IX, §84), auch wenn du vorher "Probearbeit" nach Hamburger Modell gemacht hast.

    Gruß, Josef
  • Guten Tag zurückinsleben,..

    willkommen bei uns im Forum,.. 😉

    Ganz spontan fällt mir zur Thematik dies ein;

    Hamburger Modell

    Das Hamburger Modell ermöglicht eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Geregelt ist das Hamburger Modell in § 74 SGB V und gleich lautend für den Fall behinderter oder konkret von Behinderung bedrohter Menschen in § 28 SGB IX.

    Hamburger Modell beantragen;

    Der Arbeitnehmer stimmt mit seinem Arzt ( und auch ggf. mit der Schulleitung) einen Eingliederungsplan ab, der dem Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers entspricht. Die Arbeitsaufnahme kann so mit wenigen Stunden täglich beginnen und stufenweise bis zu vollen Arbeitszeit gesteigert werden. Die Vereinbarung, die mit dem Arzt getroffen wird, wird der zuständigen Stelle beim Arbeitgeber auf dem Dienstweg möglichst rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahme zugeleitet.

    Tip !
    Die Krankenkasse sollte ebenfalls zeitnah informiert werden, da ohne die Zustimmung der Krankenkasse die Maßnahme nicht durchgeführt werden kann.

    Bitte beachten;

    Die Zustimmung von Arbeitgeber (Bezirksregierung) und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die Dienstaufnahme ohne Zustimmung ist nicht möglich.

    Zeitdauer vom Hamburger Modell ?

    Die Dauer der Maßnahme liegt im Regelfall zwischen wenigen Wochen und ca. sechs Monaten, wenn dies im Anschluss an eine längere Erkrankung vorübergehend nach ärztlicher Feststellung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess geboten ist.

    Tip !
    Eine Verlängerung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich.

    Vergütungsregelung !

    Während der Maßnahme erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Der Bezug von Kranken- oder Übergangsgeld wird je nach Trägerschaft der Maßnahme (z.B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse) festgelegt.
    Es besteht kein weiterer Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitnehmer gilt weiterhin als arbeitsunfähig erkrankt, der Arbeitgeber hat mithin keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung. ( Ist für dich wichtig so baut sich kein neuer Arbeitsleistungsdruck gegenseitig auf. Erwartungshaltung von beiden Seiten )

    Achtung !

    Im Umkehrschluss ist allerdings der Arbeitgeber auch im Ausgangspunkt nicht verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zu schließen, die diesem die Wiedereingliederung ermöglicht. Wenn beide Seiten einen Neuanfang wirklich wollen sollte eine offene, ehrliche Kommunikation geführt werden.

    Die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber betroffene Vereinbarung begründet keine Änderung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Vielmehr ist Gegenstand der Vereinbarung allein die Rehabilitation, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, auf seinem bisherigen Arbeitsplatz die bisherigen Leistungen in vorher festgelegtem zeitlich verringertem Umfang zu erbringen.

    Die Wiedereingliederungsmaßnahme kann von Seiten des Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Nimmt der Betroffene an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt diese als gescheitert. In Einzelfällen kann ein Fortbestand der Maßnahme über die 7-Tage-Regelung hinaus angestrebt werden, wenn Aussicht auf einen positiven Abschluss des Hamburger Modells besteht.

    Individuelle Absprachen beider Parteien sollten von Zeit zu Zeit immer wieder neu geprüft und überarbeitet, angepasst werden, so wird ein scheitern in diesem Prozess weniger Raum gegeben.

    Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft zu den Dingen und gute Besserung, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Mat,

    anbei ausführliche Infos zum Hamburger Modell:

    Allgemeines

    Die stufenweise Wiedereingliederung, oft auch "Hamburger Modell" genannt, soll arbeitsunfähigen Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Sie wird vom Arzt in Abstimmung mit Patient und Arbeitgeber verordnet und soll nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern.

    Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation und wird als Leistung der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung gewährt.

    Grundsätzlich haben alle Mitarbeiter nach längerer Krankheit Anspruch auf Teilnahme an einer stufenweisen Wiedereingliederung, wenn eine aus medizinischer Sicht ausreichende Belastbarkeit sowie die berufliche Eingliederung Aussicht auf Erfolg hat. Auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und Selbstständige haben hierauf Anspruch.

    Beschäftigte können selbst über die Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung entscheiden. Dafür ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich. Eine Ablehnung hat keine negativen Folgen – auch nicht für die weitere Zahlung des Kranken- oder Übergangsgeldes bis zur Genesung. Auch der Arbeitgeber kann über die Durchführung der Stufenweisen Wiedereingliederung frei entscheiden. Er kann sie auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.

