bei 100% IV studieren?

Hallo. Hab seit über 10 Jahren 100% IV MIT ZUSATZLEISTUNGEN (die eigene IV ist nur 604.-). Möchte sehr gerne Philosophie an der UNi studieren (BA), nach Kräften, halt. Das würde mir psychisch gut tun, da es mir Freude bereitet & ich auch nicht immer alleine in der 4 Wänden sitzen muss. Darf ich es tun, OHNE die IV zu verlieren oder nicht? Ich würde die Semestergebühren selbst zu zahlen versuchen - darf ich dann studieren OHNE der IV zu melden tun?

& noch: wird mein IV Anspruch bis zur AHV immer wieder ärztlich überprüft oder hört es nach vielen Jahren auf und die Rente bleibt gesichert?

Antworten

  • Liebe Magdalena,

    mit der IV kann ich Dir leider nicht so wirklich weiterhelfen, da ich in Deutschland wohne. Ich möchte dich aber darin bestärken, zu studieren. Es ist eine tolle Sache für Menschen mit Behinderung. Mir hat es psychisch total geholfen. Man kommt unter Leute, hat aber zugleich die nötige Flexibilität, die man so braucht.

    Wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.
  • Liebe Magdalena,
    die ärztliche Überprüfung durch die IV erfolgt meiner Erfahrung nach bis zum Eintreten der AHV-Rente. Die IV forderte für meine Pat. durchaus auch Berichte zur Überprüfung an, die nur wenige Jahre vor der AHV-Rente standen.
    Ich habe leider schon etliche Patienten erlebt, die aufgrund geringerer Gründe wie ein Studium die IV reduziert bis hin zu gestrichen bekamen.
    Über die rein rechtliche Seite, weiss ich nicht allzugut Bescheid (das lasse ich immer unserem Sozialarbeiter regeln) - es sind eher meine Erfahrungswerte - diese sind allerdings sehr konkret. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Erkrankung, die zur Bewilligung der IV geführt hat eine Rolle spielt. Es gibt einfach Diagnosen und Verläufe, wo man grössere Chancen auf eine IV hat, und die sind wie sie sind und es wird auch von der IV so gesehen.
    Ob es ratsam ist es zu tun ohne der IV zu melden??? Es gibt sicher einen Passus in Deinem Bescheid bei dem Du verpflichtet bist Veränderungen zu melden.
    Ansonsten ist ein Studium wirklich etwas erstrebenswertes und kann einem sehr viel bringen, wie schon tt schrieb.
    Alles Gute
    Tündi
  • Guten Morgen Magdalena

    Danke für diese Frage in unserem Forum.
    Sicher ein guter Ansatz - aus meiner Sicht sicher unterstützungswürdig Dein Vorhaben ...

    Unsere Fachperson bei der IV-Stelle sieht das wie folgt:
    "Grundsätzlich gilt: Erhebliche Änderungen der beruflichen, familiären und gesundheitlichen Situation können den Leistungsanspruch beeinflussen und müssen der IV-Stelle gemeldet werden."
    Daher wirst Du bei Deinem Wunsch nach einem Studium nicht drum rum kommen, diesen der zuständigen IV-Stelle zu melden und deren Antwort / Stellungnahme abzuwarten.

    Zu Deiner zweiten Frage ob Du bis zur AHV immer mal wieder einen periodischen IV-Check erdulden musst.
    Bei der IV ist dies alle 1-5 Jahre der Fall. Dies je nach Stabilität der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
    Bei Veränderung der gesundheitlichen Situation bzw. der persönlichen Bedürfnisse ist eine genauere Kontrolle seitens der IV jedoch jederzeit möglich.

    Ich hoffe Dir hiermit weitergeholfen zu haben - wünsche Dir einen sonnigen Tag.

    Herzlich aus der Redaktion

    Sjoerd (MyHandicap Schweiz)
  • tündi hat geschrieben:
    Ich kann mir auch vorstellen, dass die Erkrankung, die zur Bewilligung der IV geführt hat eine Rolle spielt. Es gibt einfach Diagnosen und Verläufe, wo man grössere Chancen auf eine IV hat, und die sind wie sie sind und es wird auch von der IV so gesehen.

    DANKE FÜR DIE ANTWORT.
    DAS OBER VERSTAND ICH NICHT WIRKLICH...
    Was heisst es IM KLARTEXT FÜR MICH?

