Bei KFZ Steuerbefreiung wer darf das Auto fahren ?

Optionen
Nur ich, oder dürfen auch andere das KFZ benutzen.

Antworten

  • Hi,
    die Steuervergünstigung steht nur dir selbst zu. Grundsätzlich darfst auch nur du fahren. Allerdings darfst du auch gefahren werden, wenn folgendes gilt:

    Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen.


  • vokal
    Optionen
    Das ist auch der Grund, weswegen ich lieber KFZ-Steuern zahle und mein Mann kann alle anfallenden Einkaufsfahrten und sonstige Erledigungen selbst ohne mich fahren und ich müsste nicht bei evtl. Kontrolle
    Steuern nachzahlen weil das Auto 'unberechtigt' genutzt würde.
    Kein Problem damit 😀
  • Hallo Nadiene,

    wie Klaus beschrieben hat, dürfen auch andere Personen dein Fahrzeug fahren. Wir z.B.(Intensiv Pflegedienst) fahren das Fahrzeug eines Klienten von uns, der selbst nie einen Führerschein hatte und auch auf Grund seines Handicaps, dieses nicht fahren kann.
    Wir haben uns das auf dem Rathaus bestätigen lassen.
    LG Thomas
  • Breather hat geschrieben:
    Hallo Nadiene,

    "....
    Wir haben uns das auf dem Rathaus bestätigen lassen.
    LG Thomas...."



    Ich habe eure Praktiken des KfZ-Gebrauches von Patientenfahrzeugen aus bereits hier gestellten Fragen und Antworten mitbekommen. Und bei Euch ist es eine andere Konstellation des Gebrauches des Kfz eine Patienten.
    Aber ein Rathaus kann hier keine Bestätigung (Rechtsbehelf) erteilen, wenn nur die Steuerbehörde.

    Ansonsten trifft nur das zu, was bereits der User Klaus gesagt hat, was in dieser Fragestellung zu Grunde liegt.

    Gruss
    rollispeedy
  • Rollispeedy ich freue mich wenn du verbesserst. In der Gemeinde Schwetzingen sitzt die entsprechende Behörde eben im Rathaus ! Und dort wurden wir als Fahrer für das Klienteneigene Fahrzeug eingetragenund das Fahrzeug steuerbefreit !
    LG Thomas

    Hallo Nadiene,

    "....
    Wir haben uns das auf dem Rathaus bestätigen lassen.
    LG Thomas...."



    Ich habe eure Praktiken des KfZ-Gebrauches von Patientenfahrzeugen aus bereits hier gestellten Fragen und Antworten mitbekommen. Und bei Euch ist es eine andere Konstellation des Gebrauches des Kfz eine Patienten.
    Aber ein Rathaus kann hier keine Bestätigung (Rechtsbehelf) erteilen, wenn nur die Steuerbehörde.

    Ansonsten trifft nur das zu, was bereits der User Klaus gesagt hat, was in dieser Fragestellung zu Grunde liegt.

    Gruss
    rollispeedy

  • Breather hat geschrieben:
    ".....! Und dort wurden wir als Fahrer für das Klienteneigene Fahrzeug eingetragenund das Fahrzeug steuerbefreit !
    LG Thomas ...."



    ....wie "miteingetragen"????

    😢 🥺 😳 😢 🥺 🥺 🥺

    rollispeedy
  • Kann ich dir gerne erklären aber ohne Icons.

    Als das FZ damals beschafft wurde haben wir der zuständigen Steuerbehörde mitgeteilt, dass auschließlich das pflegepersonal das FZ fährt und nicht der Klient. Auch kein Familienmitglied. Und das wurde so in den Unterlagen der Steuerbehörde, Dem Versicherer des Klienten, der KfZ Versicherung und unserer Betriebs BG mitgeteilt.

    Ich hoffe deine Frage ist somit beantwortet Rollispeedy?!

    LG Thomas
Diese Diskussion wurde geschlossen.