    Finanzielle Sicherung

    Beschäftigte beziehen während der stufenweisen Wiedereingliederung Krankengeld oder Übergangsgeld. Sie gelten auch in dieser Zeit als arbeitsunfähig. Außerdem können Zusatzleistungen wie beispielsweise Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit vom Rehabilitationsträger oder vom Arbeitgeber gewährt werden.

    1. Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt während der Wiedereingliederung Krankengeld in voller Höhe. Es gelten dieselben Voraussetzungen, die auch für Zahlung von Krankengeld für Arbeitsunfähigkeit gelten.

    2. Die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt bis zum Ende der Wiedereingliederung Übergangsgeld weiter, wenn
    a) die Wiedereingliederung unmittelbar bzw. maximal 14 Tage auf eine medizinische Rehabilitation der Gesetzlichen Rentenversicherung folgt (§ 15 SGB VI in Verbindung mit §§ 28, 51 SGB IX) und
    b) die Notwendigkeit der Wiedereingliederung bis zum Ende von einer von der gesetzlichen Rentenversicherung finanzierten Kur (medizinische Rehabilitation) in der Rehabilitationseinrichtung festgestellt und die Wiedereingliederung auch bis dahin eingeleitet wurde.

    Besonderheiten bei Schwerbehinderung

    Für die stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen für die stufenweise Wiedereingliederung. Notwendig ist hier die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die

    · einen Wiedereingliederungsplan über alle aus ärztlicher Sicht zulässigen Arbeiten und
    · eine Prognose darüber enthält, ob und wann mit der vollen oder teilweisen Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist.

    Mit Hilfe dieser Angaben kann der Arbeitgeber dann entscheiden, ob ihm die Beschäftigung zumutbar ist. Hält der Arbeitgeber die Beschäftigung für nicht zumutbar, kann er die Mitwirkung an der Wiedereingliederung ablehnen.

    Der Stufenplan

    Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer der stufenweise Wiedereingliederung zugestimmt, wird in Abstimmung mit allen Beteiligten ein individueller Stufenplan erstellt. Diesem Plan müssen alle Beteiligten schriftlich zustimmen.

    Im Stufenplan wird die schrittweise Wiedereinführung in die bisherige Tätigkeit festgelegt. In der Regel erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Arbeitsbelastung bis zur Wiederherstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit. In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung zwischen sechs Wochen und sechs Monaten.

    Die Wiedereingliederung wird durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen begleitet. Soweit erforderlich kann der Stufenplan im Verlauf dem Gesundheitszustand des Beschäftigten angepasst, verlängert, verkürzt oder abgebrochen werden.

    Der Stufenplan enthält insbesondere:

    · Beginn und Ende der Maßnahme,
    · Einzelheiten über die verschiedenen Stufen,
    · ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende,
    · ründe für einen Abbruch,
    · Ruhen von Bestimmungen im Arbeitsvertrag während der Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung und
    · Höhe eines eventuellen Arbeitsentgeltes.

    Eine erfolgreiche stufenweise Wiedereingliederung endet, wenn der Beschäftigte wieder voll belastbar ist. Wird die schrittweise Arbeitsaufnahme abgebrochen, gilt er weiterhin als arbeitsunfähig. Dann müssen weitergehende medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder auch eine Rente wegen Erwerbsminderung erwogen werden.

    Viele Grüße,

    Manfred
  • zurueckinsleben hat geschrieben:
    Zornroeschen, wie hast Du das damals eigentlich gemacht? Bist du sofort wieder in denselben Job eingestiegen wie vorhin, zu gleichen Bedingungen?



    Hallo Mat,
    das kannst Du ja so nicht vergleichen.
    Ich hatte/habe vor und nach meiner psychischen Erkrankung ja ohnehin (nur) einen 400-Euro-Job.

    Mein Arbeitgeber hat mich zu den gleichen Bedingungen wieder eingestellt – ohne wenn und aber.

    Mehr als 3 Stunden täglich sind bei mir nicht möglich – aufgrund der Körperbehinderung (HSP u.a.).

    Anfänglich war es schon ziemlich schwer, mich wieder unter die Menschen zu mischen, aber, glaub mir, auf dem Sofa wird auch nix besser. Es hat bei mir auch einige Wochen gedauert, wieder "normal" Fuß zu fassen.

    Es wird Dir sicherlich guttun, wieder „einzusteigen“. Das Hamburger Modell ist da sicher eine gute Sache für Dich. Viel Erfolg wünsch ich Dir dabei.

    Grüße von mir

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