    SIe sind eine Aerztin, so wie ich verstehe? Klar, sind die antworten AUS DER PRAXIS IMMER sehr aussagekräftig - die theorie kann ja oft nur so schön sein, aber dann kommt der hammerschlag von den behörden


    Ansonsten ist ein Studium wirklich etwas erstrebenswertes und kann einem sehr viel bringen, wie schon tt schrieb.
    Alles Gute
    Tündi

    DAS ist für mich eher traurig als aufmunternd - "ja, es sei hilfreich für den zustand des menschen, nein, es ist praktisch eher unmöglich, sonst verlierst du die IV". Lieber dann würde ich keine ermunterungen hören - die zerreissen mir die seele.
  • Sjoerd_MyHandicap

    Danke sehr für die antwort.

    Die ist aber auch etwas "herzzerreissendes" für mich: wieder heisst es - "tue es, es tut dir gut", was auch ja MEINE MEINUNG & Wunsch sind, aber gleich "tue es nicht - sonst verlierst du die rente"...

    Ich sehe trotzdem nicht in der antwort:
    WAS TUN DIE "normalerweise", wenn jemand so einen Wunsch meldet?! Ich mein:
    1 - es ist schon sehr riskant nur DEN WUNSCH zu melden, weil so wie die sind, werden die doch versuchen, mir die rente zu kürzen oder gar zu entreissen nur bei dem "wunsch", oder?
    2 - und dann: normalerweise - erlauben die das OHNE die rente zu berühren, oder doch nicht? Was sagt die praxis? Oder sogar die richtlinien der IV in so einem fall?

    Weil die antwort: "du muss das melden" hilft mir nicht weiter - ich muss wissen, ob ich es dann TUN KANN OHNE die rente zu verlieren/gekürzt zu haben?... oder eben doch nicht?


  • tündi hat geschrieben:

    Ich kann mir auch vorstellen, dass die Erkrankung, die zur Bewilligung der IV geführt hat eine Rolle spielt. Es gibt einfach Diagnosen und Verläufe, wo man grössere Chancen auf eine IV hat, und die sind wie sie sind und es wird auch von der IV so gesehen.

    DANKE FÜR DIE ANTWORT.
    DAS OBER VERSTAND ICH NICHT WIRKLICH...
    Was heisst es IM KLARTEXT FÜR MICH?
  • Magdalena 1 hat geschrieben:
    tündi hat geschrieben:

    Ich kann mir auch vorstellen, dass die Erkrankung, die zur Bewilligung der IV geführt hat eine Rolle spielt. Es gibt einfach Diagnosen und Verläufe, wo man grössere Chancen auf eine IV hat, und die sind wie sie sind und es wird auch von der IV so gesehen.

    DANKE FÜR DIE ANTWORT.
    DAS OBER VERSTAND ICH NICHT WIRKLICH...
    Was heisst es IM KLARTEXT FÜR MICH?


    Diese Antwort so einseitig. Wenn Einstein heute noch leben würde und wäre erst nach 1980 geboren, hätte er mi dem IV Gestz Schweiz nie Physik studieren dürfen. Autismus, ADS und Legeasthenie gab es schon immer. Nur die sogenannten norrmalen Neurotypen machen mit diesen Gestzen die Welt noch mehr kaputt und fördern den Rassismus.

    Rassismus, Behindertenbenachteiligungen sind beides unmenschliche Würden. Das rote Kreuz verlangt die menschliche Würde. Das Teilzeitstudium dauert so oder so doppelt so lange und die Behinderung ist danach vermutlich immer noch da.
    Darum lasst diese Person Philosphie studieren, bitte ohne IV Kürzungen. Wenn diese Person einen Job findet, kann sie sich immer teilweise oder ganz von der IV nach dem Studiumsabschluss abmelden.

    Zweitens kostet das weniger Therapiekosten oder andere merkwürdigen IV Beschäftigungsprogramme auf dem schweizerischen IV Markt(zweiter Arbeitsmarkt, ist nicht für Personen da die einen einen normalen bis sehr hohen IQ haben).

    DAs IV Gesetz muss angepasst werden. Der IQ und der Handlungskompetenzen EQR kann man nicht einer Behinderungen gegenüberstellen. Der Mensch grenzt Leute aus und ein.
    Nochmals der Einstein Vergleich mit hochfunktionalen Autismus. Im Jahre 2020 würde Einstein keine Anstellung bekommen mit seinen Teamfähigkeiten.
    Thomas Edison würde mit seinem ADHS die Leute anecken und würde seine Drähte im 2020 nie zum erleuchten bringen dürfen.
    Churchil mit seiner Legashenie würde nie eine Sekretärin bekommen.